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Meldungen aus dem Landratsamt

Haushaltsdebatte vorgezogen?

Donnerstag, 08. Dezember 2016, 09:39 Uhr
Eigentlich ging es inhaltlich um die Jahresrechnungen 2012 und 2013 sowie die Entlastung der Landrätin, aber es wurde doch mehr eine Diskussion um aktuelle Haushaltsprobleme...

In der Diskussion informierte der Leiter des Umweltamtes Dr. Michael Fruth, dass es künftig bei den Mülldeponien zu erhöhten Kosten kommen könne. Von ca. vier bis fünf Millionen Euro war die Rede.

Dann wies der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Jens Krautwurst hin, dass es steigende Personalkosten gebe und auch dei pro Kopfverschuldung im Landkreis würde auf 40 Prozent steigen. Dagegen gibt es keine deutlich steigenden Einnahmeerhöhungen. Es gebe außer beim Schulneubau kaum noch Investitionen.

Er empfahl auf Kostenstellenrechnung überzugehen und fragte, wie wollen wir gegen steuern? Das Einstellungsstopp sei doch nur formal. Es ziehen dunkle Wolken über dem Kreis auf, so Krautwurst.

Landrätin Antje Hochwind (SPD) konterte. Ich habe den Kreis mit einem Defizit von vier Millionen Euro übernommen und jetzt einen ausgeglichenen Haushalt. Die Personalkosten steigen zwar zahlenmäßig, aber in vielen Positionen werden die Kosten wieder über Bund und Land refinanziert.

Wir haben die Schulden beschlossen, weil die Kreditkosten niedrig sind und es fließt alles in den Schulneubau, ein wichtiger Punkt für die Zukunft des Landkreises. Außerdem haben wir die Kreisumlage gesenkt, auch wenn es einigen Bürgermeistern zu wenig ist. Aber wir wollten ein Zeichen setzen, dass wir die Sorgen der Kommunen ernst nehmen.

Und wir haben investiert, so Hochwind weiter, sowohl in Straßen als auch in den Unstrut-Werra-Radweg.

Jörg Steinmetz (CDU): Die Berichte für die Jahre halte ich für positiv.

SPD-Fraktionschef Matthias Strejc verwies auf die fast 50 Millionen Euro Investitionen in die Schulen.

Jahresrechnung 2012


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Jahr 2012 zu beschließen.

Die Empfehlung war einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung.

Dem Kreisausschuss obliegt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kyffhäuserkreises in der Fassung vom 21.10.2015 die Überprüfung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresrechnung.

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage des § 82 i. v. m. § 114 ThürKO und der zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung anzuwendenden Rechtsvorschriften.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2012 liegt in der Endfassung vom 13.09.2016 vor. Er wurde in Anwendung des § 6 Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz erstellt.
In seiner Gesamtbeurteilung kam das Rechnungsprüfungsamt zu der Ansicht, dass die Verwaltung bei der Bewirtschaftung und Verwendung der Ausgabemittel den Grundsätzen der geltenden Rechtsgrundlagen des Landes Thüringen Rechnung getragen hat.

Jahresrechnung 2012 Entlastung des Landrates/ der Landrätin und des Ersten Beigeordneten


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Entlastung des Landrates/ der Landrätin sowie des Ersten Beigeordneten auf der Grundlage des Schlussberichtes zur Jahresrechnung 2012 zu beschließen.

Die Empfehlung war einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Kreistag in einem gesonderten Beschluss auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Entlastung des Landrates/ der Landrätin und des Beigeordneten, soweit dieser einen eigenen Geschäftsbereich leitet. Entlastung bedeutet, dass sich der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden erklärt und die Ergebnisse abschließend billigt. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht sie mit Einschränkungen aus, sind die hierfür maßgebenden Gründe anzugeben.

Dem Kreisausschuss obliegt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kyffhäuserkreises (Fassung vom 21.10.2015) die Überprüfung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresrechnung.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2012 liegt in der Endfassung vom 13.09.2016 vor. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des § 82 i. V. m. 114 ThürKO und der zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung anzuwendenden Rechtsvorschriften.

Jahresrechnung 2013


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Jahr 2013 zu beschließen.

Die Empfehlung war einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung.

Dem Kreisausschuss obliegt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kyffhäuserkreises in der Fassung vom 21.10.2015 die Überprüfung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresrechnung.

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage des § 82 i. v. m. § 114 ThürKO und der zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung anzuwendenden Rechtsvorschriften.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2013 liegt in der Endfassung vom 14.10.2016 vor. Er wurde in Anwendung des § 6 Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz erstellt.
In seiner Gesamtbeurteilung kam das Rechnungsprüfungsamt zu der Ansicht, dass die Verwaltung bei der Bewirtschaftung und Verwendung der Ausgabemittel den Grundsätzen der geltenden Rechtsgrundlagen des Landes Thüringen Rechnung getragen hat.

Jahresrechnung 2013 Entlastung der Landrätin und des Ersten Beigeordneten


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Entlastung der Landrätin sowie des Ersten Beigeordneten auf der Grundlage des Schlussberichtes zur Jahresrechnung 2013 zu beschließen.

Die Empfehlung war einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Kreistag in einem gesonderten Beschluss auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Entlastung der Landrätin und des Beigeordneten, soweit dieser einen eigenen Geschäftsbereich leitet. Entlastung bedeutet, dass sich der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden erklärt und die Ergebnisse abschließend billigt. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht sie mit Einschränkungen aus, sind die hierfür maßgebenden Gründe anzugeben.

Dem Kreisausschuss obliegt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kyffhäuserkreises (Fassung vom 21.10.2015) die Überprüfung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresrechnung.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2013 liegt in der Endfassung vom 14.10.2016 vor. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des § 82 i. V. m. 114 ThürKO und der zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Autor: khh

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