Meldungen aus dem Landratsamt
Stilllegung Stadtverkehr SDH vorläufig vom Tisch
Mittwoch, 31. August 2016, 18:48 Uhr
Im Kreisausschuss ging es heute um die Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kyffhäuserkreises für den Zeitraum 2017 – 2021. Ein Thema auch der Stadtverkehr Sondershausen...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag des Kyffhäuserkreises, den Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2017 – 2021 zu beschließen.
Aus der Begründung der Vorlage:
Der Kyffhäuserkreis ist als Aufgabenträger gemäß § 3 Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr und hat gemäß § 5 für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Der NVP hat einen Planungshorizont von fünf Jahren und ist bedarfsgemäß fortzuschreiben.
Der Kyffhäuserkreis definiert im NVP seine Zielvorstellungen für den Straßenpersonennahverkehr und beschreibt die weitere Ausgestaltung des Nahverkehrsangebots unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen.
Für die Gewährung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 2 und 3 ThürÖPNVG ist die Vorlage eines Nahverkehrsplans beim für Verkehr zuständigen Ministerium Voraussetzung.
Der NVP versteht sich als Rahmenplan und ist ein unerlässliches Instrument für die Gestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis.
Aus der Diskussion
Zuerst informierte Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele über einige Hintergründe bei der Erarbeiten. Am 11. Mai hatten in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Kreisausschusses, die drei Fraktionsvorsitzenden von (SPD/Grüne, Die Linke, und CDU) den Prüfantrag gestellt, um herauszufinden, ob es aus finanziellen Gründen nicht notwendig wäre, den Stadtbusverkehr Sondershausen einzustellen.
Es gab zwei zu prüfende Varianten:
- Die Stadtbusverkehr (Stadtbus - Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH) bleibt und übernimmt nur noch den Schülerverkehr.
- Der Stadtbusverkehr wird aufgelöst und die Regionalbus - Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH übernimmt den Schülerverkehr.
Ein Untersuchung habe gezeigt, dass es bei keiner der beiden Varianten nicht zielführend sei wesentliche Einsparungen zu erzielen. Hintergrund auch, dass der Schülerverkehr in jedem Falle abgesichert werden muss.
Jörg Steinmetz (CDU): Es ist legitim, das wir dieses Problem beleuchten mussten.
Matthias Strejc (SPD): Auch wenn der Stadtbusverkehr bestehen bleibt, müssen wir in den nächsten Jahren beleuchten, ob es Taktzeitveränderungen geben kann, mit den Einsparungen erzielt werden können. Das gilt nicht nur für den Stadtverkehr, sondern auch für den Linienverkehr.
Wenn am 15. September der Kreistag zustimmt, dann ist erst mal das Thema Einstellung des Stadtbusverkehrs vorläufig vom Tisch. Wie lange wird sich zeigen.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag des Kyffhäuserkreises, den Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2017 – 2021 zu beschließen.
Aus der Begründung der Vorlage:
Der Kyffhäuserkreis ist als Aufgabenträger gemäß § 3 Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr und hat gemäß § 5 für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Der NVP hat einen Planungshorizont von fünf Jahren und ist bedarfsgemäß fortzuschreiben.
Der Kyffhäuserkreis definiert im NVP seine Zielvorstellungen für den Straßenpersonennahverkehr und beschreibt die weitere Ausgestaltung des Nahverkehrsangebots unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen.
Für die Gewährung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 2 und 3 ThürÖPNVG ist die Vorlage eines Nahverkehrsplans beim für Verkehr zuständigen Ministerium Voraussetzung.
Der NVP versteht sich als Rahmenplan und ist ein unerlässliches Instrument für die Gestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis.
Aus der Diskussion
Zuerst informierte Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele über einige Hintergründe bei der Erarbeiten. Am 11. Mai hatten in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Kreisausschusses, die drei Fraktionsvorsitzenden von (SPD/Grüne, Die Linke, und CDU) den Prüfantrag gestellt, um herauszufinden, ob es aus finanziellen Gründen nicht notwendig wäre, den Stadtbusverkehr Sondershausen einzustellen.
Es gab zwei zu prüfende Varianten:
- Die Stadtbusverkehr (Stadtbus - Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH) bleibt und übernimmt nur noch den Schülerverkehr.
- Der Stadtbusverkehr wird aufgelöst und die Regionalbus - Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH übernimmt den Schülerverkehr.
Ein Untersuchung habe gezeigt, dass es bei keiner der beiden Varianten nicht zielführend sei wesentliche Einsparungen zu erzielen. Hintergrund auch, dass der Schülerverkehr in jedem Falle abgesichert werden muss.
Jörg Steinmetz (CDU): Es ist legitim, das wir dieses Problem beleuchten mussten.
Matthias Strejc (SPD): Auch wenn der Stadtbusverkehr bestehen bleibt, müssen wir in den nächsten Jahren beleuchten, ob es Taktzeitveränderungen geben kann, mit den Einsparungen erzielt werden können. Das gilt nicht nur für den Stadtverkehr, sondern auch für den Linienverkehr.
Wenn am 15. September der Kreistag zustimmt, dann ist erst mal das Thema Einstellung des Stadtbusverkehrs vorläufig vom Tisch. Wie lange wird sich zeigen.
