kyffhaeuser-nachrichten.de
Landespolitiker äußern sich

Sozialministerium erlässt landesweite Aufstallpflicht

Montag, 30. Januar 2017, 20:00 Uhr
Geflügelgrippe: Hausgeflügel im Landkreis Greiz betroffen. Das hat aber Auswirkungen auf ganz Thüringen. Hier die Meldung aus dem Sozialministerium...

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat über den ersten Fall von Geflügelgrippe bei Hausgeflügel in Thüringen informiert. Aufgrund dieses Falls sowie kürzlich aufgetretener Fälle bei Wildvögeln hat sich Thüringen heute entschlossen, die landesweite Aufstallung von Hausgeflügel anzuordnen.

Ministerin Heike Werner sagte: „Nachdem erstmals ein Hausgeflügelbestand betroffen ist und bei weitere Wildvogelfunden außerhalb von den bisher festgelegten Risikogebieten der Geflügelgrippe-Erreger nachgewiesen wurde, ist eine landesweite Aufstallpflicht angezeigt. Ich werbe bei den Geflügelhalterinnen und -haltern um Verständnis für die Stallpflicht. Sie ist notwendig, um weitere Hausgeflügelbestände vor dem Einschleppen des Geflügelgrippevirus zu schützen.“

In einem Hobbygeflügelbestand in Zeulenroda-Triebes (Landkreis Greiz), bestehend aus Wachteln, einem Fasan, Tauben, Enten, Gänsen und Hühnern, wurde heute die Geflügelpest amtlich festgestellt. Zuvor waren Hühner verendet und daraufhin vom zuständigen Veterinäramt Proben im Bestand entnommen worden. In diesen waren am Wochenende Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 zunächst vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) labordiagnostisch nachgewiesen worden. Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor, wurde nach weiteren Untersuchungen bestätigt, dass es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N8 handelt.

Das zuständige Veterinäramt hat bereits nach Feststellung des amtlichen Verdachts die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, wozu neben der Tötung des Geflügels auch die Einrichtung von Restriktionszonen zählt. Die Amtstierärzte ermitteln nun, auf welchem Weg der Erreger in den Geflügelbestand gelangt ist und welche Kontaktbetriebe es gibt. Der Betrieb liegt nicht in einem sogenannten Risikogebiet, in welchem die Aufstallpflicht für Geflügel bereits vorgeschrieben ist.

Hintergrund:
Außer dem Saarland sind alle Bundesländer von dem aktuellen Geflügelpestgeschehen betroffen. Im aktuellen Jahr sind bei 84 Wildvögeln und in 24 Hausgeflügelbeständen/Tierparks das HPAIV nachgewiesen worden, hier sind meist Putenbestände betroffen. Zahlreiche europäische Staaten melden ebenso täglich neue Fälle bei Geflügel und Wildvögeln. Beispielhaft seien hier Ungarn, die Niederlande und Polen genannt.

Eine Übertragung des Virus auf den Menschen hat nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch nicht stattgefunden, auch ist der Verzehr von Geflügelprodukten unbedenklich.
Autor: khh

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de