Nebekostenabzocke
Vorsicht bei Umzug
Freitag, 25. März 2016, 09:57 Uhr
Über neun Millionen Deutsche ziehen jährlich um. Die 18-29-Jährigen sind am umzugsfreudigsten und einer von vier Singles wechselt sogar jährlich die eigenen vier Wände. Allerdings herrscht oft sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite Unklarheit über die gesetzliche Lage bei einem Auszug...
Oft werden Terminologien verwechselt oder mit dem Vermieter um die Kaution gerungen. Insbesondere die noch anfallenden Nebenkosten bei einer nur kurzen Mietdauer stellen sich als Herausforderung der besonderen Art heraus und sind nach einer kürzlich erhobenen statistischen Erfassung von Mineko, einem Serviceanbieter zur Überprüfung der Nebenkosten, zu 94 Prozent fehlerhaft und es wird im Durchschnitt 210 Euro zu viel vom Mieter verlangt.
Die Abrechnungsperiode der Nebenkosten begann bei den meisten Vermietern in diesem Jahr am 01. Januar 2016. Da der Abrechnungszeitraum nach § 556 Abs. 1 S. 1 BGB immer ein volles Jahr umfassen muss, würde diese Periode wiederum am 31. Dezember 2016 enden. Zieht ein neuer Mieter nun zum ersten des Jahres ein, beginnt ab diesem Datum der Nutzungszeitraum.
Bei Auszug, der beispielsweise drei Monate später erfolgt, endet somit auch die Nutzung und die Periode würde 90 Tagen entsprechen. Ist nun der Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum, so erfolgt eine Teilabrechnung der Betriebskosten. Bei einem Mieterwechsel gilt es also, den Nutzungszeitraum nicht mit dem Abrechnungszeitraum zu verwechseln und seitens des Vermieters auf eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung zu achten.
In einer statistischen Erhebung des Mietnebenkostenprüfers Mineko wird deutlich, dass besonders bei Abrechnungen, bei denen die Mieter die Wohnung kein komplettes Jahr bewohnt haben, gepfuscht wird. Oft wird hier vom Vermieter die geringere Wohndauer missachtet und die Rechnung für ein komplettes Jahr gestellt. "Bei einem verkürzten Nutzungszeitraum steigt die Fehlerquote bei der Abrechnung der Betriebskosten auf teilweise erschreckende 94 Prozent an.
Als Mieter kann man sich also bei einem verfrühten Auszug beinahe sicher sein, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und man im Endeffekt über 200 Euro zu viel zahlt", so Daniel Schlör, Geschäftsführer von Mineko. Die Ersparnis nach Prüfung bei Nebenkostenabrechnungen mit Mieterwechseln ist mit 14,5 Prozent zwar niedriger als bei Abrechnungen, die über ein komplettes Jahr erhoben wurden. Nach einer Prüfung liegt das Einsparpotenzial für die Mieter hier sogar bei knapp über 270 Euro. Allerdings weisen auch diese regulären Abrechnungen mit fast 90 Prozent eine nicht annehmbare Fehlerquote auf. Eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ist also in jedem Fall sinnvoll.
Sind allerdings keine Makel erkennbar und hat der Vermieter die Nebenkosten bereits abgerechnet, tendiert die Höhe der Einbehaltung gegen Null. Der Vermieter ist dann zur sofortigen Auszahlung der Kaution an den Mieter verpflichtet. In jedem Fall ist sowohl Mietern als auch Vermietern immer zu empfehlen, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Es ist nicht verwunderlich, dass es bei der an sich schon verzwickten Nebenkostenabrechnung zu einer Fehlerquote von 94 Prozent bei Auszug kommt. Mieter sind sowohl bei einem Nutzungszeitraum der Wohnung unter einem Jahr als auch bei einer regulären Spanne gut beraten, ihre Nebenkostenabrechnung von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen, um am Ende nicht zu viel zu bezahlen.
Autor: redOft werden Terminologien verwechselt oder mit dem Vermieter um die Kaution gerungen. Insbesondere die noch anfallenden Nebenkosten bei einer nur kurzen Mietdauer stellen sich als Herausforderung der besonderen Art heraus und sind nach einer kürzlich erhobenen statistischen Erfassung von Mineko, einem Serviceanbieter zur Überprüfung der Nebenkosten, zu 94 Prozent fehlerhaft und es wird im Durchschnitt 210 Euro zu viel vom Mieter verlangt.
Die Abrechnungsperiode der Nebenkosten begann bei den meisten Vermietern in diesem Jahr am 01. Januar 2016. Da der Abrechnungszeitraum nach § 556 Abs. 1 S. 1 BGB immer ein volles Jahr umfassen muss, würde diese Periode wiederum am 31. Dezember 2016 enden. Zieht ein neuer Mieter nun zum ersten des Jahres ein, beginnt ab diesem Datum der Nutzungszeitraum.
Bei Auszug, der beispielsweise drei Monate später erfolgt, endet somit auch die Nutzung und die Periode würde 90 Tagen entsprechen. Ist nun der Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum, so erfolgt eine Teilabrechnung der Betriebskosten. Bei einem Mieterwechsel gilt es also, den Nutzungszeitraum nicht mit dem Abrechnungszeitraum zu verwechseln und seitens des Vermieters auf eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung zu achten.
In einer statistischen Erhebung des Mietnebenkostenprüfers Mineko wird deutlich, dass besonders bei Abrechnungen, bei denen die Mieter die Wohnung kein komplettes Jahr bewohnt haben, gepfuscht wird. Oft wird hier vom Vermieter die geringere Wohndauer missachtet und die Rechnung für ein komplettes Jahr gestellt. "Bei einem verkürzten Nutzungszeitraum steigt die Fehlerquote bei der Abrechnung der Betriebskosten auf teilweise erschreckende 94 Prozent an.
Als Mieter kann man sich also bei einem verfrühten Auszug beinahe sicher sein, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und man im Endeffekt über 200 Euro zu viel zahlt", so Daniel Schlör, Geschäftsführer von Mineko. Die Ersparnis nach Prüfung bei Nebenkostenabrechnungen mit Mieterwechseln ist mit 14,5 Prozent zwar niedriger als bei Abrechnungen, die über ein komplettes Jahr erhoben wurden. Nach einer Prüfung liegt das Einsparpotenzial für die Mieter hier sogar bei knapp über 270 Euro. Allerdings weisen auch diese regulären Abrechnungen mit fast 90 Prozent eine nicht annehmbare Fehlerquote auf. Eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ist also in jedem Fall sinnvoll.
Vermieter können Kaution einbehalten
Rechtlich gesehen hat der Vermieter drei bis sechs Monate Zeit, um eine Bestandaufnahme möglicher Schäden und Forderungen zu erstellen und somit die Kaution zurückzuhalten. Was viele Mieter nicht wissen - wurden die Betriebskosten noch nicht beglichen, kann der Vermieter einen Teil der Kaution zurückhalten, um seine Kosten zu decken.Sind allerdings keine Makel erkennbar und hat der Vermieter die Nebenkosten bereits abgerechnet, tendiert die Höhe der Einbehaltung gegen Null. Der Vermieter ist dann zur sofortigen Auszahlung der Kaution an den Mieter verpflichtet. In jedem Fall ist sowohl Mietern als auch Vermietern immer zu empfehlen, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Es ist nicht verwunderlich, dass es bei der an sich schon verzwickten Nebenkostenabrechnung zu einer Fehlerquote von 94 Prozent bei Auszug kommt. Mieter sind sowohl bei einem Nutzungszeitraum der Wohnung unter einem Jahr als auch bei einer regulären Spanne gut beraten, ihre Nebenkostenabrechnung von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen, um am Ende nicht zu viel zu bezahlen.
