Meldungen aus dem Kirchenkreis
Synode in Sondershausen(2)
Montag, 28. November 2016, 11:21 Uhr
Über den ersten Teil der Beratungen der Synode des evangelischen Kirchenkreises Bad Frankenhausen - Sondershausen hatte kn bereits berichtet. Am späten Freitagabend wurden weitere Beschüsse gefasst...
Durch die Auflösung des KGV Bad Frankenhausen und die gleichzeitige Bildung von drei KGVen
(Bad Frankenhausen, Kyffhäuserland und Oldisleben zum 31.12.2016, ist die Pfarrstelle mit Sitz in Bendeleben gemäß Stellenkriterien nur noch eine halbe Stelle. Der Stellenplanausschuss schlug vor, die Pfarrstelle Kyffhäuserland mit 0,5 VbE in den Stellenplan für 2017 aufzunehmen und mit einer halben Stelle für Familienorientierung im Kirchenkreis zu verbinden. Dieser Stellenanteil von ebenfalls 0,5 VbE wäre bis zum 31.12.2019 zu terminieren und im Rahmen der Stellenanpassung 2020 zu evaluieren und ggf. neu zu fassen.
Beschluss: Die Kreissynode beschloss die Pfarrstelle Bad Frankenhausen II wird
mit Wirkung vom 1. Januar 2017 auf eine Pfarrstelle mit halbem Dienstumfang reduziert.
Laut Beschluss der Kreissynode vom 27.11.2015 wurde die Schulpfarrstelle mit einem
Dienstauftrag von 0,5 VbE bis zum Ende des Kalenderjahres 2018 genehmigt. Nunmehr wurde die
hohe Synode gebeten diese Stelle bis zum 31.12. 2019 auszuschreiben, um bei der Planung der neuen Stellenstruktur eine Analogie mit den anderen befristeten Stellen zu schaffen und zum anderen, weil eine Schulpfarrstelle mindestens drei Jahre ausgeschrieben sein soll(te), um erfolgreich besetzt werden zu können.
Beschluss: Die hohe Synode beschloss die Schulpfarrstelle, am 27.11.2015 für drei
Jahre bis 2018 beschlossen, wird um ein Jahr, bis 31.12.2019, verlängert und in den Stellenplan aufgenommen.
Nach Beratung und Votum des Ausschusses für Kirche und Diakonie (AKuD) schlug der Kreiskirchenrat folgende Kirchenkreiskollekten fü das Kalenderjahr 2017 vor:
- 08.01.2017 Kinderhilfsfonds
- 05.03.2017 Telefonseelsorge
- 07.05.2017 Missionarische Dienste
- 02.07.2017 Flüchtlingshilfe
- 03.09.2017 allg. Diakoniefonds
- 12.1 1.2017 Notfallseelsorge
Die Kreissynode beschloss diese oben genannten Kollektenzwecke für die Kirchenkreiskollekte 2017.
Über den internationalen Versöhnungsbund / Deutscher Zweig wird derzeit eine Initiative verbreitet, die Kirchengemeinden und Synoden bittet, sich mit der Frage der Abschaffung und Ächtung von Atomwaffen zu befassen und einen Beschluss über Kreis- und Landessynoden an die EKD weiter zu leiten. Es soll ganz bewusst ein Zeichen von Christen sein, dass die Existenz und Anwesenheit von Massenvernichtungsmitteln im klaren Widerspruch zu unserem christlichen Glauben stehen und wir dies in Verantwortung gegenüber der Schöpfung und für künftige Generationen nicht hinnehmen. Mit dieser Stärkung durch die Basis der Kirchengemeinden und Synoden wird die Vertretung unserer Kirche eine kräftige Autorität haben, sich gegenüber der Bundesregierung diesbezüglich einzusetzen.
Folgender Antrag wurde vom Kirchengemeindeverband Greußen-Großenehrich an die Landessynode
gestellt:
Der Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes Greußen-Großenehrich bittet die Kreissynode, einen Antrag an die Landessynode zu stellen, um daraufhin hinzuwirken, dass die EKD die Bundesregierung bittet, durch Beschluss des Deutschen Bundestages folgenden Artikel ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzufügen: Atomare, biologische und chemische Waffen sind geächtet. Die Herstellung, Lagerung, Androhung und Anwendung dieser Waffen sind im Wirkungsbereich des Grundgesetzes verboten.
Beschluss: Die Kreissynode beschloss:
Die Kreissynode Bad Frankenhausen-Sondershausen bittet die Landessynode sich den Antrag der Kreissynode Bad Frankenhausen vom 25.11.2016 zu eigen zu machen und diesen sodann in der EKD-Synode einzubringen. Die EKD möge die Bundesregierung auffordern, dass durch Beschluss des Deutschen Bundestages folgender Artikel ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingefügt wird: Atomare, biologische und chemische Waffen sind geächtet. Die Herstellung, Lagerung, Androhung und Anwendung dieser Waffen sind im Wirkungsbereich des Grundgesetzes verboten.
Autor: khhDurch die Auflösung des KGV Bad Frankenhausen und die gleichzeitige Bildung von drei KGVen
(Bad Frankenhausen, Kyffhäuserland und Oldisleben zum 31.12.2016, ist die Pfarrstelle mit Sitz in Bendeleben gemäß Stellenkriterien nur noch eine halbe Stelle. Der Stellenplanausschuss schlug vor, die Pfarrstelle Kyffhäuserland mit 0,5 VbE in den Stellenplan für 2017 aufzunehmen und mit einer halben Stelle für Familienorientierung im Kirchenkreis zu verbinden. Dieser Stellenanteil von ebenfalls 0,5 VbE wäre bis zum 31.12.2019 zu terminieren und im Rahmen der Stellenanpassung 2020 zu evaluieren und ggf. neu zu fassen.
Beschluss: Die Kreissynode beschloss die Pfarrstelle Bad Frankenhausen II wird
mit Wirkung vom 1. Januar 2017 auf eine Pfarrstelle mit halbem Dienstumfang reduziert.
Laut Beschluss der Kreissynode vom 27.11.2015 wurde die Schulpfarrstelle mit einem
Dienstauftrag von 0,5 VbE bis zum Ende des Kalenderjahres 2018 genehmigt. Nunmehr wurde die
hohe Synode gebeten diese Stelle bis zum 31.12. 2019 auszuschreiben, um bei der Planung der neuen Stellenstruktur eine Analogie mit den anderen befristeten Stellen zu schaffen und zum anderen, weil eine Schulpfarrstelle mindestens drei Jahre ausgeschrieben sein soll(te), um erfolgreich besetzt werden zu können.
Beschluss: Die hohe Synode beschloss die Schulpfarrstelle, am 27.11.2015 für drei
Jahre bis 2018 beschlossen, wird um ein Jahr, bis 31.12.2019, verlängert und in den Stellenplan aufgenommen.
Nach Beratung und Votum des Ausschusses für Kirche und Diakonie (AKuD) schlug der Kreiskirchenrat folgende Kirchenkreiskollekten fü das Kalenderjahr 2017 vor:
- 08.01.2017 Kinderhilfsfonds
- 05.03.2017 Telefonseelsorge
- 07.05.2017 Missionarische Dienste
- 02.07.2017 Flüchtlingshilfe
- 03.09.2017 allg. Diakoniefonds
- 12.1 1.2017 Notfallseelsorge
Die Kreissynode beschloss diese oben genannten Kollektenzwecke für die Kirchenkreiskollekte 2017.
Über den internationalen Versöhnungsbund / Deutscher Zweig wird derzeit eine Initiative verbreitet, die Kirchengemeinden und Synoden bittet, sich mit der Frage der Abschaffung und Ächtung von Atomwaffen zu befassen und einen Beschluss über Kreis- und Landessynoden an die EKD weiter zu leiten. Es soll ganz bewusst ein Zeichen von Christen sein, dass die Existenz und Anwesenheit von Massenvernichtungsmitteln im klaren Widerspruch zu unserem christlichen Glauben stehen und wir dies in Verantwortung gegenüber der Schöpfung und für künftige Generationen nicht hinnehmen. Mit dieser Stärkung durch die Basis der Kirchengemeinden und Synoden wird die Vertretung unserer Kirche eine kräftige Autorität haben, sich gegenüber der Bundesregierung diesbezüglich einzusetzen.
Folgender Antrag wurde vom Kirchengemeindeverband Greußen-Großenehrich an die Landessynode
gestellt:
Der Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes Greußen-Großenehrich bittet die Kreissynode, einen Antrag an die Landessynode zu stellen, um daraufhin hinzuwirken, dass die EKD die Bundesregierung bittet, durch Beschluss des Deutschen Bundestages folgenden Artikel ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzufügen: Atomare, biologische und chemische Waffen sind geächtet. Die Herstellung, Lagerung, Androhung und Anwendung dieser Waffen sind im Wirkungsbereich des Grundgesetzes verboten.
Beschluss: Die Kreissynode beschloss:
Die Kreissynode Bad Frankenhausen-Sondershausen bittet die Landessynode sich den Antrag der Kreissynode Bad Frankenhausen vom 25.11.2016 zu eigen zu machen und diesen sodann in der EKD-Synode einzubringen. Die EKD möge die Bundesregierung auffordern, dass durch Beschluss des Deutschen Bundestages folgender Artikel ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingefügt wird: Atomare, biologische und chemische Waffen sind geächtet. Die Herstellung, Lagerung, Androhung und Anwendung dieser Waffen sind im Wirkungsbereich des Grundgesetzes verboten.


