Neues aus Sondershausen
Wochenmarkt und Straßenreinigung
Donnerstag, 23. Februar 2017, 11:06 Uhr
Ab März setzt in Sondershausen wieder die maschinelle Straßenreinigung ein und nach Rosenmontag fällt der Wochenmarkt einmal aus. Hier die Einzelheiten aus der Stadtverwaltung...
Kein Wochenmarkt am Dienstag nach Rosenmontag
Die Marktmeisterin der Stadt Sondershausen teilt mit, dass am Dienstag, dem 28. Februar 2017 (nach Rosenmontag) kein Wochenmarkt stattfindet. Am Freitag, dem 3. März 2017 bieten die Händler wie gewohnt ihre Waren an und freuen sich auf regen Besuch. Bei Fragen ist die Marktmeisterin unter 0151/11723326 erreichbar.
Beginn der maschinellen Straßenreinigung 2017
Die Stadtverwaltung Sondershausen teilt mit, dass die maschinelle Straßenreinigung entsprechend den Witterungsbedingungen für das Jahr 2017 ab dem 01. März gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen wieder durchgeführt wird. Durch die regelmäßige Überarbeitung des Tourenplanes kann es zu Änderungen kommen, hier werden die Anlieger gesondert informiert.
Für Ausfallzeiten der maschinellen Reinigung, z.B. durch längere Baumaßnahmen, werden bereits erhobene Straßenreinigungsgebühren zurückerstattet. Fahrzeugführer werden gebeten, Verkehrsregelungen im Rahmen der maschinellen Straßenreinigung, wie eingeschränkte Halteverbote zu beachten.
Autor: khhKein Wochenmarkt am Dienstag nach Rosenmontag
Die Marktmeisterin der Stadt Sondershausen teilt mit, dass am Dienstag, dem 28. Februar 2017 (nach Rosenmontag) kein Wochenmarkt stattfindet. Am Freitag, dem 3. März 2017 bieten die Händler wie gewohnt ihre Waren an und freuen sich auf regen Besuch. Bei Fragen ist die Marktmeisterin unter 0151/11723326 erreichbar.
Beginn der maschinellen Straßenreinigung 2017
Die Stadtverwaltung Sondershausen teilt mit, dass die maschinelle Straßenreinigung entsprechend den Witterungsbedingungen für das Jahr 2017 ab dem 01. März gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen wieder durchgeführt wird. Durch die regelmäßige Überarbeitung des Tourenplanes kann es zu Änderungen kommen, hier werden die Anlieger gesondert informiert.
Für Ausfallzeiten der maschinellen Reinigung, z.B. durch längere Baumaßnahmen, werden bereits erhobene Straßenreinigungsgebühren zurückerstattet. Fahrzeugführer werden gebeten, Verkehrsregelungen im Rahmen der maschinellen Straßenreinigung, wie eingeschränkte Halteverbote zu beachten.
