Meldungen aus dem Landratsamt
Neu - Prämiensystem in der Qualifizierung
Donnerstag, 04. August 2016, 12:50 Uhr
Viele neue gesetzliche Regelungen sind zum 01.08.2016 in Kraft getreten, so auch das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWSTG). Dazu einige Hinweise vom Jobcenter Kyffhäuserkreis...
Neben einer Vielzahl von neuen Regelungen enthält es auch zwei interessante Neuerungen für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III, die bislang nicht über die notwendige Grundqualifizierung für die Aufnahme einer Umschulung verfügt haben, sollen zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist (Grundqualifizierung).
Diese Förderleistungen können insbesondere für den Erwerb der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden. Mit der Einführung von Erfolgsprämien für eine Teilnahme an einer mehrjährigen, abschlussbezogenen Weiterbildung können Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die jeweils bestandene Zwischenprüfung 1.000 € und für die Abschlussprüfung 1.500 € erhalten. Die Prämienzahlung honoriert damit Lernbereitschaft und Durchhaltevermögen der Teilnehmenden.
Bei Interesse an beruflicher Weiterbildung und Fragen zu den neuen Fördermöglichkeiten können sich die Bezieher von Leistungen nach dem SGBII an die ihnen bekannten Integrationsfachkräfte im Jobcenter Kyffhäuserkreis in Sondershausen und Artern wenden.
Autor: khhNeben einer Vielzahl von neuen Regelungen enthält es auch zwei interessante Neuerungen für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III, die bislang nicht über die notwendige Grundqualifizierung für die Aufnahme einer Umschulung verfügt haben, sollen zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist (Grundqualifizierung).
Diese Förderleistungen können insbesondere für den Erwerb der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden. Mit der Einführung von Erfolgsprämien für eine Teilnahme an einer mehrjährigen, abschlussbezogenen Weiterbildung können Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die jeweils bestandene Zwischenprüfung 1.000 € und für die Abschlussprüfung 1.500 € erhalten. Die Prämienzahlung honoriert damit Lernbereitschaft und Durchhaltevermögen der Teilnehmenden.
Bei Interesse an beruflicher Weiterbildung und Fragen zu den neuen Fördermöglichkeiten können sich die Bezieher von Leistungen nach dem SGBII an die ihnen bekannten Integrationsfachkräfte im Jobcenter Kyffhäuserkreis in Sondershausen und Artern wenden.
