Interessantes vom Deutschen Zoll
Krokodil am Arm
Freitag, 12. Februar 2016, 07:35 Uhr
Beim Zollamt Hildesheim wurde die im Internet bestellte Sendung aus den USA vom Paketempfänger im Beisein eines Abfertigungsbeamten geöffnet. Als dabei zwei Uhrenarmbänder aus Krokodilleder zum Vorschein kamen, zweifelte der erfahrene Zöllner sofort an der Einfuhrfähigkeit...
Krokodil am Arm (Foto: Zoll)
Bei der Einfuhr von Waren aus exotischen Tieren besteht immer die Möglichkeit, dass das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verletzt wird. Zur abschließenden Klärung schalteten wir deshalb das Bundesamt für Naturschutz ein”, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig.
Vergangenen Dienstag wurde von dort der Anfangsverdacht der Zöllner bestätigt: Die Armbänder bestanden aus der Haut eines artengeschützten Krokodils. Ihre Einfuhr - auch über den Postverkehr - ist damit ohne eine schriftliche Einfuhrgenehmigung verboten. Eine Genehmigung konnte durch den Paketempfänger nicht vorgelegt werden. Die Uhrenarmbänder wurden deshalb umgehend sichergestellt.
Zusatzinformation zum Artenschutz: Der illegale Handel mit exotischen Tieren, Pflanzen und Produkten daraus ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen: Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht. Diese dürfen in der Regel nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaates und einer Einfuhrgenehmigung (Cites-Dokumente) ein- und ausgeführt werden.
Rund 175 Staaten sind dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) beigetreten. Mehr als 8.000 Tierarten und etwa 40.000 Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen sowie den Produkten daraus sowohl bei gewerblichen Transporten als auch im Reise- und Postverkehr.
Autor: red
Krokodil am Arm (Foto: Zoll)
Bei der Einfuhr von Waren aus exotischen Tieren besteht immer die Möglichkeit, dass das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verletzt wird. Zur abschließenden Klärung schalteten wir deshalb das Bundesamt für Naturschutz ein”, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig.
Vergangenen Dienstag wurde von dort der Anfangsverdacht der Zöllner bestätigt: Die Armbänder bestanden aus der Haut eines artengeschützten Krokodils. Ihre Einfuhr - auch über den Postverkehr - ist damit ohne eine schriftliche Einfuhrgenehmigung verboten. Eine Genehmigung konnte durch den Paketempfänger nicht vorgelegt werden. Die Uhrenarmbänder wurden deshalb umgehend sichergestellt.
Zusatzinformation zum Artenschutz: Der illegale Handel mit exotischen Tieren, Pflanzen und Produkten daraus ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen: Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht. Diese dürfen in der Regel nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaates und einer Einfuhrgenehmigung (Cites-Dokumente) ein- und ausgeführt werden.
Rund 175 Staaten sind dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) beigetreten. Mehr als 8.000 Tierarten und etwa 40.000 Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen sowie den Produkten daraus sowohl bei gewerblichen Transporten als auch im Reise- und Postverkehr.
