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Beschlüsse zu Tagespflege und Horterzieherinnen

Samstag, 04. Juni 2016, 08:19 Uhr
Bei der Förderung von Kindern in Tagespflege werden dem Kreistag Änderungen vorgeschlagen und der Personalüberleitungsvertrag mit dem Freistaat Thüringen zum Thüringer Grundschulmodell wird zum Abschluss gebracht. Hinter dem sperrigen Nahmen versteckt sich die Übernahme der Hortnerinnen durch den Freistaat...

Der Kreisausschuss empfahl am Mittwoch dem Keistag die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises über die Förderung von Kindern in Tagespflege und die geänderte Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege.


Dann ging es um den Abschluss der Abwicklungsvereinbarung mit Personalüberleitungsvertrag mit dem Freistaat Thüringen zum Thüringer Grundschulmodell


Der Beschlussvorschlag:

1. Die Landrätin wird beauftragt und ermächtigt, die beigefügte Abwicklungsvereinbarung mit Personalüberleitungsvertrag mit dem Freistaat Thüringen zum Thüringer Grundschulmodell zu unterzeichnen.

2. Die Landrätin wird ermächtigt ca. 106.000 € plus etwaig anfallender Zinsen vorsorglich für die satzungsgemäß zu zahlenden Ausgleichszahlungen an die ZVK Thüringen im Haushalt 2018 einzustellen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Am 31.07.2016 endet die Vereinbarung nach § 12 des Thüringer Schulgesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen vom 11.11.2008 mit Änderung vom 03.05.2012 zwischen dem ehemaligen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Kyffhäuserkreis. Im § 3 Satz 11 dieser o. g. Vereinbarung wurde geregelt:
„Sollte nach Ablauf der Erprobungsmodelle die Gesamtverantwortung für die Ganztags-betreuung nicht auf die Schulträger übergehen (hier: Kyffhäuserkreis), übernimmt der Freistaat Thüringen das vom Schulträger aufgrund der zusätzlichen Finanzierung nach Absatz 10 Satz 2 unbefristet eingestellte Personal zu den Konditionen, die für eine Neueinstellung in den Landesdienst maßgeblich wären, sofern diese Personen damit einverstanden sind.“

Die Bediensteten des Kyffhäuserkreises, welche im Hort aufgrund der o. g. Vereinbarung eingestellt wurden, haben mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ihr Einverständnis des Übergang zum Freistaat Thüringen nach Ablauf des Erprobungsmodells erklärt.

Mit der Unterzeichnung der Abwicklungsvereinbarung mit Personalüberleitungsvertrag zwischen Freistaat Thüringen und dem Kyffhäuserkreis durch die Landrätin wird sichergestellt, dass das gemeinsame Ziel, zur Sicherung und Fortentwicklung des aktuellen Stands der Qualität der Hortbetreuung durch eine Kontinuität der bewährten Personalstrukturen auch nach dem Betriebsübergang zum 01.08.2016 gewährleistet wird.

Die durch den Personalübergang satzungsgemäß zu zahlenden Ausgleichszahlungen an die ZVK Thüringen in Höhe von ca. 106.000 € werden entsprechend § 3 Nr. 3 der o.g. Abwicklungsvereinbarung vom Freistaat Thüringen, vorbehaltlich einer haushaltsmäßigen Ermächtigung im Jahr 2018, erstattet.

Die Landesregierung hat ihre diesbezügliche Absicht in der Kabinettssitzung am 17.05.2016 bekräftigt (ein entsprechendes Schreiben vom 17.05.2016 des Ministers Hoff liegt uns vor), unvermeidbare satzungsgemäße Kosten der Schulträger gegenüber der Zusatzversorgungskasse (einschließlich etwaig anfallender Zinsen), die sich aus der Rückabwicklung des Modellprojektes ergeben, auszugleichen und hierzu im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2018 eine entsprechende Ermächtigung im Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vorzusehen. Mit einem Schreiben vom 19.05.2016 bestätigte die zuständige Ministerin Frau Dr. Klaubert diese Position.

Da diesbezüglich ein minimales Restrisiko für den Kyffhäuserkreis nicht absolut auszuschließen ist, soll vorsorglich die o. g. Summe zuzüglich Zinsen im Haushalt 2018 eingeplant werden.

Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport gab in seiner Sitzung am 19.05.2016 seine einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung an den Kreisausschuss.
Autor: khh

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