kyffhaeuser-nachrichten.de
PARITÄTISCHER fordert Regelsatz von 520 Euro

51.100 Menschen in Thüringen betroffen

Dienstag, 20. September 2016, 12:26 Uhr
Die derzeit 51.100 Bezieher von Hartz IV-Leistungen in Thüringen benötigen deutlich mehr Geld. Deshalb soll nach einer Studie der PARITÄTISCHEN Forschungsstelle der Hartz IV-Satz bundesweit auf 520 Euro angehoben werden...


Der PARITÄTISCHE kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, in den vergangenen Jahren dem Rotstift geopfert wurden. Berechnet wurde lediglich ein physisches Existenzminimum statt des von der Verfassung verlangen soziokulturellen Existenzminimums. Derzeit beträgt der Regelsatz für Erwachsene 404 Euro, eine Anhebung auf 520 Euro bedeutet eine Steigerung um 28,4 Prozent.

.Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission. In Thüringen leben mehr als 48.000 Kinder in Haushalten, die Hartz IV oder andere Leistungen der Grundsicherung beziehen.

„Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes.

Einige Beispiele: Als existenznotwendig werden alle Ausgaben für Kleidung und Schuhe gerechnet. Allerdings zählt die Bundesregierung beispielsweise die Kosten für chemische Reinigung nicht zur Existenzsicherung. Da manche Kleidungsstücke aber nicht selbst gewaschen werden können, sondern in die Reinigung müssen, sind diese Kosten zu berücksichtigen.

Beispiel Strom: Insgesamt sind die Stromkosten in Deutschland durchschnittlich um 27 Prozent höher als der im Regelsatz vorgesehene Anteil für Energie.
Überhaupt nicht berücksichtigt werden von der Bundesregierung Ausgaben für Schnittblumen und Zimmerpflanzen – dazu zählen auch Grabschmuck oder ein Weihnachtsbaum -, Auslagen für Haustiere wie Tierfutter, Ausgaben für den Garten oder Dienstleistungen von Fotolaboren.

Die Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen. All das und viele andere Dinge gehören nach Meinung des PARITÄTISCHEN zwingend zum soziokulturellen Existenzminimum, der durch die Hartz IV-Regelsätze abgedeckt sein müsse.

„Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe.
Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der PARITÄTISCHE fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de