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Der "Querdenker" zum Wochenende

Angemessene Geschwindigkeit ist wichtig

Freitag, 11. März 2016, 09:52 Uhr
Mit mehr als 50 Jahren ohne selbstverschuldeten Unfall (3 mal an den Kopf geklopft) und geschätzten 2,5 Millionen km in eigenen und dienstlichen Autos muss ich jetzt erst mal runter vom hohen Pferd. So, erledigt - unser "Querdenker" zum Wochenende...


Angeregt zu diesem Beitrag haben mich „Ohne Licht unterwegs“ und „Klares Votum gegen generelles Tempo 30“ sowie die Diskussionen dazu.

Ja, ich bin ohne Einschränkung für regelmäßige Gesundheitstests aller Führerscheininhaber ohne Altersbeschränkung. Ehe jetzt die Jungen oder die, die sich noch dafür halten, nach meinem Geisteszustand fragen: Der Pilot, der 150 Tote in den französischen Alpen verursachte, war 27 Jahre. Geisterfahrer auf unseren Autobahnen sind teilweise jünger. Schon mit Anfang 30 hätte ich gern etwa Gleichaltrigen geraten, das Autofahren aufzugeben. Ich habe es aus Gründen des Anstands nicht getan, aber leider hätte ich es auch tun sollen.

Nein, ich meine keine MPU („Idiotentest“). Die ist nur dann anzuraten, wenn der Hausarzt sich aufgrund mehrfacher psychischer Beschwerden nicht dazu berufen fühlt oder aufgrund körperlicher Einschränkungen selbst keine Basis mehr sieht, dass sein(e) PatientIn noch am normalen Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs teilnehmen kann.

Über den Zeitraum zwischen diesen Gesundheitstests sollten Fachleute entscheiden. Der Test sollte von den Kranken-(oder auch: Gesundheits-)Kassen bezahlt werden. Die Kosten werden durch die Verhinderung schwerer Verkehrsunfälle mit Sicherheit gedeckt.

Weiterhin sollte man darüber nachdenken, regelmäßige Nachschulungen der Führerscheininhaber zur Pflicht zu machen. Alle 3 Jahre für 2 Stunden die Schulbank einer Fahrschule zu drücken, erscheint angemessen. Hierbei sollten Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung geschult und Erkenntnisse aus Verkehrsunfällen ausgewertet werden. Die Kosten sollten vom Führerscheininhaber getragen, aber vom Gesetzgeber bundesweit vorgeschrieben werden.

Die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung muss auf den Prüfstand. Rotlicht-Missachtungen werden doch eher zufällig geahndet. Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, Fehler beim Einordnen usw. fast nur, wenn es gekracht hat.

Man muss alle Verkehrsteilnehmer dazu zwingen, vor Betreten/Befahren der Straßen das Gehirn einzuschalten. Mit aufwendig kontrollierten Geschwindigkeitsbeschränkungen erreicht man eher das Gegenteil. Streng gesetzestreuen Kraftfahrern wird hier suggeriert: Wenn ich das, was da gerade auf dem Schild stand, akribisch einhalte, kann mir nichts passieren. Dabei vergessen sie, dass allein schon der Blick auf den Tacho, der kurze Tritt aufs Bremspedal, der Kontroll-Blick auf den Tacho, also die ganz normale erzwungene Bedienung ihres Fahrzeugs sie von der Hauptaufgabe dieses Schildes, nämlich das Erkennen einer Gefahr (Kurve, Schule, schwierige Vorfahrt etc.), ablenkt.

Einem Schulkind fügt das Anfahren mit 30 km/h vermutlich nicht weniger Schmerzen zu, als das Anfahren mit 34 km/h. Die Beachtung einer Gefahr muss in den Vordergrund, nicht der Kadavergehorsam. Aber es ist natürlich für die Ordnungshüter ungleich einfacher, Zahlen von ihren Messgeräten abzulesen, als eine rundum angemessene Fahrweise zu beurteilen und unangemessene Fahrweise zu bestrafen.

Hinzu kommt, dass Kraftfahrern, die langjährig in einer Region unterwegs sind, auch bekannt ist, dass die eine oder andere Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund grober Verkehrsverstöße Einzelner, z.B. Alkohol am Steuer, erlassen wurde. Diesen Menschen fehlt zukünftig der Respekt vor solchen Schildern, weil sie wissen: Der nächste besoffene Vollidiot fährt an dieser Stelle auch wieder zu schnell.

Zum Schluss noch ein Gedanke zur Bestrafung von Verkehrsverstößen. Geldstrafen erinnern mich an den Ablasshandel zu Luthers Zeiten. Wer´s kann, „erkauft“ sich die km/h, die er gern zu schnell fährt.

Einige A - bis Z-Promis (aktuelle Namen sind nicht nur der Redaktion sondern allen Zeitungslesern bekannt) fahren auch gern mal ohne oder mit gefälschtem Führerschein Auto. Die Geldstrafe bedeutet für sie nur den Verzicht auf eine Luxusreise mit der neuesten Freundin.

Man sollte Geldstrafen nur noch für die Delikte verhängen, die über eine Belästigung nicht hinausgehen. Fahrverbote ohne Ansehen der Person, also vom Sonntagsnachmittags-Fahrer bis zum Berufskraftfahrer, würden die Verkehrsdisziplin nachhaltig verbessern.
Jürgen Wiethoff
Autor: red

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