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Bundespolitiker äußern sich

Neues aus Berlin (39)

Freitag, 24. Juni 2016, 16:20 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: „Fracking“. Selle: Gesetzgeber schränkt Fracking ein …

Heute hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich für die Gesetzesänderung zum Fracking gestimmt. Bundestagsabgeordneter Johannes Selle sagt: „Mit diesem Gesetz setzen wir dem Fracking klare Grenzen. Es handelt sich um eine Verschärfung der jetzigen Regelungen und nicht um ein ‚Fracking-Freifahrtsgesetz‘, wie es von der Opposition behauptet wird, um die Menschen zu verunsichern. “

Das Gesetz verbietet unkonventionelles Fracking. Zu den wenigen Probebohrungen müssen insbesondere alle Wasserbehörden einvernehmlich agieren.

Deutschland ist Vorreiter für die Entwicklung erneuerbarer Energien. Unser Ziel ist, dass die Energiegewinnung sicher, bezahlbar und umweltfreundlich ist. Für den Energiemix der nächsten Jahrzehnte ist die bestehende heimische Erdgasversorgung ein wichtiger Bestandteil.

Mit wenigen Probebohrungen bleiben wir an der technologischen Entwicklung und machen Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse möglich.

Deutschlands Reserven reichen 130 Jahre, wenn wie bisher 10% des Gases aus heimischer Produktion kommt. Fracking wird schon lange durchgeführt und schafft 20.000 Arbeitsplätze. Nebenbei bemerkt, braucht man Frackingtechnologie auch bei der Geothermie und der Heilwasserförderung.

„Risiken und Chancen des Fracking wurden sensibel abgewogen und klar entschieden. In dem Entscheidungsprozess standen der Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers an erster Stelle. Kompromisse an dieser Stelle hat die CDU/CSU-Fraktion nicht zugelassen“, betont Johannes Selle. Umwelttoxische Substanzen sind generell ausgeschlossen.

„Das hat mir letztlich die Zustimmung ermöglicht“, so Johannes Selle.

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

- Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst.

- Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.

- Beim bisherigen konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft.

- In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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