Kommunalpolitik
Integrationsbeirat soll gebildet werden
Mittwoch, 18. November 2015, 17:22 Uhr
Wenn es nach dem Kreisausschuss geht, soll ein Integrationsbeirat des Kyffhäuserkreises gebildet werden. Hindergrund mehr Flüchlinge und Migranten...
Integrationsbeirat des Kyffhäuserkreises
Der Kreisausschuss empfiehlt einstimmig dem Kreistag, die Satzung des Kyffhäuserkreises für den Integrationsbeirat zu beschließen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Satzungsentwurf
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 2.300,00 € für einen Integrationsbeauftragten einkalkuliert. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 4.600,00 €, welche durch die Neuorganisation in Form eines Integrationsbeirates entstehen, werden durch Minderausgaben/ Einsparungen in der HH-Stelle 01.4820.6921 (Eingliederung Langzeitarbeitslose) gedeckt.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Bislang wurden die Aufgaben der Integrationsbeauftragten im Ehrenamt von Frau Katharina Weizel mit hohem Engagement erledigt. Aufgrund des Anwachsens der Flüchtlingszahlen und der zunehmenden Migration aus anderen EU- Staaten lässt sich diese Aufgabe von einer Einzelperson, die es neben ihren Hauptberuf erledigen muss und insbesondere im Hinblick auf die Flächenausdehnung des Kyffhäuserkreises und die dadurch erforderlichen Fahrzeiten,- nicht mehr allumfassend erfüllen.
Aus diesem Grund soll künftig ein Gremium aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern und einem hauptamtlich beschäftigten Integrationsbeauftragten neu gebildet werden, welches die Mittlerrolle zwischen Behörde, Flüchtlingen, sonstigen Zuwanderern und einheimischer Bevölkerung im gesamten Kreisgebiet wahrnimmt.
Für die Besetzung des hauptamtlichen Integrationsbeauftragten ist geplant, einen bereits in
der Verwaltung tätigen geeigneten Bediensteten zu 50% der regelmäßigen Arbeitszeit einzusetzen, ein Teil der bisherigen dienstlichen Aufgaben soll auf andere Bedienstete und Träger umverteilt werden. Dies erscheint aufgrund der aktuellen Situation sachgerecht und notwendig.
Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen den Integrationsbeauftragten in seiner Arbeit unterstützen.
Dem Sozialausschuss soll wie bisher ein Vorschlagsrecht für die Besetzung zukommen.
Sabine Bräunicke (Jugend- und Sozialamt): Wir werden durch diese 50 Prozent-Regelung den Kindern und Jugendlichen nichts wegnehmen.
Jens Krautwurst (CDU): Ich bedanke mich bei der bisherigen Arbeit besonders bei Sabine Bräunicke.
Autor: khhIntegrationsbeirat des Kyffhäuserkreises
Der Kreisausschuss empfiehlt einstimmig dem Kreistag, die Satzung des Kyffhäuserkreises für den Integrationsbeirat zu beschließen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Satzungsentwurf
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 2.300,00 € für einen Integrationsbeauftragten einkalkuliert. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 4.600,00 €, welche durch die Neuorganisation in Form eines Integrationsbeirates entstehen, werden durch Minderausgaben/ Einsparungen in der HH-Stelle 01.4820.6921 (Eingliederung Langzeitarbeitslose) gedeckt.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Bislang wurden die Aufgaben der Integrationsbeauftragten im Ehrenamt von Frau Katharina Weizel mit hohem Engagement erledigt. Aufgrund des Anwachsens der Flüchtlingszahlen und der zunehmenden Migration aus anderen EU- Staaten lässt sich diese Aufgabe von einer Einzelperson, die es neben ihren Hauptberuf erledigen muss und insbesondere im Hinblick auf die Flächenausdehnung des Kyffhäuserkreises und die dadurch erforderlichen Fahrzeiten,- nicht mehr allumfassend erfüllen.
Aus diesem Grund soll künftig ein Gremium aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern und einem hauptamtlich beschäftigten Integrationsbeauftragten neu gebildet werden, welches die Mittlerrolle zwischen Behörde, Flüchtlingen, sonstigen Zuwanderern und einheimischer Bevölkerung im gesamten Kreisgebiet wahrnimmt.
Für die Besetzung des hauptamtlichen Integrationsbeauftragten ist geplant, einen bereits in
der Verwaltung tätigen geeigneten Bediensteten zu 50% der regelmäßigen Arbeitszeit einzusetzen, ein Teil der bisherigen dienstlichen Aufgaben soll auf andere Bedienstete und Träger umverteilt werden. Dies erscheint aufgrund der aktuellen Situation sachgerecht und notwendig.
Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen den Integrationsbeauftragten in seiner Arbeit unterstützen.
Dem Sozialausschuss soll wie bisher ein Vorschlagsrecht für die Besetzung zukommen.
Sabine Bräunicke (Jugend- und Sozialamt): Wir werden durch diese 50 Prozent-Regelung den Kindern und Jugendlichen nichts wegnehmen.
Jens Krautwurst (CDU): Ich bedanke mich bei der bisherigen Arbeit besonders bei Sabine Bräunicke.
