Kommunalpolitik
Wohngeldregelung im Kyffhäuserkreis ändert sich
Freitag, 25. Dezember 2015, 09:32 Uhr
Im Bereich Wohngeld wird es zum 01.01.2016 Änderungen geben. Das hatte Landrätin Antje Hochwind in der letzten Kreistagssitzung angekündigt. Hier die Einzelheiten...
Das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes ist am 08.10.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dieser Reform wird das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben. Das Gesetz tritt am 01.01.2016 in Kraft. Zuletzt wurde es im Jahr 2009 erhöht.
Für alle Haushalte, die bereits jetzt Wohngeld beziehen, kommt die Erhöhung automatisch ab 01.01.2016. Die Wohngeldbehörde versendet im Vorfeld neue Wohngeldbewilligungsbescheide an die Berechtigten. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Ein etwaiger Wohngeldanspruch wird nur auf Antrag geprüft.
Alle Bürger, die derzeit kein Wohngeld erhalten oder noch nie einen Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gestellt haben, sollten prüfen lassen, ob sie jetzt Anspruch auf diese Leistung haben, so die Landrätin.
Die Anträge der Bürger aus dem Kyffhäuserkreis, bisher ausgenommen der Stadt Sondershausen, werden bei der zuständigen Wohngeldbehörde beim Landratsamt gestellt.
Die Stadt Sondershausen hat derzeit noch eine eigene Wohngeldstelle, für die zurzeit die Verhandlungen zur Übernahme durch den Landkreis laufen, da die Stadt zukünftig keine Landeszuschüsse für diese Leistung mehr erhält, so die Landrätin abschließend zu diesem Thema.
Autor: khhDas Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes ist am 08.10.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dieser Reform wird das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben. Das Gesetz tritt am 01.01.2016 in Kraft. Zuletzt wurde es im Jahr 2009 erhöht.
Für alle Haushalte, die bereits jetzt Wohngeld beziehen, kommt die Erhöhung automatisch ab 01.01.2016. Die Wohngeldbehörde versendet im Vorfeld neue Wohngeldbewilligungsbescheide an die Berechtigten. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Ein etwaiger Wohngeldanspruch wird nur auf Antrag geprüft.
Alle Bürger, die derzeit kein Wohngeld erhalten oder noch nie einen Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gestellt haben, sollten prüfen lassen, ob sie jetzt Anspruch auf diese Leistung haben, so die Landrätin.
Die Anträge der Bürger aus dem Kyffhäuserkreis, bisher ausgenommen der Stadt Sondershausen, werden bei der zuständigen Wohngeldbehörde beim Landratsamt gestellt.
Die Stadt Sondershausen hat derzeit noch eine eigene Wohngeldstelle, für die zurzeit die Verhandlungen zur Übernahme durch den Landkreis laufen, da die Stadt zukünftig keine Landeszuschüsse für diese Leistung mehr erhält, so die Landrätin abschließend zu diesem Thema.
