Kommunalpolitik
Energieleitlinien für Landratsamt
Dienstag, 22. Dezember 2015, 05:47 Uhr
Die Leitlinien dienen dem Ziel, in Gebäuden des Landkreises eine sehr wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung aller Energieträger zu planen. Sie werden Grundlage für Ausschreibungen sein, die der Landkreis vergibt. Hier ein Hinweis zu der neue Broschüre, die im November erschienen ist...
Im Vorspann heißt es darin u.a.:
Energieleitlinien für Landratsamt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Diese Leitlinien werden Bestandteil aller Architekten- und Ingenieurbeauftragungen sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude an denen Einzelbau - Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Energieleitlinien entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, den bestehenden Gesetzen, gültigen Normen, Richtlinien und Anforderungen.
HOAI 2013, EnEV 2014, EnEG 2013, EEG 2014, EE WärmeG 2011 PDB (EU-Gebäuderichtlinie) 2010
Sie werden den planenden Ingenieuren und Architekten mit der Auftragsvergabe übergeben und die projektbezogene Umsetzung ist bindend vorgeschrieben. Schon zu Beginn der Vorplanung sollen daher vom jeweiligen Koordinator neben den Nutzern auch die Fachplaner herangezogen werden.
Der Koordinator für die jeweilige Baumaßnahme wird vom Landkreis festgelegt.
Die Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsphasen vom Koordinator nachzuweisen und zu dokumentieren.
Neben den jeweiligen jährlichen Energieverbräuchen (Wärmeenergie, Elektroenergie) sind Varianten zur Produktion von Energie zum Eigenverbrauch aufzuzeigen. Bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand errechnet der Planer die Differenzen der Wärmeenergieverbräuche und Elektroenergieverbräuche, (Ist Stand; Sanierungsstand).
Eine Maßnahme ist nur dann wirtschaftlich, wenn innerhalb einer errechneten Lebensdauer (zwischen 20 und 30 Jahren) die eingesparten Energiekosten höher sind als die erforderlichen Investitionskosten plus Finanzierungskosten.
Die vorliegenden Leitlinien beinhalten Vorgaben und Regeln zur Planung, Auslegung, Bau und Betrieb von:
- Heizungstechnik
- Elektrotechnik
- Raumlufttechnik
- Kommunikationstechnik, Elektrogeräte
- Nutzung regenerativer Energiequellen
Autor: khhIm Vorspann heißt es darin u.a.:
Energieleitlinien für Landratsamt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Diese Leitlinien werden Bestandteil aller Architekten- und Ingenieurbeauftragungen sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude an denen Einzelbau - Maßnahmen durchgeführt werden.Die Energieleitlinien entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, den bestehenden Gesetzen, gültigen Normen, Richtlinien und Anforderungen.
HOAI 2013, EnEV 2014, EnEG 2013, EEG 2014, EE WärmeG 2011 PDB (EU-Gebäuderichtlinie) 2010
Sie werden den planenden Ingenieuren und Architekten mit der Auftragsvergabe übergeben und die projektbezogene Umsetzung ist bindend vorgeschrieben. Schon zu Beginn der Vorplanung sollen daher vom jeweiligen Koordinator neben den Nutzern auch die Fachplaner herangezogen werden.
Der Koordinator für die jeweilige Baumaßnahme wird vom Landkreis festgelegt.
Die Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsphasen vom Koordinator nachzuweisen und zu dokumentieren.
Neben den jeweiligen jährlichen Energieverbräuchen (Wärmeenergie, Elektroenergie) sind Varianten zur Produktion von Energie zum Eigenverbrauch aufzuzeigen. Bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand errechnet der Planer die Differenzen der Wärmeenergieverbräuche und Elektroenergieverbräuche, (Ist Stand; Sanierungsstand).
Eine Maßnahme ist nur dann wirtschaftlich, wenn innerhalb einer errechneten Lebensdauer (zwischen 20 und 30 Jahren) die eingesparten Energiekosten höher sind als die erforderlichen Investitionskosten plus Finanzierungskosten.
Die vorliegenden Leitlinien beinhalten Vorgaben und Regeln zur Planung, Auslegung, Bau und Betrieb von:
- Heizungstechnik
- Elektrotechnik
- Raumlufttechnik
- Kommunikationstechnik, Elektrogeräte
- Nutzung regenerativer Energiequellen
