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Bundestagsabgeordnete sollen unterstützen

Bioenergie für Klimaschutz unverzichtbar

Sonntag, 10. April 2016, 11:23 Uhr
Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund fordert die Thüringer Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für Änderungen am aktuellen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einzusetzen, um die wirtschaftliche Zukunft der auch in Thüringen stark ausgeprägten Biomassenutzung zu sichern. Dies geht aus einem Schreiben der Ministerin an die entsprechenden Parlamentarier aller Fraktionen hervor...


„Die Bioenergie ist unverzichtbar, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Mit der Bioenergie steht ein effizienter und flexibler Energieträger für die klimafreundliche Versorgung mit Strom und Wärme zur Verfügung, dessen Bestand mit der jetzigen Fassung des EEG 2016 gefährdet ist“, so Siegesmund. Die Ministerin verweist darauf, dass die Bundesregierung mit den bisherigen Vorschlägen für die Novelle des EEG die eigenen Klimaschutzziele deutlich verfehlen würde. Dies sei insbesondere nach dem Beschluss über einen Weltklimavertrag in Paris ein fatales Signal.

Thüringen hatte sich im Bundesrat gemeinsam mit Bayern und Rheinland-Pfalz dafür eingesetzt, nach dem EEG 2016 einheitliche Ausschreibungen auch für den Energieträger Biomasse vorzusehen. Damit sollen auch Bestandsanlagen nach der Förderdauer von 20 Jahren eine wirtschaftliche Perspektive erhalten und der Beitrag der Bioenergie zum Klimaschutz und dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern gesichert werden.

Mit einem Anteil von 39,2 Prozent hat die Bioenergie in Thüringen den größten Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und trägt zur klimafreundlichen Strom- und Wärmeproduktion bei. Die über 300 Biomasseanlagen in Thüringen stellen insbesondere für die heimischen Landwirtschaftsbetriebe eine wichtige und stabile Wertschöpfungsquelle dar.

Hintergrund

Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz hat Thüringen dem Bundeswirtschaftsministerium im März 2016 ein Ausschreibungsmodell vorgelegt, um der Biomassenutzung wieder eine klare wirtschaftliche und systemdienliche Perspektive zu geben. Hintergrund ist die anstehende Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, das derzeit unter den Bundesressorts abgestimmt wird.

Die drei Bundesländer befürchten, dass bestehende Biomasseanlagen ohne eine entsprechende Neuregelung bereits vor dem Ende des aktuellen Vergütungsmodells im Jahr 2020 stillgelegt werden müssen, weil notwendige Modernisierungs-, Flexibilisierungs- und Bestandserhaltungsinvestitionen ausbleiben. Mit dem von den drei Ländern vorgelegten Modell soll die derzeitig produzierte Strommenge aus Biomasse erhalten und ein moderater Zubau ermöglicht werden. Darüber hinaus soll durch das Modell die Flexibilisierung der Stromproduktion aus Biomasse forciert werden. Dadurch soll der Beitrag der Biomassenutzung zur Erreichung der Energie- und Klimaziele dauerhaft gesichert und die Akteursvielfalt gewahrt bleiben.

Die überwiegende Anzahl der in Thüringen betriebenen Biomasseanlagen befindet sich im Eigentum von einheimischen Landwirtschaftsbetrieben. Die Produktion von Energiepflanzen und ihre energetische Nutzung leisten einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen Agrarstruktur im Freistaat. Wichtigster Einsatzstoff in den Anlagen mit einem Anteil von über 60 Prozent ist die Gülle. Thüringen hat somit kein sogenanntes Vermaisungsproblem.
Autor: red

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