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Dienstanweisung wird überarbeitet

Notrufe werden weiterhin aufgezeichnet

Dienstag, 09. August 2016, 16:11 Uhr
Nachdem die Medien in den vergangenen Tagen über „jahrelanges heimliches Mitschneiden von Telefonaten“ durch die Thüringer Polizei berichteten, informierte Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger, heute das Kabinett über die ersten Untersuchungsergebnisse...


„Das Ministerium arbeitet zügig an der Umsetzung einer neuen, aktualisierten Dienstanweisung für die Polizei. Die bisherige Dienstanweisung wurde am 5. Juli 2016 außer Kraft gesetzt und wird nun überarbeitet“, erklärte der Minister und betonte zugleich, dass zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingehende Notrufe weiterhin automatisch aufgezeichnet würden.

Dies betrifft ausschließlich die Notrufe der Landeseinsatzzentrale, die über die Notrufnummer 110 zu erreichen ist. Dies ist zulässig und durch die entsprechende Rechtsprechung abgesichert.

Grundlage zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei war bislang eine am 1. August 1999 in Kraft getretene Dienstanweisung. Sie regelte neben der automatischen Aufzeichnung des Notrufes auch die automatische Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten mit abschließend aufgezählten Funktionsbereichen und Nebenstellen der Thüringer Polizei und des Innenministeriums. Mit Außerkraftsetzen der Dienstanweisung wurde die automatische Aufzeichnung von Telefonaten an diesen Nebenstellen beendet.

Ob die damalige Dienstanweisung von 1999 in allen Teilen der Praxis so umgesetzt wurde oder ob es datenschutzrechtliche Verstöße gab, wird derzeit intensiv geprüft.

Die anstehenden Prüfungen, so Poppenhäger, schließe auch das Feststellen von möglichen Versäumnissen und persönlichen Verantwortlichkeiten für weisungswidriges Handeln mit ein.

„Auch die Prüfung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit in den Polizeidienststellen begrüße ich ausdrücklich, da es zur weiteren Aufklärung beitragen wird“, erklärte der Minister. „Die Vertraulichkeit des Wortes ist ein hohes Gut. Das Telekommunikationsgesetz gilt auch im Bereich der Thüringer Polizei. Darauf müssen sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können“, betonte Poppenhäger.

Nach derzeitigen Planungen wird der Innenminister am 17. August dem Thüringer Landtag zum aktuellen Sachstand berichten.
Autor: nnz

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