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Verbraucherzentrale rät zu Achtsamkeit bei Messekäufen

Rückgaberecht in Verträgen sinnvoll

Samstag, 12. März 2016, 16:50 Uhr
Drei Verbraucher aus Nordthüringen waren etwas überrumpelt und haben auf Messen Produkte gekauft. Kurz danach wendeten sie sich an die Verbraucherzentrale Thüringen, weil sich der Widerruf des Vertrags kompliziert gestaltete...


14 Tage Widerrufsrecht, davon gehen die meisten Verbraucher aus, wenn sie Verträge schließen. „Messen sind hier zusätzlich eine Sonderform und die Rechtslage zu Käufen und Vertragswiderrufen ist unklar“, sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen.

Drei Verbraucher mussten nun in dieser Woche die Erfahrung machen, dass sich der Widerruf der gekauften Produkte problematisch gestaltete. In einem Fall handelt es ich um einen Kauf von rund 18 000 Euro, bei den beiden anderen Fällen um Beträge im vierstelligen Bereich.

Wenn Konsumenten auf Messen unterwegs sind, sollten sie deshalb gesunde Vorsicht walten lassen. „Falls sie etwas kaufen möchten, dann sollten sie Vorkehrungen treffen und eine Rückgabemöglichkeit im Vertrag vereinbaren“, so Reichertz.
Autor: red

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