Bundespolitiker äußern sich
Neues aus Berlin (64)
Freitag, 11. November 2016, 16:57 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Lockerung der Bedingungen für klinische Arzneimittelstudien. Johannes Selle: Abstimmung über Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen...
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag über eine Lockerung der Bedingungen für klinische Arzneimittelstudien entschieden.
In der Debatte um eine Änderung am bestehenden Arzneimittelgesetz wurde die klinische Prüfung von Arzneimitteln besprochen. Der strittige Punkt ist hierbei die Frage nach der Einwilligungsfähigkeit und der ethischen Vertretbarkeit fremdnütziger, bzw. gruppennütziger Forschung am Einzelnen.
Unter nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen werden die volljährigen Patienten zusammengefasst, die Art, Bedeutung und Konsequenzen der ärztlichen Maßnahme nicht erfassen können. Hiervon sind unterschiedliche Bevölkerungsgruppen betroffen: psychisch Kranke, Demente oder andere in ihrer Willensbildung beeinträchtigte Menschen.
Gruppennützig ist Forschung dann, wenn sie der Bevölkerungsgruppe nutzt, welcher der Patient angehört, er selbst aber keinen Nutzen davon hat.
Die Initiative der Europäischen Kommission, die eine europaweite Lockerung der Bedingungen vorsieht, hat die Debatte um das deutsche Gesetz entfacht.
Im Parlament wurden drei Positionen debattiert:
- Gegen die Lockerung der Forschungsmethoden, es soll keine Änderung am bestehenden Gesetz vorgenommen werden.
- Nur Patienten, die eine entsprechende Patientenverfügung bei vollem Bewusstsein verfasst haben, sollen an diesen klinischen Studien teilnehmen können.
- Nur Patienten, die eine entsprechende Patientenverfügung bei vollem Bewusstsein verfasst und eine ausführliche ärztliche Beratung erhalten haben, sollen an diesen klinischen Studien teilnehmen können.
Der Nutzen der ärztlichen Aufklärung ist dabei nicht einfach zu bewerten, da weder Arzt noch Patient wissen, um welche konkrete zukünftige Studie es geht. Die wissenschaftliche Fragestellung der Studie, Art und Häufigkeit der Interventionen sowie Dauer, Risiken und Belastungen sind auch dem Arzt nicht bekannt.
Insbesondere in der Alzheimerforschung handelt es sich dabei um eine brisante Frage, da es sich um eine voranschreitende Krankheit handelt, und die Erkrankten schrittweise handlungsunfähiger macht.
Bei einer Krankheit, die etwa 15 Prozent der 80-85jährigen betrifft, ist gute Forschung unbedingt notwendig. Nichtsdestotrotz dürfen wir diese Verzweckung des Menschen nicht ohne Weiteres zulassen. Würde und Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss immer im Vordergrund stehen, so der Abgeordnete Johannes Selle. Die Pharmaindustrie meldet, dass sie momentan keinen Bedarf nach klinischen Studien dieser Art sieht. Es wäre also nicht notwendig, die Bedingungen derart aufzulockern.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khhIn dieser Woche hat der Deutsche Bundestag über eine Lockerung der Bedingungen für klinische Arzneimittelstudien entschieden.
In der Debatte um eine Änderung am bestehenden Arzneimittelgesetz wurde die klinische Prüfung von Arzneimitteln besprochen. Der strittige Punkt ist hierbei die Frage nach der Einwilligungsfähigkeit und der ethischen Vertretbarkeit fremdnütziger, bzw. gruppennütziger Forschung am Einzelnen.
Unter nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen werden die volljährigen Patienten zusammengefasst, die Art, Bedeutung und Konsequenzen der ärztlichen Maßnahme nicht erfassen können. Hiervon sind unterschiedliche Bevölkerungsgruppen betroffen: psychisch Kranke, Demente oder andere in ihrer Willensbildung beeinträchtigte Menschen.
Gruppennützig ist Forschung dann, wenn sie der Bevölkerungsgruppe nutzt, welcher der Patient angehört, er selbst aber keinen Nutzen davon hat.
Die Initiative der Europäischen Kommission, die eine europaweite Lockerung der Bedingungen vorsieht, hat die Debatte um das deutsche Gesetz entfacht.
Im Parlament wurden drei Positionen debattiert:
- Gegen die Lockerung der Forschungsmethoden, es soll keine Änderung am bestehenden Gesetz vorgenommen werden.
- Nur Patienten, die eine entsprechende Patientenverfügung bei vollem Bewusstsein verfasst haben, sollen an diesen klinischen Studien teilnehmen können.
- Nur Patienten, die eine entsprechende Patientenverfügung bei vollem Bewusstsein verfasst und eine ausführliche ärztliche Beratung erhalten haben, sollen an diesen klinischen Studien teilnehmen können.
Der Nutzen der ärztlichen Aufklärung ist dabei nicht einfach zu bewerten, da weder Arzt noch Patient wissen, um welche konkrete zukünftige Studie es geht. Die wissenschaftliche Fragestellung der Studie, Art und Häufigkeit der Interventionen sowie Dauer, Risiken und Belastungen sind auch dem Arzt nicht bekannt.
Insbesondere in der Alzheimerforschung handelt es sich dabei um eine brisante Frage, da es sich um eine voranschreitende Krankheit handelt, und die Erkrankten schrittweise handlungsunfähiger macht.
Bei einer Krankheit, die etwa 15 Prozent der 80-85jährigen betrifft, ist gute Forschung unbedingt notwendig. Nichtsdestotrotz dürfen wir diese Verzweckung des Menschen nicht ohne Weiteres zulassen. Würde und Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss immer im Vordergrund stehen, so der Abgeordnete Johannes Selle. Die Pharmaindustrie meldet, dass sie momentan keinen Bedarf nach klinischen Studien dieser Art sieht. Es wäre also nicht notwendig, die Bedingungen derart aufzulockern.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
