Landespolitiker äußern sich
Beitragserhebungspflicht vor 2006 wird begrenzt
Mittwoch, 09. November 2016, 09:23 Uhr
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales informiert über bevorstehende Änderungen die unter anderem die Straßenausbaubeiträge betreffen. Für viele Bürger wird es wohl nicht von Nutzen sein, weil die Kommunen kein Geld haben, um die Straßenausbaubeiträge übernehmen zu können. Hier die Meldung...
Gemeinden sollen zukünftig selbst entscheiden dürfen, ob sie für Investitionsmaßnahmen die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vor, der am 8. November 2016 dem Kabinett zur zweiten Beratung vorgelegt wurde.
Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Punkte:
Die Ermessensentscheidung der Gemeinde, vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossene Investitionsmaßnahmen über Straßenausbaubeiträge zu refinanzieren, schließt auch die Möglichkeit ein, für eben diesen Zeitraum bereits erhobene Beiträge an die Grundstückseigentümer unverzinst zurückzuzahlen. Voraussetzung ist eine finanziell gefestigte Haushaltslage der Gemeinde. Das heißt, sie muss den Nachweis erbringen, dass sie dauerhaft leistungsfähig ist und seit dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat.
Zudem müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügen und eine Straßenausbaumaßnahme planen, künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen haben. Das trägt insbesondere dem Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung.
Autor: khhGemeinden sollen zukünftig selbst entscheiden dürfen, ob sie für Investitionsmaßnahmen die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vor, der am 8. November 2016 dem Kabinett zur zweiten Beratung vorgelegt wurde.
Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Punkte:
Die Ermessensentscheidung der Gemeinde, vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossene Investitionsmaßnahmen über Straßenausbaubeiträge zu refinanzieren, schließt auch die Möglichkeit ein, für eben diesen Zeitraum bereits erhobene Beiträge an die Grundstückseigentümer unverzinst zurückzuzahlen. Voraussetzung ist eine finanziell gefestigte Haushaltslage der Gemeinde. Das heißt, sie muss den Nachweis erbringen, dass sie dauerhaft leistungsfähig ist und seit dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat.
Zudem müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügen und eine Straßenausbaumaßnahme planen, künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen haben. Das trägt insbesondere dem Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung.
