Landespolitik
Funktional- statt Gebietsreform
Donnerstag, 18. Februar 2016, 16:54 Uhr
Auch unter den Lesern der nnz wird in den zurückliegenden Tagen über Sinn oder Unsinn der angedachten Gebietsreform diskutiert. Jetzt meldet sich ein Landtagsabgeordneter der Region zu Wort...
Der parteilose Landtagsageordnete Siegfried Gentele setzt auf einen freiwilligen Zusammenschluss der Kommunen und Gemeinden. Da bis zum heutigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob der Steuerzahler bei den jetzigen Plänen der Landesregierung wirklich Verwaltungskosten einsparen wird", so der Nordthüringer Landtagsabgeordnete Siegfried Gentele (fraktionslos).
Eine Kreisgebietsreform bringt keine finanziellen Einsparungen im Gegenteil, sie verschlingt erhebliche Finanzmittel des Landes und der Kommunen.
So haben die Kreisgebietsreformen, in Sachsen rund 500 Millionen Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 200-300 Millionen Euro gekostet. Die Personalkosten der Thüringer Kommunen waren 2014 niedriger als in Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils nach einer Gebietsreform. Hier eine Übersicht:
Es macht Sinn, sich über Gemeindegrößen Gedanken zu machen, muss eine Gemeinde mit 50 Einwohnern politisch selbstständig sein? Diese Frage sollte man sich durchaus stellen, diese kann man durchaus auch mit NEIN beantworten. Eine gewisse Mindestgröße muss definiert werden, um auch die Verwaltung effektiv zu gestalten. Wie Zahlen aus anderen Bundesländern (wo diese Reform zum Tragen kam) zeigen, dass eine Kreisgebietsreform treuer wird.
"Wir sehen das an den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo größere Verwaltungseinheiten entstanden sind und wo die pro Kopf Ausgaben pro Bürger auf die Verwaltung umgerechnet gestiegen und im Vergleich zu Thüringen auch höher sind." Es wäre auch beispielsweise ein Irrglaube, wenn man zwei Landkreise zusammenlegt, dass zum Beispiel Bauanträge dadurch geringer werden. "Wenn ich in einen Landkreis A 100 Bauanträge und im Landkreis B 100 Bauanträge habe, dann sind das für den Landkreis A und B 200 Bauanträge. Das bedeutet, ich brauche das gleiche Personal und den gleichen Aufwand", erklärt Gentele.
Eine solche Reform hätte zwar zur Folge, dass man Landräte und Beigeordnete einsparen, im Umkehrschluss aber größere Verwaltungsstrukturen schaffen werde. Wichtiger wäre eine Funktionalreform, man muss sich dabei Gedanken machen, welche Aufgaben werden, wo erledigt. Aufgaben muss man Kommunalisieren in der Form, dass diese in den Gemeinden Vorort erledigt werden.
Autor: redDer parteilose Landtagsageordnete Siegfried Gentele setzt auf einen freiwilligen Zusammenschluss der Kommunen und Gemeinden. Da bis zum heutigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob der Steuerzahler bei den jetzigen Plänen der Landesregierung wirklich Verwaltungskosten einsparen wird", so der Nordthüringer Landtagsabgeordnete Siegfried Gentele (fraktionslos).
Eine Kreisgebietsreform bringt keine finanziellen Einsparungen im Gegenteil, sie verschlingt erhebliche Finanzmittel des Landes und der Kommunen.
So haben die Kreisgebietsreformen, in Sachsen rund 500 Millionen Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 200-300 Millionen Euro gekostet. Die Personalkosten der Thüringer Kommunen waren 2014 niedriger als in Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils nach einer Gebietsreform. Hier eine Übersicht:
- Thüringen ca.15 Beschäftigte/1.000 Einwohner
- Sachsen ca.16 Beschäftige/1.000 Einwohner
- Sachsen-Anhalt ca.18 Beschäftigte/1.000 Einwohner
Es macht Sinn, sich über Gemeindegrößen Gedanken zu machen, muss eine Gemeinde mit 50 Einwohnern politisch selbstständig sein? Diese Frage sollte man sich durchaus stellen, diese kann man durchaus auch mit NEIN beantworten. Eine gewisse Mindestgröße muss definiert werden, um auch die Verwaltung effektiv zu gestalten. Wie Zahlen aus anderen Bundesländern (wo diese Reform zum Tragen kam) zeigen, dass eine Kreisgebietsreform treuer wird.
"Wir sehen das an den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo größere Verwaltungseinheiten entstanden sind und wo die pro Kopf Ausgaben pro Bürger auf die Verwaltung umgerechnet gestiegen und im Vergleich zu Thüringen auch höher sind." Es wäre auch beispielsweise ein Irrglaube, wenn man zwei Landkreise zusammenlegt, dass zum Beispiel Bauanträge dadurch geringer werden. "Wenn ich in einen Landkreis A 100 Bauanträge und im Landkreis B 100 Bauanträge habe, dann sind das für den Landkreis A und B 200 Bauanträge. Das bedeutet, ich brauche das gleiche Personal und den gleichen Aufwand", erklärt Gentele.
Eine solche Reform hätte zwar zur Folge, dass man Landräte und Beigeordnete einsparen, im Umkehrschluss aber größere Verwaltungsstrukturen schaffen werde. Wichtiger wäre eine Funktionalreform, man muss sich dabei Gedanken machen, welche Aufgaben werden, wo erledigt. Aufgaben muss man Kommunalisieren in der Form, dass diese in den Gemeinden Vorort erledigt werden.
