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Neues aus Sondershausen

Besitzer von Eckgrundstücken erwischt es u.a.

Freitag, 07. Oktober 2016, 16:29 Uhr
Auf dem Prüfstand war die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßen Reinigungsgebühr der Stadt Sondershausen vom 10. Dezember 2008 und sie wird für einige Grundstücke mehr Belastungen bringen...

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss gestern die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr der Stadt Sondershausen vom 10. Dez. 2008 bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen...

Aus der Begründung von Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU):

Auf Grund der Konsolidierung und der tournusgemäßen Überprüfung der Straßenreinigungsgebühren wurde die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren in 2016 überarbeitet. Eine Veränderung der Gebühr durch die neue Kalkulation hat sich nicht ergeben.Im Rahmen des Ermessensspielraumes der Gemeinde gibt es jedoch Ermäßigungen in der bisherigen Satzung, die reduziert werden können, um gemäß dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept einen höheren Kostendeckungsgrad bei den Straßenreinigungsgebühren zu erreichen.

So wird in der vorliegenden Änderungssatzung die Reduzierung der Ermäßigung für Eckgrundstücke von 33,3 % auf 20 % vorgeschlagen sowie die Änderung des Umlagesatzes in den Straßenklassifizierungen B (Straßen mit starkem Durchgangsverkehr von 85 % auf 90 %) und C (Straßen mit sehr starkem, überwiegenden Durchgangsverkehr von 70 % auf 80 %).


Auch wenn es keine grundlegende Gebührenveränderung gab, werden sich für die Stadt rund 20.000 Euro Mehreinnahmen ergeben.

Größere Diskussionen gab es nicht. Sven Schubert (VS) wies auch darauf hin, dass dieser Beschluss aus der Haushaltssicherungskonzeption stammt.

Die zugehörige 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßen Reinigungsgebühr der Stadt Sondershausen vom 10. Dezember 2008 wurde bei zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen ebenfalls beschlossen.
Autor: khh

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