Meldungen aus dem Landratsamt
Jugendhilfeausschuss tagte in Berka
Mittwoch, 30. November 2016, 23:06 Uhr
Bei der heutigen Tagung ging es unter anderem um den Jugendhilfeplan des Kyffhäuserkreises - Verlängerung des "Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2012- 2016" für das Jahr 2017, sowie um eine Personalie...
Zum ersten Mal fand man sich heute in den Räumen des Trägerwerks Soziale Dienste in der Heerstraße von Berka zusammen.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, den Jugendhilfeplan Teilfachplan Hilfen zur Erziehung für das Jahr 2017 zu verlängern. Alle Maßnahmen und finanzielle Mittel gelten mindestens in der Höhe der im Jahr 2016 bereitgestellten Haushaltsmittel.
Aus der Begründung der Vorlage von Landrätin Antje Hochwind (SPD
Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine umfassende Planungsverpflichtung auferlegt.
Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
Diese Gesamtplanungsverantwortung soll gewährleisten, "dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
1. die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen;…" und
2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79 a erfolgt (§ 79, Abs. 2 SGB VIII).
Im § 80 Abs. 1 SGB VIII wird der Inhalt der Jugendhilfeplanung näher bestimmt:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Der Kyffhäuserkreis versteht Jugendhilfeplanung als ein Instrument der systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Dies mit dem Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten umzusetzen (§ 1 SGB VIII). Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Der beschlossene Teilfachplan Hilfen zur Erziehung besitzt bis zum 31.12.2016 seine Gültigkeit. Er soll für ein weiteres Jahr Bestand haben, da neue Themen bisher noch keinen Eingang in die Vorbereitung der Planung finden konnten.
Als Beispiele sind zu nennen:
Betreuung minderjähriger unbegleiteter Ausländer/- innen (UMA)
Die Begleitung, Betreuung und Erziehung von minderjährigen Flüchtlingen wurde bisher im Rahmen der Sofortsituation ab Sommer 2015 begonnen und zum Ende des Jahres 2015 umgesetzt. Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe engagierten sich als unterstützende Stellen im Rahmen eines unvorhergesehenen Bedarfs. Die Anforderungen an eine zielgerichtete und zukunftsweisende Jugendhilfe in diesem Bereich für weitere 5 Jahre erfordert eine mit dem Land Thüringen und den engagierenden freien Trägern gut abgestimmte Planung.
Betreuung von Familien mit Migrationshintergrund
In diesem Handlungsfeld gibt es erst wenige Erfahrungen im Kyffhäuserkreis.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen kulturellen Lebensbiografien und -erfahrungen sowie der sprachlichen Barrieren müssen spezielle Angebote für die Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund entwickelt werden. Im Hinblick auf einen niederschwelligen und sozialraumorientierten Zugang sind andere Formen und Wege gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe auszubauen, wobei die unterschiedlichen Wertesysteme und Erziehungsgewohnheiten Berücksichtigung finden sollen. Um sehr passgenaue Unterstützungssysteme zu planen, ist es erforderlich, die Familien einzubeziehen und ihre Bedarfe zu kennen. Dies erfordert einen zeitlichen Rahmen, welcher jetzt noch nicht ausreichend ist.
Inklusive Lösung- Änderungen in der Gesetzgebung (SGB XII und SGB VIII) Das Kinder- und Jugendhilfegesetz in seiner heutigen Form ist in den östlichen Bundesländern am 1.10.1990 in Kraft getreten, wesentliche Reformen fanden 2005 mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz und 20012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz Eingang. Ausgehend vom 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wurde festgestellt, dass sich die Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickeln muss. Dies erfordert starke Jugendämter und funktionierende Partnerschaften mit den freien Trägern der Jugendhilfe.
So sollen mit einer umfassenden Gesetzesänderung ab Anfang 2017 die Hilfen zur Erziehung zukunftsfest weiterentwickelt und die Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe ausgebaut werden.
Vom Kind aus denken soll den Zugang für alle Kinder zu den Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe ermöglichen. Geistig und körperbehinderte Kinder, welche bisher im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII bewilligt und finanziert worden, sollen jetzt mit den seelische behinderten jungen Menschen in der Jugendhilfe nach dem SGB VIII zusammengeführt werden. Damit hört ein Zuständigkeitskampf zwischen den Sozial- und Jugendhilfeträgern auf und es besteht Klarheit.
In den Teilfachplan Hilfen zur Erziehung sollen diese Aspekte Eingang finden und die Planung für weitere 5 Jahre konkretisieren.
Personelle Ausstattung
Seit dem 01.06.2016 ist ein Mitarbeiter für den Bereich der Jugendhilfeplanung tätig. Gemeinsam mit der Sozialplanung sollen abgestimmte, auf den Landkreis angepasste, Unterstützungsleistungen für Familien geplant und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung umgesetzt werden.
Der Zeitraum der angestrebten abgestimmten Planungen ist zu kurz, um bereits in diesem Jahr für weitere 5 Jahre einen Entwurf in diesem Bereich vorzulegen.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig beteiligt, im Rahmen des Arbeitskreises Erzieherische Hilfen werden sie kontinuierlich gehört.
Für das Jahr 2017 werden die Maßnahmen und finanziellen Mittel weiterhin in mindestens der Höhe wie im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt werden.
Begrüßung neues Mitglied
Jugendhilfeausschuss tagte in Berka (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Es wurde zwar schon im September im Kreistag beschlossen aber heute war tagte zum ersten Mal der Jugendhilfeausschuss. Der Kreistag bestellte Christiane Zyber im September, bei zwei Stimmenthaltungen, als neues Mitglied der Freien Träger für den Jugendhilfeausschuss.
Die Änderung war notwendig geworden, weil das bisherige Mitglied, Cornelia Naumann aus dem Kreisjugendring ausgeschieden war.
Autor: khhZum ersten Mal fand man sich heute in den Räumen des Trägerwerks Soziale Dienste in der Heerstraße von Berka zusammen.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, den Jugendhilfeplan Teilfachplan Hilfen zur Erziehung für das Jahr 2017 zu verlängern. Alle Maßnahmen und finanzielle Mittel gelten mindestens in der Höhe der im Jahr 2016 bereitgestellten Haushaltsmittel.
Aus der Begründung der Vorlage von Landrätin Antje Hochwind (SPD
Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine umfassende Planungsverpflichtung auferlegt.
Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
Diese Gesamtplanungsverantwortung soll gewährleisten, "dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
1. die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen;…" und
2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79 a erfolgt (§ 79, Abs. 2 SGB VIII).
Im § 80 Abs. 1 SGB VIII wird der Inhalt der Jugendhilfeplanung näher bestimmt:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Der Kyffhäuserkreis versteht Jugendhilfeplanung als ein Instrument der systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Dies mit dem Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten umzusetzen (§ 1 SGB VIII). Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Der beschlossene Teilfachplan Hilfen zur Erziehung besitzt bis zum 31.12.2016 seine Gültigkeit. Er soll für ein weiteres Jahr Bestand haben, da neue Themen bisher noch keinen Eingang in die Vorbereitung der Planung finden konnten.
Als Beispiele sind zu nennen:
Betreuung minderjähriger unbegleiteter Ausländer/- innen (UMA)
Die Begleitung, Betreuung und Erziehung von minderjährigen Flüchtlingen wurde bisher im Rahmen der Sofortsituation ab Sommer 2015 begonnen und zum Ende des Jahres 2015 umgesetzt. Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe engagierten sich als unterstützende Stellen im Rahmen eines unvorhergesehenen Bedarfs. Die Anforderungen an eine zielgerichtete und zukunftsweisende Jugendhilfe in diesem Bereich für weitere 5 Jahre erfordert eine mit dem Land Thüringen und den engagierenden freien Trägern gut abgestimmte Planung.
Betreuung von Familien mit Migrationshintergrund
In diesem Handlungsfeld gibt es erst wenige Erfahrungen im Kyffhäuserkreis.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen kulturellen Lebensbiografien und -erfahrungen sowie der sprachlichen Barrieren müssen spezielle Angebote für die Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund entwickelt werden. Im Hinblick auf einen niederschwelligen und sozialraumorientierten Zugang sind andere Formen und Wege gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe auszubauen, wobei die unterschiedlichen Wertesysteme und Erziehungsgewohnheiten Berücksichtigung finden sollen. Um sehr passgenaue Unterstützungssysteme zu planen, ist es erforderlich, die Familien einzubeziehen und ihre Bedarfe zu kennen. Dies erfordert einen zeitlichen Rahmen, welcher jetzt noch nicht ausreichend ist.
Inklusive Lösung- Änderungen in der Gesetzgebung (SGB XII und SGB VIII) Das Kinder- und Jugendhilfegesetz in seiner heutigen Form ist in den östlichen Bundesländern am 1.10.1990 in Kraft getreten, wesentliche Reformen fanden 2005 mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz und 20012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz Eingang. Ausgehend vom 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wurde festgestellt, dass sich die Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickeln muss. Dies erfordert starke Jugendämter und funktionierende Partnerschaften mit den freien Trägern der Jugendhilfe.
So sollen mit einer umfassenden Gesetzesänderung ab Anfang 2017 die Hilfen zur Erziehung zukunftsfest weiterentwickelt und die Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe ausgebaut werden.
Vom Kind aus denken soll den Zugang für alle Kinder zu den Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe ermöglichen. Geistig und körperbehinderte Kinder, welche bisher im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII bewilligt und finanziert worden, sollen jetzt mit den seelische behinderten jungen Menschen in der Jugendhilfe nach dem SGB VIII zusammengeführt werden. Damit hört ein Zuständigkeitskampf zwischen den Sozial- und Jugendhilfeträgern auf und es besteht Klarheit.
In den Teilfachplan Hilfen zur Erziehung sollen diese Aspekte Eingang finden und die Planung für weitere 5 Jahre konkretisieren.
Personelle Ausstattung
Seit dem 01.06.2016 ist ein Mitarbeiter für den Bereich der Jugendhilfeplanung tätig. Gemeinsam mit der Sozialplanung sollen abgestimmte, auf den Landkreis angepasste, Unterstützungsleistungen für Familien geplant und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung umgesetzt werden.
Der Zeitraum der angestrebten abgestimmten Planungen ist zu kurz, um bereits in diesem Jahr für weitere 5 Jahre einen Entwurf in diesem Bereich vorzulegen.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig beteiligt, im Rahmen des Arbeitskreises Erzieherische Hilfen werden sie kontinuierlich gehört.
Für das Jahr 2017 werden die Maßnahmen und finanziellen Mittel weiterhin in mindestens der Höhe wie im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt werden.
Begrüßung neues Mitglied
Jugendhilfeausschuss tagte in Berka (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Es wurde zwar schon im September im Kreistag beschlossen aber heute war tagte zum ersten Mal der Jugendhilfeausschuss. Der Kreistag bestellte Christiane Zyber im September, bei zwei Stimmenthaltungen, als neues Mitglied der Freien Träger für den Jugendhilfeausschuss.Die Änderung war notwendig geworden, weil das bisherige Mitglied, Cornelia Naumann aus dem Kreisjugendring ausgeschieden war.

