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Verbandsversammlung des TAZ mit Plan
Donnerstag, 17. Dezember 2015, 09:02 Uhr
Der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband (TAZ) Helbe - Wipper führte gestern seine 3. öffentliche Verbandsversammlung 2015 durch. Hier die wichtigsten Entscheidungen...
Zuerst ging es um einen Beschluss über die Änderung und Neufassung der Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe- Wipper (OEGS). Hier wurde ein Wichtung über die Bodendurchlässigkeit aufgenommen, bei welchem der Untergrund einbezogen wird. Es ist nicht egal ob das Niederschlagswasser auf eine Betonfläche trifft oder auf Hohsteine mit Raseneinwuchs.
Der Beschluss war ebenso einstimmig wie der Beschluss über die Wahl des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 im Bereich Trinkwasser und Abwasser.
Die Beschlüsse über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2016 waren ebenfalls einstimmig.
Im Bereich Trinkwasser sollen in 2016 1,1 Millionen Euro investiert werden. Investiert wird in den Orten Schernberg, Abtsbessingen, Greußen, Großenehrich, Holzsußra, Allmenhausen, Oberbösa und Sondershausen.
Im Bereich sollen sollen in 2016 3,005 Millionen Euro investiert werden. Investiert wird in den Orten Schernberg, Großberndten, Greußen, Holzsußra, Berka und Sondershausen. Schwerpunkt ist die Kläranlage für Großenehrich.
Weitere einstimmige Beschlüsse gab es über den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2015 – 2019 - Bereich Trinkwasser und den Bereich Abwasser und Beschluss zur Durchführung der finanziellen Sicherung der im Wirtschaftsplan 2016 enthaltenen Investitionsmaßnahmen im Bereich Abwasser. Schwerpunkt bei den Maßnahmen bis 2019 ist die Erlangung von Fördermitteln. Wenn man Kredite aufnehmen muss, so Verbandsvorsitzender Uwe Vogt, könnte sich das negativ auf die Gebühren für die Nutzer auswirken.
Eine Änderung gab es noch in der Haushaltssatzung. Hier müssen erst Nachtragshaushalte bei Änderungen in der Größe 144.000 Euro bei Trinkwasser und 287.000 Euro bei Abwasser. Hintergrund, wegen Änderungen bei den Kosten muss nicht immer erst die ganze Verbandsversammlung zusammengerufen werden.
Autor: khhZuerst ging es um einen Beschluss über die Änderung und Neufassung der Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe- Wipper (OEGS). Hier wurde ein Wichtung über die Bodendurchlässigkeit aufgenommen, bei welchem der Untergrund einbezogen wird. Es ist nicht egal ob das Niederschlagswasser auf eine Betonfläche trifft oder auf Hohsteine mit Raseneinwuchs.
Der Beschluss war ebenso einstimmig wie der Beschluss über die Wahl des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 im Bereich Trinkwasser und Abwasser.
Die Beschlüsse über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2016 waren ebenfalls einstimmig.
Im Bereich Trinkwasser sollen in 2016 1,1 Millionen Euro investiert werden. Investiert wird in den Orten Schernberg, Abtsbessingen, Greußen, Großenehrich, Holzsußra, Allmenhausen, Oberbösa und Sondershausen.
Im Bereich sollen sollen in 2016 3,005 Millionen Euro investiert werden. Investiert wird in den Orten Schernberg, Großberndten, Greußen, Holzsußra, Berka und Sondershausen. Schwerpunkt ist die Kläranlage für Großenehrich.
Weitere einstimmige Beschlüsse gab es über den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2015 – 2019 - Bereich Trinkwasser und den Bereich Abwasser und Beschluss zur Durchführung der finanziellen Sicherung der im Wirtschaftsplan 2016 enthaltenen Investitionsmaßnahmen im Bereich Abwasser. Schwerpunkt bei den Maßnahmen bis 2019 ist die Erlangung von Fördermitteln. Wenn man Kredite aufnehmen muss, so Verbandsvorsitzender Uwe Vogt, könnte sich das negativ auf die Gebühren für die Nutzer auswirken.
Eine Änderung gab es noch in der Haushaltssatzung. Hier müssen erst Nachtragshaushalte bei Änderungen in der Größe 144.000 Euro bei Trinkwasser und 287.000 Euro bei Abwasser. Hintergrund, wegen Änderungen bei den Kosten muss nicht immer erst die ganze Verbandsversammlung zusammengerufen werden.
