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Aus der Kreistagssitzung

Vertrag mit Klosterschule Roßleben

Mittwoch, 21. Dezember 2016, 22:56 Uhr
Im Kreistag ging es heute um den Gestellungsvertrag zwischen der Stiftung Klosterschule Roßleben und dem Kyffhäuserkreis (Umsetzung der Schulnetzplanung 2013-2018). Hier kn mit den Einzelheiten…

Vertrag mit Klosterschule Roßleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Vertrag mit Klosterschule Roßleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann)


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Gestellungsvertrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stiftung Klosterschule Roßleben zu. Die Landrätin wird beauftragt entsprechende Vertragsverhandlungen weiter zu führen und zum Abschluss zu bringen.

Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Schulnetzplanung vom 11.09.2013 entsprechend fortgeschrieben.

Bei 11 Enthaltungen und einer Nein-Stimme wurde der Beschluss gefasst. Damit kann Landrätin Antje Hochwind (SPD) den Vertrag der bis 31.07.2027 unbefristet abgeschlossen werden soll, unterzeichnen. Es gibt aber eine Kündigungsoption zum 31.07.2018.

Der Beschluss wurde vorher nochmals diskutiert.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Die Stiftung Klosterschule Roßleben hat zum 1. August 2009 vom Kyffhäuserkreis die Fortführung des bisherigen staatlichen Gymnasiums als Gymnasium in freier Trägerschaft – staatlich anerkannte Ersatzschule - übernommen. In einem Abwicklungsvertrag vom 18.12.2008 wurden Rechte und Pflichten im Verhältnis des bisherigen staatlichen Schulträgers zu dem nunmehrigen freien Träger der Stiftung Klosterschule Roßleben vereinbart.
Der Abwicklungsvertrag zwischen den Parteien ist erstmals kündbar zum 31.07.2018.

Der Landkreis ist gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz verpflichtet, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen als Schulträger im Landkreis vorzuhalten. Dies gilt auch für die Gymnasien.

Das Thüringer Schulgesetz fordert weiterhin im § 41 (1) die Schulträger dazu auf, bei der Schulnetzplanung das örtliche Angebot von Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen.

Die Schulnetzplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern. Unter dieser Vorgabe wurde u.a. im beschlossenen Schulnetzplan 2013-2018 festgelegt, dass das Gymnasium Klosterschule Roßleben als staatliche Ersatzschule über 2018 hinaus fortgeführt werden soll. Als Bedingung wurde eine „deutliche Kostenentlastung zugunsten des Kyffhäuserkreises“ sowie „Neuverhandlung“ des dazugehörigen Vertrages formuliert.

Derzeit werden am Gymnasium in Roßleben 192 Schülerinnen und Schüler des Kyffhäuserkreises beschult.

Der Landkreis hat die Absicht, den Vertrag vom 18.12.2008 in geänderter Form fortzuführen, die Vertragsbedingungen jedoch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Sachmitteln im Gebäudekomplex der Klosterschule Roßleben für Schülerinnen und Schüler aus dem Kyffhäuserkreis neu festzulegen und damit auch den tatsächlichen Entwicklungen und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen besser Rechnung tragen zu können.

Die Tatsache, dass ca. 200 Schülerinnen und Schüler aus dem Kyffhäuserkreis das private Gymnasium der Stiftung Klosterschule Roßleben besuchen können, enthebt diesen von der Notwendigkeit, an anderen Standorten im Landkreis, wo staatliche Gymnasien vorgehalten werden, zusätzliche erhebliche Bauinvestitionen zu tätigen, um die gymnasiale Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis sicherzustellen. Gleichzeitig bekundet der Landkreis sein nachhaltiges Interesse, den gymnasialen Schulstandort Klosterschule Roßleben mit Internat als wichtigen Infrastrukturfaktor in der Region mit abzusichern und damit die weitere Entwicklung von Schule und Internat am Standort Roßleben positiv und unterstützend zu begleiten.

Der Landkreis als Schulträger wird künftig nur den Betrag für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an der Klosterschule zahlen, der der Vergleichsberechnung der Kosten eines Schülers eines staatlichen Gymnasiums im Kyffhäuserkreis entspricht. So wird ab 01.01.2018 ein Schulaufwand pro Schüler i.H.v. 110,00 €/ Monat vergütet. Damit wird zudem der Bedingung entsprechend der Schulnetzplanung Rechnung getragen.

Unter den vorgenannten Prämissen wurde durch die Landrätin in Absprache mit dem Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport eine Arbeitsgruppe einberufen, die unter Hinzuziehung des Thüringer Landesverwaltungsamtes als Fach- und Rechtsaufsicht, der Schulverwaltung, der Kämmerei, einer externen juristischen Beratung, der Hausleitung und der Geschäftsführung der Klosterschule Roßleben, in mehreren Sitzungen, den vorgelegten Vertragstext erarbeitet hat.


Aus der Diskussion:

Hochwind informierte auch, dass die Klage einer Privatschule gegen den Abschluss dieses Vertrages vom Verwaltungsgericht in Weimar abgewiesen wurde. Für beide Seiten hätte man eine gute Lösung gefunden.
Für 200 Schülerinnen und Schüler des Landkreises steht die Ausbildung an der privaten Schule offen. Zusätzlich Schulangebote der Klosterschule müssen aber finanziell von den Eltern übernommen werden, sind aber für das Ablegen der gymnasialen Ausbildung nicht notwendig. Die Schüler sind den Schülern an staatlichen Gymnasien gleichgestellt.

Uwe Vogt (SPD), Vorsitzender des Bildungsausschusses sagte, es sei eine win-win-win-Situation. Es gibt Verbesserungen für Schüler, Klosterschule und Landkreis. Besonders der Landkreis profitiert finanziell durch den Ausstieg aus dem Vertrag von 1992. Mit dem Vertrag gibt es ein gutes Angebot in der gymnasialen Ausbildung im Osten des Landkreises.

Es gäbe jetzt auch einen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Schulformen private Klosterschule, Thüringer Gemeinschaftsschule Artern und Kyffhäusergymnasium Bad Frankenhausen.

Wolfgang Koenen (Die Linke) stimmte zwar Uwe Vogt zu, hatte aber zwei Einwände gegen den Vertrag. Er forderte die Streichung einer Textstelle (doppelte Aussage) und die Änderung der Vertragslaufzeit auf 31.07.2025.

Daraufhin gab es eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung der Landrätin mit den Fraktionsvorsitzenden. Danach stimmte man über die beiden Änderungsanträge einzeln ab, die aber mit 13 bzw. 11-Ja Stimmen (bei 1 bzw. 2 Enthaltungen) nicht die erforderliche Mehrheit brachte, so dass dann über die ursprüngliche Beschlussvorlage abgestimmt wurde.
Autor: khh

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