Ist das eine Brennschale?
Samstag, 12. März 2016, 14:01 Uhr
Um das Verbrennen von Holz, insbesondere von Baumschnitt gibt es immer noch einige Unklarheiten, besonders wenn es um die Frage der Brennschalen geht. In der Umweltbehörde des Landratsamts Kyffhäuserkreis hat nachgefragt…
Zum Thema Verbrennungen hatte deshalb kn einen interessanten Termin im Landratsamt mit Dr. Michael Fruth (Leiter des Umweltamtes) und Steffen Kranhold (Mitarbeiter).
Und die Aussage war klar, ab 1.1.2016 ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt verboten. Anschließend wurde über die Frage der Ausnahmen gesprochen.
So genannte Traditionsfeuer wie die beliebten Knutfeste, Osterfeuer und Maifeuer sind gestattet, aber müssen aber auch bei der Kommune genehmigt werden.
Einfach mal in der Gartenanlage den ganzen Baum- und Strauschnitt auf einen Haufen zu werfen, um das Ganze zu entsorgen ist übrigens auch nicht gestattet. Das abfallmäßige Verbrennen des Baum- und Strauchschnitt ist nicht gestattet.
Ist das eine Brennschale? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Das Gleiche gilt auch für das Verbrennen im privaten Bereich. Einfach mal seinen Baum- und Strauchschnitt in eine Brennschale zu werfen und abzufackeln ist nicht gestattet!
Es ist übrigens nicht definiert, wie die Brennschale auszusehen hat. Es muss keine gekaufte Brennschale aus dem Baumarkt sein. So ein Fass ist allerdings nicht geeignet.
Warum erläuterten Dr. Fruth und Kranhold. Bei der Verbrennung muss genügend Sauerstoff an den Brennherd kommen. Bei so einem Fass würde nicht genügend Sauerstoff an de Flammen kommen und es würde bald nur noch qualmen. Die paar Löcher, die der Rost in das Fass gefressen hat, würden nicht reichen. Da müssen in das Fass doch jede Menge Abzugsöffnungen geschnitten werden.
Keine Probleme haben Dr. Furh und Kranhold damit, wenn jemand seine alte Waschmaschinentrommel (mit den vielen Löchern) als Brennschale benutzt, um dort seine Holzscheite zu verbrennen.
Beim Benutzen einer Brennschale ist trotzdem auf einige Anforderungen zu achten!
In privaten Gärten dürfen solche Brennschalen ohne Anmeldung benutzt werden, wenn man sie zu Familienfeiern oder Treffen mit Freunden in Benutzung hat. So eine Brennschale nur hinstellen und sich allein (vielleicht mit einer Flasche Bier in der Hand halten) und dann seinen Baumschnitt zu verheizen bleibt illegal!
Das in Brennschalen benutzte Holz soll in seinem Feuchtigkeitsgehalt Kaminholzqualität haben, also mit einer Restfeuchte von unter 25 Prozent. Also einfach mal sein Familie um die Brennschale zu versammeln und vielleicht seinen Baumschnitt frisch nach dem Schneiden ins Feuer zu werfen ist auch nicht gestattet.
Wenn beim Anheizen so einer Brennschale mal kurz Rauch entsteht, ist normal, aber wenn das Feuer erst mal brennt und es ständig noch qualmt ist das Holz klar zu feucht und es darf nicht verbrannt werden, so Dr. Fruth!
Eine weitere Ausnahme beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt gibt es, aber das muss von den Behörden angeordnet werden. Das betrifft bestimmte Pflanzenkrankheiten, bei der die Erreger auch bei der gewerbsmäßigen Kompostierung nicht vernichtet werden.
Dr. Fruth rät den Gartenbesitzern, nutzen Sie die Möglichkeiten den Baum- und Strauchschnitt bei den Abfallentsorgern abzulegen. Das Angebot in der Schachtstraße von Sondershausen werde schon sehr gut genutzt. Von Montag bis Freitag besteht dazu in der Zeit von 08:00 bis16:00 Uhr die Möglichkeit.
Erstmals soll am 02.April in der der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr ein Samstagtermin angeboten werden. Wenn der gut genutzt wird, könnte es weitere Samstagtermine geben, so Dr. Fruth.
Er verweist aber auch auch auf ein anderes Angebot. Ordern Sie eine Biotonne für 12 Euro im Jahr und Sie sind ihren Baum- und Strauchschitt auch los.
Wir hoffen, dass kn mit diesen Ausführungen etwas Licht ins Dunkel des Verbrennens gebracht hat.
Autor: khhZum Thema Verbrennungen hatte deshalb kn einen interessanten Termin im Landratsamt mit Dr. Michael Fruth (Leiter des Umweltamtes) und Steffen Kranhold (Mitarbeiter).
Und die Aussage war klar, ab 1.1.2016 ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt verboten. Anschließend wurde über die Frage der Ausnahmen gesprochen.
So genannte Traditionsfeuer wie die beliebten Knutfeste, Osterfeuer und Maifeuer sind gestattet, aber müssen aber auch bei der Kommune genehmigt werden.
Einfach mal in der Gartenanlage den ganzen Baum- und Strauschnitt auf einen Haufen zu werfen, um das Ganze zu entsorgen ist übrigens auch nicht gestattet. Das abfallmäßige Verbrennen des Baum- und Strauchschnitt ist nicht gestattet.
Ist das eine Brennschale? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Das Gleiche gilt auch für das Verbrennen im privaten Bereich. Einfach mal seinen Baum- und Strauchschnitt in eine Brennschale zu werfen und abzufackeln ist nicht gestattet!Es ist übrigens nicht definiert, wie die Brennschale auszusehen hat. Es muss keine gekaufte Brennschale aus dem Baumarkt sein. So ein Fass ist allerdings nicht geeignet.
Warum erläuterten Dr. Fruth und Kranhold. Bei der Verbrennung muss genügend Sauerstoff an den Brennherd kommen. Bei so einem Fass würde nicht genügend Sauerstoff an de Flammen kommen und es würde bald nur noch qualmen. Die paar Löcher, die der Rost in das Fass gefressen hat, würden nicht reichen. Da müssen in das Fass doch jede Menge Abzugsöffnungen geschnitten werden.
Keine Probleme haben Dr. Furh und Kranhold damit, wenn jemand seine alte Waschmaschinentrommel (mit den vielen Löchern) als Brennschale benutzt, um dort seine Holzscheite zu verbrennen.
Beim Benutzen einer Brennschale ist trotzdem auf einige Anforderungen zu achten!
In privaten Gärten dürfen solche Brennschalen ohne Anmeldung benutzt werden, wenn man sie zu Familienfeiern oder Treffen mit Freunden in Benutzung hat. So eine Brennschale nur hinstellen und sich allein (vielleicht mit einer Flasche Bier in der Hand halten) und dann seinen Baumschnitt zu verheizen bleibt illegal!
Das in Brennschalen benutzte Holz soll in seinem Feuchtigkeitsgehalt Kaminholzqualität haben, also mit einer Restfeuchte von unter 25 Prozent. Also einfach mal sein Familie um die Brennschale zu versammeln und vielleicht seinen Baumschnitt frisch nach dem Schneiden ins Feuer zu werfen ist auch nicht gestattet.
Wenn beim Anheizen so einer Brennschale mal kurz Rauch entsteht, ist normal, aber wenn das Feuer erst mal brennt und es ständig noch qualmt ist das Holz klar zu feucht und es darf nicht verbrannt werden, so Dr. Fruth!
Eine weitere Ausnahme beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt gibt es, aber das muss von den Behörden angeordnet werden. Das betrifft bestimmte Pflanzenkrankheiten, bei der die Erreger auch bei der gewerbsmäßigen Kompostierung nicht vernichtet werden.
Dr. Fruth rät den Gartenbesitzern, nutzen Sie die Möglichkeiten den Baum- und Strauchschnitt bei den Abfallentsorgern abzulegen. Das Angebot in der Schachtstraße von Sondershausen werde schon sehr gut genutzt. Von Montag bis Freitag besteht dazu in der Zeit von 08:00 bis16:00 Uhr die Möglichkeit.
Erstmals soll am 02.April in der der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr ein Samstagtermin angeboten werden. Wenn der gut genutzt wird, könnte es weitere Samstagtermine geben, so Dr. Fruth.
Er verweist aber auch auch auf ein anderes Angebot. Ordern Sie eine Biotonne für 12 Euro im Jahr und Sie sind ihren Baum- und Strauchschitt auch los.
Wir hoffen, dass kn mit diesen Ausführungen etwas Licht ins Dunkel des Verbrennens gebracht hat.
