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„Das Schwarzbuch 2016/2017“ in Berlin vorgestellt

Vier Fälle aus Thüringen

Donnerstag, 06. Oktober 2016, 11:00 Uhr
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in Berlin „Das Schwarzbuch - Die öffentliche Verschwendung 2016/2017“ vorgestellt. Zeitgleich ging die Internetseite www.schwarzbuch.de mit den neuen Fällen ans Netz. Mit vier Fällen aus dem Freistaat...


Dieses Jahr legt der BdSt einen besonderen Schwerpunkt auf die unternehmerische Tätigkeit der Bundesländer. Diese geht nicht selten zu Lasten der Steuerzahler.

„Die langfristige Wirkung der Beschlüsse von Stadt- und Gemeinderäten sowie Verwaltungen auf die öffentlichen Finanzen wird gelegentlich außer Acht gelassen“, sagt Justus Kehrl, der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Thüringen. „Das Schwarzbuch belegt, dass auch in Thüringen Steuerzahler unnötig belastet werden. Jeder unwirtschaftlich eingesetzte Euro, den zuvor Bürger und Unternehmen erarbeiten mussten, ist ein Euro zu viel.“

Kehrl bringt damit den Unmut vieler Bürger auf den Punkt, die sich beim Bund der Steuerzahler Thüringen beschweren und über Fälle von Steuergeldverschwendung berichten.

Die Fälle aus Thüringen

Für 800.000 Euro gebaut, für 200.000 Euro versteigert
Eine für ca. 800.000 Euro bis 2007 neu erbaute Waldgaststätte war einige Jahre verpachtet. Nachdem diese lange leer stand, wurde sie im Frühjahr 2016 zum Mindestangebotspreis von gerade einmal 200.000 Euro versteigert – ein satter Verlust für die Gemeinde.

Kammerforst. Die Gemeinde Kammerforst wollte ein touristisches Angebot in unmittelbarer Nähe des Nationalparks „Hainich“ schaffen. Auf den Grundmauern eines ehemaligen Gebäudes errichtete die Kommune mitten im Wald von 2005 bis 2007 das „Waldgasthaus Reckenbühl“. Das Grundstück gehörte Kammerforst bereits. Auf rund 800.000 Euro beliefen sich die Baukosten für das Gebäude und die Kläranlage. Allerdings gab es bereits Gaststätten und Hotelbetriebe im Ort, die nun mit öffentlichem Geld subventionierte Konkurrenz bekamen.

Kritiker im Ort lehnten seinerzeit die Kreditaufnahme für den Bau ab. Naturschützer kritisierten den Bau, weil sie Störungen der im Gebiet beheimateten Wildkatzen befürchteten. Wegen der Nähe zum Naturpark gab es hohe Umweltauflagen. Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises setzte sich für das Projekt ein und lobte die Gemeinde für ihre Investitionsbereitschaft.

Eröffnet wurde die Gaststätte im August 2007 und war bis 2014 verpachtet. 2007 wurden für das Gasthaus mit 25.000 Euro aus dem Landesinvestitionsprogramm neue Einrichtungen und Geräte gefördert. Die Presse berichtete am 11. November 2013, dass der Pächter den bis Ende 2014 laufenden Pachtvertrag zum 1. November 2013 kündigte und das Haus geschlossen wurde. Nun musste die Gemeinde die Kosten für die Grundgebühren von Energie, Telefon und Wartung der Alarmanlage tragen.

Die Kommunalaufsicht wies auf den Verkauf des Gebäudes hin. Das Waldgasthaus wurde 2 Jahre öffentlich ausgeschrieben und auch im Internet angeboten – ohne Erfolg. 2013 wurde in einem Wertgutachten für das Objekt Reckenbühl für die Gaststätte ein Verkehrswert von 310.000 Euro ausgewiesen; der vorläufige Grundstückssachwert – bestehend aus Bodenwert, Gaststätte und Außenanlage – wurde mit 949.700 Euro und für die Inneneinrichtung ein Anschaffungswert von 180.000 Euro angegeben.

Schließlich wurde das Objekt „Waldgasthaus Reckenbühl“ zum Mindestangebotspreis von 200.000 Euro zur Auktion freigegeben und im Frühjahr 2016 verkauft. Damit sind rund 600.000 Euro Verlust bei den reinen Baukosten entstanden – hinzu kommen der Grundstückswert und die weiteren Ausgaben, die die Kommune hatte.

Der Bund der Steuerzahler meint: Die Gemeinde musste für die Betriebskosten während des Leerstands zahlen und machte auch noch beim Verkauf einen hohen Verlust. Weder der Bau und/oder der Betrieb einer Gaststätte noch eines Hotels gehören zu den Aufgaben einer Kommune. Städte und Gemeinden sollten diese Aufgaben der Privatwirtschaft überlassen.

Doppelte Befristung - hoher Schaden
Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags in Form eines weiteren sachgrundlos befristeten Vertrags, der dann gekündigt wurde, ging schief. Der Arbeitnehmer klagte. Letztlich zahlten wir Steuerzahler auch noch dafür.

Der Freistaat Thüringen beschäftigte in der letzten Legislatur ab 2010 einen Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen beim seinerzeitigen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Nach dem Ende der Wahlperiode lief das befristete Arbeitsverhältnis „mit einer Auslauffrist von zwei Monaten“ und damit am 14.12.2014 aus.
Vom zuständigen Ministerium wurde mit dem vormaligen Beauftragten am 27.11.2014 noch einmal ein befristeter Arbeitsvertrag „bis zur Amtsübernahme der neuen Landesregierung“ mit einer Auslauffrist von vier Monaten unterzeichnet.

Am 03.12.2014 kündigte das Ministerium dem Angestellten zum 05.04.2015. Dieser klagte gegen die Kündigung und bekam vor dem Arbeitsgericht recht. Das Gericht sah keinen Sachgrund für die zweite Befristung, denn die Nachlauffrist des ersten Vertrags – bis 14.12.2014 – wäre ausreichend gewesen für die vom Ministerium angegebenen Maßnahmen. Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht endete mit einem Vergleich, über den die Betroffenen Stillschweigen vereinbart haben.

Nach unseren Schätzungen könnte der Landeshaushalt durch diesen Vergleich mit rund 20.000 Euro belastet worden sein. Hinzu kommen die durch Thüringen zu tragenden Gerichtskosten in Höhe von 648 Euro. Ab Oktober 2015 hatte der ehemalige Mitarbeiter eine neue Arbeitsstelle.

Der Bund der Steuerzahler meint: Die Aufgabe eines Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen kann durch eine Abteilung eines Ministeriums wahrgenommen werden. Die zweite Befristung, die zudem sachgrundlos war, wäre nicht notwendig gewesen.

Doppelte Haushaltsumstellung oder: Rolle rückwärts
Das jüngst vom Kneipp-Kurort zum Kneipp-Heilbad aufgestiegene Tabarz stellte zum 1. Januar 2010 seinen Haushalt von kameraler auf doppische Buchführung um. 6 Jahre später führte die Kommune wieder die vorherige Buchhaltung ein. Das Hin und Her kostet den Steuerzahler mindestens 158.000 Euro.

Die Gemeinde Tabarz stellte zum 1. Januar 2010 ihren Haushalt auf doppische Buchführung um. Sie legte eine Eröffnungsbilanz vor und wollte mit dem besseren Steuerungselement alle Produktbereiche ihres Haushalts auf Optimierungspotenzial untersuchen. Diese Umstellung war kostenintensiv, da dafür unter anderem Software beschafft und Mitarbeiterschulungen durchgeführt werden mussten.

Bei der doppischen Buchführung werden auch die Abschreibungen und der Werteverzehr mit einbezogen. So wird die tatsächliche Finanzsituation der Kommune klar dargestellt.

In der Folge ergaben sich Schwierigkeiten, weil die Gemeinde mehrere Jahre keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte. Ab 2016 kehrte Tabarz wieder zurück zur kameralen Buchführung. In diesem Jahr wurde der Haushaltsplan 2016 der Kommune genehmigt.

Auf unsere Nachfragen zu den angefallenen Kosten für die Umstellungen antwortete die Kommune nach Monaten, dass für die notwendige doppische Software monatlich netto ca. 800 Euro aufzubringen waren. Rechnet man nur den Zeitraum Januar 2010 bis Juni 2016, so ergibt sich ein Mindestbetrag von 62.400 Euro. Für Schulung und Beratung sind weitere 34.650 Euro netto angefallen. Die Bewertung und Erfassung der Straßen und Gehwege verschlangen netto ca. 23.000 Euro. Über die Kosten der Erstellung der Eröffnungsbilanz durch eine Gemeindemitarbeiterin wird in der Antwort nichts gesagt.

„Im Rahmen seiner Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Feststellung der Eröffnungsbilanz nicht vorliegen“, schreibt uns der jetzige Bürgermeister, der seit Dezember 2014 im Amt ist. Und weiter: „Eine Überarbeitung der Eröffnungsbilanz 2010 konnte bis heute nicht abgeschlossen werden.“ An dieser Stelle zählen wir kurz zusammen und kommen auf mindestens 120.050 Euro (netto) für den Ausflug in die Doppik.

Selbstverständlich hätte auch der Verbleib bei der kameralen Buchführung Kosten verursacht; die Rückkehr zur Kameralistik war allerdings auch nicht umsonst zu haben. Für die Einrichtung der neuen Arbeitsplätze, die Datenkonvertierung und die Schulung der Mitarbeiter sind laut Projektplan Gesamtkosten von 38.286,48 Euro veranschlagt. Hinzu kommen monatlich 327,25 Euro für die Betreuung und Pflege der Software.

Der Bund der Steuerzahler urteilt: Außer Spesen nichts gewesen.

Fahrrad-Garage: Schön, aber teurer
Seit Frühjahr 2016 bietet Erfurt eine weitere Unterstellmöglichkeit für Fahrräder unmittelbar am Hauptbahnhof an. Die ist zwar ansprechend gestaltet, das Objekt ist jedoch teurer als geplant.

2011 stellte die Stadt Erfurt fest, dass es beim Hauptbahnhof zu wenige Fahrradabstellplätze gibt. Deshalb erteilte der Stadtrat 2012 den Auftrag für eine zweite überdachte Fahrradabstellanlage. Im Juli 2013 beschloss der Stadtrat den Bau der Fahrradstation II an der Südseite des Hauptbahnhofes. Die erste Bauvariante wurde nach zu hohen Angeboten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aufgehoben und erneut ausgeschrieben.

Da es Probleme mit dem Baugrund gab und die Arbeiten zudem auf engem Raum bei laufendem Verkehr durchgeführt werden sollten, so die Stadt, verzögerte sich der Baustart auf den Juli 2015. Daraus folgten Nachbeantragung von Fördermitteln, Verlängerung des Bewilligungszeitraums und weitere Bereitstellung von Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen. Am 23. Mai 2016 wurde die neue Fahrradstation mit 185 Plätzen (92 Doppelparker sowie ein Bügel) übergeben. Weitere 17 Einzelbügel zur späteren Nutzung für Elektrofahrräder stehen im geschützten Innenbereich des „Radhauses“ zur Verfügung, sobald die Betreibung geklärt ist.

Statt der zuletzt 2014 geplanten 395.980 Euro kostet die Anlage voraussichtlich 484.227 Euro, wie der städtischen Drucksache 0183/16 zu entnehmen ist. Dafür sollen 309.900 Euro als Fördergeld vom Land kommen. 174.327 Euro muss die Stadt aus Stellplatzablösebeträgen zahlen. Das heißt, dass jeder der 202 Stellplätze mit durchschnittlich 2.397 Euro zu Buche schlagen wird. Und weil sich bei einem Interessenbekundungsverfahren kein privater Betreiber fand, muss die Stadt den Betrieb mit voraussichtlich 100 Euro pro Monat selbst absichern.

Der Bund der Steuerzahler meint: Auch bei Bauten mit verhältnismäßig kleinem Umfang sollten die Kosten im geplanten Rahmen bleiben.
Autor: red

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