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Mehr Bürgerbeteiligung auf dem Weg zur Gebietsreform

Jetzt ist der Bürger gefragt

Montag, 08. August 2016, 16:05 Uhr
Das Vorschaltgesetz ist beschlossen. Zahlreiche Regionalkonferenzen und Gespräche haben stattgefunden. Nun sollen mittels eines Bürgergutachtens gemeinsam mit den Menschen vor Ort zukunftsfähige und bürgernahe Verwaltungsstrukturen erarbeitet werden...


In Vorbereitung des Bürgerbeteiligungsverfahrens findet heute im Thüringer Landtag eine Informationsveranstaltung statt, zu der verschiedene Interessengruppen aber auch Vertreter der Landtagsfraktionen eingeladen sind, um frühzeitig über das Verfahren zu informieren. Diese haben dann die Möglichkeit, Ihre Anliegen und Ideen zum Arbeitsprogramm vorzubringen.

„Wir können diesen Weg nicht allein gehen! Aus diesem Grund wird die Landesregierung die Thüringerinnen und Thüringer direkt in das komplexe Vorhaben der Reform einbinden. Ihre Meinungen und Erfahrungen sind wichtiger Bestandteil des Reformprozesses und sollten genutzt werden“, erklärt der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger.

Die Organisation und Durchführung des Bürgergutachtens obliegt dem unabhängigen wissenschaftlichen Institut „nexus“ in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Das Berliner Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung „nexus“ verfügt über einschlägige Erfahrungen aus ähnlichen Beteiligungsverfahren in anderen Bundesländern.

Ab Ende Oktober 2016 soll in den vier Planungsregionen Thüringens jeweils eine Planzelle zu verschiedenen Aspekten der Veraltungs-, Funktional- und Gebietsreform gebildet werden. Jede der vier Planungszellen soll 24 Personen umfassen, welche gemeinsam Lösungen für vorgegebene Aufgabenstellungen erarbeiten werden. Somit werden insgesamt 96 repräsentative Bürgerinnen und Bürger in das Verfahren einbezogen.

Die Teilnehmer werden zunächst umfassend von neutral ausgewählten Experten und Interessenvertretern informiert, um einen hinreichenden und ausgeglichenen Wissensstand in den Arbeitseinheiten zu gewährleisten. In Kleingruppen erfolgt im Anschluss ein Diskussions- und Meinungsbildungsprozess, wobei verschiedene Themen erarbeitet, Vorschläge entwickelt und Bewertungen vorgenommen werden. Damit ein offener Meinungsaustausch gewährleistet ist, arbeiten die Kleingruppen selbstständig und ohne Einfluss von Experten oder Moderatoren.

Zudem werden die Kleingruppen für jede Arbeitseinheit neu zusammengesetzt, sodass Meinungsführerschaften vermieden und ein wechselseitiger Austausch aller ermöglicht wird. „Ziel der Arbeit in den Planungszellen ist es, konkrete Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten, die beispielsweise dazu beitragen, Bürgernähe und Effizienz in der öffentlichen Verwaltung zu stärken“, so Minister Poppenhäger.

Um Meinungen und Vorschläge aus möglichst vielen Landesteilen berücksichtigen zu können, wurden stellvertretend für die Bevölkerung Thüringens pro Planungsregion jeweils drei Orte ausgelost. Das sind für die Planungsregion Ostthüringen Schmölln, Kahla und Saalburg-Ebersdorf. Ausgelost für die Planungsregion Nordthüringen wurden Sondershausen, Sonnenstein und Schlotheim. Bürgerinnen und Bürger der Orte Sömmerda, Blankenhain und Tambach-Dietharz werden stellvertretend für die Planungsregion Mittelthüringen eingeladen. Die Planungsregion Südwestthüringen wird mit Einwohnerinnen und Einwohnern aus Sonneberg, Römhild und Kaltennordheim am Bürgergutachten beteiligt sein.

Die Auswahl der Bürgergutachter erfolgt durch eine Zufallsstichprobe, die bei den Einwohnermeldeämtern der ausgelosten Orte gezogen wird. Die zufällig ausgewählten Bürger vertreten das Allgemeininteresse und Gemeinwohl. Aufgrund der ausgewogenen und gründlichen Information der Teilnehmenden können auch komplexe Sachverhalte intensiv behandelt und sachverständig beurteilt sowie umsetzbare Wünsche durch die Bürgerinnen und Bürger formuliert werden. Das Verfahren ist grundsätzlich ergebnisoffen.

Die Empfehlungen der Gruppen werden abschließend ausgewertet und in einem Bürgergutachten zusammengefasst, das der Landesregierung übergeben wird. Anfang 2017 soll das Bürgergutachten veröffentlicht werden, damit die Ergebnisse bei der Neugestaltung der kommunalen Ebenen einfließen können. „Mit dem Bürgergutachten wählt die Landesregierung nun bewusst den Weg, ‚ganz normale‘ Bürger anzusprechen, die keine institutionellen Interessen vertreten und die vielleicht nicht einmal stark an politischen Themen interessiert sind. Wir werden nicht jeden Bürger befragen können. Die Teilnehmer werden aber als Repräsentanten der Thüringer Bevölkerung ernst genommen“, betont Poppenhäger.
Autor: nnz

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