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Petition eingereicht

Schwerbehinderte werden benachteiligt

Montag, 04. Juli 2016, 07:05 Uhr
Nach Ansicht eines Lesers der Nordthüringer Online-Zeitungen werden Menschen mit schweren Behinderungen durch die Gesetzeslage zur "Rente mit 63" wiederum behindert...


Liebe Leserinnen und Leser,

ich wende mich an Sie, weil die schwerbehinderten Menschen unseres Landes in Bezug auf abschlagsfreie Altersrente im Vergleich zur „Rente mit 63“ dringend einer Unterstützung bedürfen.

Von Geburt an, durch Krankheiten bedingt oder ein Unfall – man ist schneller schwerbehindert, als man denkt. Leider haben schwerbehinderte Menschen nur eine geringe Lobby, und so kommt es manchmal zu Kuriositäten, die keiner glaubt oder glauben kann. So auch bei der Altersrente.

Jedem ist bekannt, dass das Alter für einen Renteneintritt schrittweise angehoben wird bzw. angehoben werden soll. Für die Lebensleistung von 45 und mehr Arbeitsjahren gab es durch das Gesetz „Rente mit 63“ jedoch wieder eine geringfügige Absenkung des Renteneintrittsalters. Schwerbehinderte Menschen können auf Grund ihrer Behinderung aber oft nicht 45 Jahre arbeiten und daher hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren beschlossen, dass eine „Wartezeit“ von 35 Arbeitsjahren für diesen Personenkreis ausreichend ist. Außerdem konnten Schwerbehinderte gegenüber nicht behinderten Menschen 2 Jahre eher „in Rente“ gehen.

Das Gesetz „Rente mit 63“ berücksichtigt diese seit vielen Jahren geltenden Umstände leider nicht. Und da „Wartezeit“ und Renteneintrittsalter untrennbar miteinander verbunden sind, kann der Schwerbehinderte nicht nach den angeblich ausreichenden 35 Arbeitsjahren Rentner werden, sondern er muss außerdem das entsprechende, jahrgangsabhängige Alter erreichen. So wird es möglich, dass er statt den gesetzlich fixierten 35 Jahren bis zu 9 Jahre länger arbeitet, dies aber nicht gewürdigt und sogar mit Abschlägen von bis zu 10,8% belegt wird.

Aber es wird noch kurioser, denn das Gesetz „Rente mit 63“ bewirkt im Weiteren, dass der schwerbehinderte Mensch wegen der festgelegten Altersgrenzen für das Erreichen einer abschlagsfreien Altersrente nunmehr auch noch zwischen 2 und 6 Monaten länger „auf Arbeit gehen“ muss, als ein „gesunder“ Mensch mit ähnlicher Biographie. Anders gesagt, der „Gesunde“ kann sein "Rentendasein" schon „genießen“, während der gleichaltrige „Schwerbehinderte“ noch zur Arbeit gehen muss.

Da dies nicht so sein sollte, wurde eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht, die bewirken soll, dass die Lebensleistung schwerbehinderter Menschen ebenso geachtet wird, wie die Lebensleistung „gesunder“ Menschen.

Diese mit der Nummer 65844 versehene Petition wird derzeit bearbeitet. Sie könnte aber zusätzlich auch öffentlich gemacht werden, wenn 50.000 Menschen sogenannte „Mitzeichner“ würden. Da nur wenige Menschen auf der Seite des Petitionsausschusses surfen, möchte ich auch auf diesem Weg auf diese Petition hinweisen. Ich rufe zudem auch alle Schwerbehinderten und alle Menschen, die direkt oder indirekt mit scherbehinderten Menschen befasst sind auf, die Petition mitzuzeichnen. Das Schwerbehindertenrecht sollte öffentlich und nicht „im stillen Kämmerlein“ behandelt werden.

Auf der Internetseite https://epetitionen.bundestag.de ist der Sachverhalt veröffentlicht und kann nun bis zum 21.07.2016 „mitgezeichnet“ werden.

Auch über den Pfad Deutscher Bundestag
  • aktuelle Petitionen
  • dort im Suchfeld „ID“, 65844
eintragen kann diese Petition gefunden werden. Im Weiteren kann dann mitdiskutiert und/oder mitgezeichnet werden. Entsprechende Buttons sind vorhanden.

Es eilt jedoch! Beachten Sie bitte, dass die Mitzeichnungsfrist am 21.07.2016 endet.
Leider wurden die Informationen zur Petition etwas verspätet mitgeteilt, daher entstand ein etwas erhöhter Zeitdruck.
Jörg Brandt, Nordhausen
Autor: nnz

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