Harte Linien des Landes bei Verbrenntagen
Wie weiter bei den Verbrenntagen?
Dienstag, 22. Dezember 2015, 18:42 Uhr
Landrätin Antje Hochwind (SPD) konnte sich bei der Landesregierung zur Fortführung der im Kyffhäuserkreis praktizierten Weise der Verbrenntag nicht durchsetzen. Im Kreistag informierte sie, wie es bei den Verbrenntagen weitergeht...
Wie bereits berichtet, läuft die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (ThürPflanzAbfV) am 31.12.2015 in ihrer jetzigen Form aus, was bedeutet, dass Ausnahmegenehmigungen für das temporäre Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt nicht mehr erteilt werden können.
In mehreren Stellungnahmen haben wir, so die Landrätin, gegenüber dem Thüringer Umweltministerium und dem Thüringischen Landkreistag auf die Probleme bei einem Wegfallen einer Verbrennmöglichkeit hingewiesen.
Nach derzeitigen Informationen so Hochwind weiter, hat das Kabinett trotzdem dem neuen Verordnungsentwurf zugestimmt (Veröffentlichung ist für die 51. KW vorgesehen).
Wenn jetzt der Gehölzschnitt nicht am Anfallort verbrannt werden darf, müssen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zum Teil erhebliche Anfahrtswege zu den Sammelstellen in Kauf nehmen. Um diese so kurz wie möglich zu halten, hat unser Fachamt, so Hochwind weiter, in den letzten Wochen mit den Verwaltungseinheiten Gespräche über Alternativen geführt.
Diese sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen wurde bereits über eine Erweiterung der Öffnungszeiten bei den Annahmestellen in Sondershausen und Ringleben ab dem kommenden Jahr beraten.
Autor: khhWie bereits berichtet, läuft die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (ThürPflanzAbfV) am 31.12.2015 in ihrer jetzigen Form aus, was bedeutet, dass Ausnahmegenehmigungen für das temporäre Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt nicht mehr erteilt werden können.
In mehreren Stellungnahmen haben wir, so die Landrätin, gegenüber dem Thüringer Umweltministerium und dem Thüringischen Landkreistag auf die Probleme bei einem Wegfallen einer Verbrennmöglichkeit hingewiesen.
Nach derzeitigen Informationen so Hochwind weiter, hat das Kabinett trotzdem dem neuen Verordnungsentwurf zugestimmt (Veröffentlichung ist für die 51. KW vorgesehen).
Wenn jetzt der Gehölzschnitt nicht am Anfallort verbrannt werden darf, müssen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zum Teil erhebliche Anfahrtswege zu den Sammelstellen in Kauf nehmen. Um diese so kurz wie möglich zu halten, hat unser Fachamt, so Hochwind weiter, in den letzten Wochen mit den Verwaltungseinheiten Gespräche über Alternativen geführt.
Diese sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen wurde bereits über eine Erweiterung der Öffnungszeiten bei den Annahmestellen in Sondershausen und Ringleben ab dem kommenden Jahr beraten.
