Integrationsgesetz heute im Bundestag
Wirtschaft fordert Planungssicherheit
Freitag, 03. Juni 2016, 13:08 Uhr
Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fördern und gleichzeitig Integrationsbereitschaft einfordern, das ist das Ziel des Integrationsgesetzes der Bundesregierung. Der Entwurf steht unter dem Credo Fördern und Fordern. Dazu ein Statement der Erfurter IHK...
Nach dem Kabinettsbeschluss vor knapp einer Woche berät heute (03.06.) der Bundestag in der ersten Lesung. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt besteht dennoch weiterer Verbesserungsbedarf, insbesondere bei den neuen Regelungen zur Vorrangprüfung, der Ausbildungsförderung sowie bei den Integrationskursen.
Der Bundestag hat das geplante Integrationsgesetz beraten. Nach dem Kabinettsbeschluss vor anderthalb Wochen erfolgt heute die erste Lesung im Parlament. Die IHK hatte vorgeschlagen, dass während einer Ausbildung über zumeist drei Jahre und einer anschließenden Beschäftigung von zwei Jahren keine Abschiebung erfolgt: 3+2 Regelung. Betriebe und Auszubildende mit einer Duldung erhalten so die nötige Rechts- und Planungssicherheit, erklärt Professor Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt.
Asylbewerber und Geduldete könnten bisher in den ersten 15 Monaten nur dann einen Job anfangen, wenn sich für diese Stelle kein Deutscher oder EU-Bürger findet. Das besage die sogenannte Vorrangprüfung. Der Ge-setzentwurf sehe nun vor, diese Prüfung für drei Jahre außer Kraft zu setzen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert es Unternehmen, Flüchtlinge zu beschäftigen, so der IHK-Chef. Allerdings sei die Aufhebung nach derzeitigem Stand nur in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote vorgesehen. Hier drohe wieder neue Bürokratie für die Unternehmen.
Künftig ist auch eine Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit möglich. Betriebe sind dadurch flexibler, und Flüchtlingen kann der Einstieg in Arbeit erleichtert werden – gerade, weil die Zeitarbeit vielfach Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation bessere Einstiegsperspektiven aufzeigt, begrüßt Grusser die neue Richtlinie.
Asylbewerbern mit einer guten Bleibeperspektive und Geduldeten ohne Arbeitsverbot solle nun der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung – zunächst befristet bis Ende 2018 – vereinfacht werden. Die geplanten Verkürzungen von Wartefristen zielen in die richtige Richtung. Die Fristen sind aber teilweise immer noch zu lang. Asylbewerber mit einer Bleibeperspektive sollen bereits nach drei Monaten Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierter Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben, aber erst nach 15 Monaten Aufenthalt die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld erhalten, kritisiert der IHK-Hauptgeschäftsführer. Für Geduldete würden wiederum andere Fristen gelten. Zielführender wäre es aus Sicht der IHK, jungen Flüchtlingen alle Instrumente der Ausbildungsförderung sofort ab Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Stufung nach den verschiedenen Kategorien Asylbewerber, Geduldete und andere humanitäre Aufenthaltstitel sollte entfallen.
Verpflichtende Integrationskurse, verkürzte Wartezeiten, stärkere Fokussierung auf Wertevermittlung seien künftig wichtige Punkte im Gesetzesentwurf. Sprach- und Kulturkenntnisse bleiben für eine betriebliche Inte-gration unverzichtbar. Entscheidend ist aber dabei ein ausreichendes Angebot an Integrationskursen. Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive sollten deshalb so früh wie möglich Zugang zu einem Kurs erhalten, fordert Gerald Grusser. Zudem müssten Informationen über die duale Ausbildung in den Lehrplan des Integrationskurses aufgenommen werden. Diese wären in den meisten Herkunftsstaaten unbekannt. Eine duale Ausbildung biete perspektivisch jedoch weitaus bessere Chancen am Arbeitsmarkt als zum Beispiel eine Helfertätigkeit, selbst wenn diese gegebenenfalls kurzfristig einen höheren Verdienst verspreche.
Autor: nnzNach dem Kabinettsbeschluss vor knapp einer Woche berät heute (03.06.) der Bundestag in der ersten Lesung. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt besteht dennoch weiterer Verbesserungsbedarf, insbesondere bei den neuen Regelungen zur Vorrangprüfung, der Ausbildungsförderung sowie bei den Integrationskursen.
Der Bundestag hat das geplante Integrationsgesetz beraten. Nach dem Kabinettsbeschluss vor anderthalb Wochen erfolgt heute die erste Lesung im Parlament. Die IHK hatte vorgeschlagen, dass während einer Ausbildung über zumeist drei Jahre und einer anschließenden Beschäftigung von zwei Jahren keine Abschiebung erfolgt: 3+2 Regelung. Betriebe und Auszubildende mit einer Duldung erhalten so die nötige Rechts- und Planungssicherheit, erklärt Professor Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt.
Asylbewerber und Geduldete könnten bisher in den ersten 15 Monaten nur dann einen Job anfangen, wenn sich für diese Stelle kein Deutscher oder EU-Bürger findet. Das besage die sogenannte Vorrangprüfung. Der Ge-setzentwurf sehe nun vor, diese Prüfung für drei Jahre außer Kraft zu setzen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert es Unternehmen, Flüchtlinge zu beschäftigen, so der IHK-Chef. Allerdings sei die Aufhebung nach derzeitigem Stand nur in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote vorgesehen. Hier drohe wieder neue Bürokratie für die Unternehmen.
Künftig ist auch eine Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit möglich. Betriebe sind dadurch flexibler, und Flüchtlingen kann der Einstieg in Arbeit erleichtert werden – gerade, weil die Zeitarbeit vielfach Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation bessere Einstiegsperspektiven aufzeigt, begrüßt Grusser die neue Richtlinie.
Asylbewerbern mit einer guten Bleibeperspektive und Geduldeten ohne Arbeitsverbot solle nun der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung – zunächst befristet bis Ende 2018 – vereinfacht werden. Die geplanten Verkürzungen von Wartefristen zielen in die richtige Richtung. Die Fristen sind aber teilweise immer noch zu lang. Asylbewerber mit einer Bleibeperspektive sollen bereits nach drei Monaten Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierter Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben, aber erst nach 15 Monaten Aufenthalt die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld erhalten, kritisiert der IHK-Hauptgeschäftsführer. Für Geduldete würden wiederum andere Fristen gelten. Zielführender wäre es aus Sicht der IHK, jungen Flüchtlingen alle Instrumente der Ausbildungsförderung sofort ab Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Stufung nach den verschiedenen Kategorien Asylbewerber, Geduldete und andere humanitäre Aufenthaltstitel sollte entfallen.
Verpflichtende Integrationskurse, verkürzte Wartezeiten, stärkere Fokussierung auf Wertevermittlung seien künftig wichtige Punkte im Gesetzesentwurf. Sprach- und Kulturkenntnisse bleiben für eine betriebliche Inte-gration unverzichtbar. Entscheidend ist aber dabei ein ausreichendes Angebot an Integrationskursen. Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive sollten deshalb so früh wie möglich Zugang zu einem Kurs erhalten, fordert Gerald Grusser. Zudem müssten Informationen über die duale Ausbildung in den Lehrplan des Integrationskurses aufgenommen werden. Diese wären in den meisten Herkunftsstaaten unbekannt. Eine duale Ausbildung biete perspektivisch jedoch weitaus bessere Chancen am Arbeitsmarkt als zum Beispiel eine Helfertätigkeit, selbst wenn diese gegebenenfalls kurzfristig einen höheren Verdienst verspreche.
