Landespolitiker äußern sich
DGB: Erbschaftssteuerreform muss verfassungskonform werden
Donnerstag, 08. September 2016, 11:35 Uhr
Morgen beginnen die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Erbschaftssteuerreform. Dazu eine Erklärung des DGB...
Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, erklärt mit Blick darauf und anlässlich der heute veröffentlichten Untersuchung des IMK-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Erbschaftssteuerreform: Das vorliegende Ge-setz zur Erbschaftssteuerreform wird in keiner Weise dem Auftrag des Bundesverfassungsgericht gerecht, einen verfassungskonformen Vorschlag zu machen, mit dem Betriebsver-mögen angemessen besteuert werden.
So sieht der Gesetzentwurf zum einen zu viele Privilegien für Unternehmenserbinnen und -erben vor. Die Autoren einer heute veröffent-lichten Untersuchung des IMK-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Erbschaftssteuerre-form warnen zudem davor, dass sich reiche Erben mithilfe des neuen Gesetzes arm rechnen könnten.
Um zu einer von der Konjunktur unabhängigen Stärkung der Einnahmeseite der öffentli-chen Haushalte zu kommen, sei es unerlässlich große Erbschaften, Vermögen und Unter-nehmensgewinne endlich stärker bei der Finanzierung des Gemeinwesens in die Pflicht zu nehmen. Angesichts enormer Investitionsbedarfe und der Haushaltslage der Kommunen wäre es fahrlässig, jetzt nicht endlich damit anzufangen.
Hinweis:
Die Studie des IMK-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Erbschaftssteuerreform finden Sie hier http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_pb_4_2016.pdf
Autor: khhGabriele Kailing, Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, erklärt mit Blick darauf und anlässlich der heute veröffentlichten Untersuchung des IMK-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Erbschaftssteuerreform: Das vorliegende Ge-setz zur Erbschaftssteuerreform wird in keiner Weise dem Auftrag des Bundesverfassungsgericht gerecht, einen verfassungskonformen Vorschlag zu machen, mit dem Betriebsver-mögen angemessen besteuert werden.
So sieht der Gesetzentwurf zum einen zu viele Privilegien für Unternehmenserbinnen und -erben vor. Die Autoren einer heute veröffent-lichten Untersuchung des IMK-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Erbschaftssteuerre-form warnen zudem davor, dass sich reiche Erben mithilfe des neuen Gesetzes arm rechnen könnten.
Um zu einer von der Konjunktur unabhängigen Stärkung der Einnahmeseite der öffentli-chen Haushalte zu kommen, sei es unerlässlich große Erbschaften, Vermögen und Unter-nehmensgewinne endlich stärker bei der Finanzierung des Gemeinwesens in die Pflicht zu nehmen. Angesichts enormer Investitionsbedarfe und der Haushaltslage der Kommunen wäre es fahrlässig, jetzt nicht endlich damit anzufangen.
Hinweis:
Die Studie des IMK-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Erbschaftssteuerreform finden Sie hier http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_pb_4_2016.pdf
