kn-Forum
Stichtagsreglung – Kannbestimmung - Rückzahlung
Donnerstag, 06. Oktober 2016, 09:50 Uhr
Die Thüringer Regeln zum Erheben von Straßenausbaubeiträgen stehen erneut auf dem Prüfstand. So unsere Leserin Doris Weber in ihrem Leserbrief...
Demnach gibt es in der Koalition Gespräche, den Stichtag noch einmal zugunsten Betroffener zu verlegen. Das Innenministerium prüfe, ob Anlieger nur für solche Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen, die nach dem 1. Januar 2006 fertiggestellt wurden. Dafür zeichne sich in der rot-rot-grünen Koalition eine Mehrheit ab.
Schöne Worte sind das, aber ich frage das Thüringer Innenministerium welche Kommune heute, nachdem die jetzige Landesregierung eine Gebietsreform einführen will, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten kann und welche Kommune könnte die Straßenausbaubeiträge überhaupt zurückzahlen, wenn keine finanzielle Hilfe vom Land Thüringen dafür kommen wird?
Mit der Stichtagsreglung, der Kannbestimmung und mit der Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge ist es nicht getan.
Viele Grundstückseigentümer legten Widerspruch gegen ihren Straßenausbaubeitragsbescheid ein. Die Kommunalaufsicht lehnte überwiegend mit lapidaren Antworten die Widersprüche ab, bei denen (Abschreckungs-) Gebühren anfielen. Vor den Verwaltungsgerichten wurden Klagen gegen Straßenausbaubeitragsbescheide eingereicht. Die betroffenen Grundstückseigentümer mussten Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen und ihren Straßenausbaubeitrag extra noch, da die meisten Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Kommunen ausfielen, denn Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Ich frage die Thüringer Landesregierung und das Innenministerium, wer bezahlt die Gerichts-, und Anwaltskosten, sowie die Gebühren vom Widerspruch, den Klägern zurück, wenn es eine Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge geben würde?
Die Landesregierung sollte doch lieber die Straßenausbaubeiträge abschaffen und ein bürgerfreundliches Kommunalabgabengesetz erarbeiten, so wie es uns einst die LINKE als Wahlversprechen gab.
Durch den Verein Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung wurde die Kalkulation des Abwasserzweckverbands Thüringer Pforte (AZV) Oldisleben überprüft und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der AZV verlor die Klage. Das machte thüringenweit publik. Unendliche Gespräche wurden danach mit dem AZV geführt, die Beiträge abzuschaffen und auf eine reine Gebührenfinanzierung umzustellen. Der ehemalige Ministerpräsident Dieter Althaus schaltete sich damals mit ein. Danach folgten von ihm Taten und nicht nur Worte.
Damit der Abwasserzweckverband Thüringer Pforte die Beiträge im Abwasserbereich zur Entlastung der Bürger zurückzahlen konnte, erhielt der Verband ihre finanziellen Ausfälle vom Freistaat Thüringen erstattet und seitdem werden auch Kleinkläranlagen durch den Freistaat gefördert.
Wird sich der jetzige Ministerpräsident Bodo Ramelow durchsetzen und die Erhebung der Straßenausbaubeiträge abschaffen, sowie die Kommunen finanziell bei der Rückzahlung der bisher erhobenen Straßenausbaubeiträge ebenfalls unterstützen, wie es einst Dieter Althaus tat und damit auch sein Wahlversprechen umsetzen?
Doris Weber
Demnach gibt es in der Koalition Gespräche, den Stichtag noch einmal zugunsten Betroffener zu verlegen. Das Innenministerium prüfe, ob Anlieger nur für solche Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen, die nach dem 1. Januar 2006 fertiggestellt wurden. Dafür zeichne sich in der rot-rot-grünen Koalition eine Mehrheit ab.
Schöne Worte sind das, aber ich frage das Thüringer Innenministerium welche Kommune heute, nachdem die jetzige Landesregierung eine Gebietsreform einführen will, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten kann und welche Kommune könnte die Straßenausbaubeiträge überhaupt zurückzahlen, wenn keine finanzielle Hilfe vom Land Thüringen dafür kommen wird?
Mit der Stichtagsreglung, der Kannbestimmung und mit der Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge ist es nicht getan.
Viele Grundstückseigentümer legten Widerspruch gegen ihren Straßenausbaubeitragsbescheid ein. Die Kommunalaufsicht lehnte überwiegend mit lapidaren Antworten die Widersprüche ab, bei denen (Abschreckungs-) Gebühren anfielen. Vor den Verwaltungsgerichten wurden Klagen gegen Straßenausbaubeitragsbescheide eingereicht. Die betroffenen Grundstückseigentümer mussten Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen und ihren Straßenausbaubeitrag extra noch, da die meisten Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Kommunen ausfielen, denn Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Ich frage die Thüringer Landesregierung und das Innenministerium, wer bezahlt die Gerichts-, und Anwaltskosten, sowie die Gebühren vom Widerspruch, den Klägern zurück, wenn es eine Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge geben würde?
Die Landesregierung sollte doch lieber die Straßenausbaubeiträge abschaffen und ein bürgerfreundliches Kommunalabgabengesetz erarbeiten, so wie es uns einst die LINKE als Wahlversprechen gab.
Durch den Verein Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung wurde die Kalkulation des Abwasserzweckverbands Thüringer Pforte (AZV) Oldisleben überprüft und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der AZV verlor die Klage. Das machte thüringenweit publik. Unendliche Gespräche wurden danach mit dem AZV geführt, die Beiträge abzuschaffen und auf eine reine Gebührenfinanzierung umzustellen. Der ehemalige Ministerpräsident Dieter Althaus schaltete sich damals mit ein. Danach folgten von ihm Taten und nicht nur Worte.
Damit der Abwasserzweckverband Thüringer Pforte die Beiträge im Abwasserbereich zur Entlastung der Bürger zurückzahlen konnte, erhielt der Verband ihre finanziellen Ausfälle vom Freistaat Thüringen erstattet und seitdem werden auch Kleinkläranlagen durch den Freistaat gefördert.
Wird sich der jetzige Ministerpräsident Bodo Ramelow durchsetzen und die Erhebung der Straßenausbaubeiträge abschaffen, sowie die Kommunen finanziell bei der Rückzahlung der bisher erhobenen Straßenausbaubeiträge ebenfalls unterstützen, wie es einst Dieter Althaus tat und damit auch sein Wahlversprechen umsetzen?
Doris Weber
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
