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MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

„Kopfwäsche“ auch vom Ehemann

Dienstag, 02. Mai 2017, 12:33 Uhr
M. H. ist Zeitungszustellerin. Verheirat. 1100 Euro bekommt sie für ihre Arbeit. Monatlich. Ihr Mann ist schon Rentner. Eine korpulente Frau, die da vor den Schranken des Amtsgerichts steht. Mag sein, dass sie einem guten Essen nicht abgeneigt ist. Jedenfalls hat die Frau Schulden. Erhebliche...


Tausende Euro häuften sich an. Um die eigene Kasse zum Lebensunterhalt noch etwas aufzufrischen, mag sie vielleicht auf den Gedanken gekommen sein, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Das tat sie auch, versäumte es jedoch, über das eigene Einkommen zu informieren. So erhielt sie Sozialleistungen auf Grundsicherung von über 400 Euro, die ihr nicht zustanden.

Doch damit nicht genug. Über Online-Portale bestellte sie fleißig Waren. Zunächst waren es Pflanzen. Machte 175 Euro. Dann klickte sie Delikat-Online an. Erlesene Leckereien und vorzügliche Weine orderte sie. Summe: 243 Euro. Bei ihrem Bestelleifer vergas H. eines: die Waren zu bezahlen. Der Fehlbetrag belief sich letztlich auf über 750 Euro. Ein diesbezüglicher Voreintrag wegen Betrug hatte ihr - leider - nicht zur Besinnung verholfen.

„Haben sie sich keine Gedanken über die Folgen ihrer Handlungen gemacht?“, wollte der Richter wissen. Schulterzucken. „Was meinte denn ihr Mann, als er von der Sache erfuhr?“ Er sei nicht begeistert gewesen, kam es mit schwacher Stimme über ihre Lippen. „Hat er ihnen den Kopf gewaschen?“ – „Ja, das hat er“, entgegnete sie kleinlaut. „Nicht nur Kopfwäsche hat es daheim gegeben“, fügte sie verlegen an. „Was denn noch?“ Die Frau schwieg. Sie schämte sich. Mittlerweile sind 13 Gläubiger hinter Martina her.

Wegen mehrfachen Betrugs bekam sie eine Strafe von 100 Tagessätzen zu 36 Euro aufgebrummt, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Außerdem erhielt sie die Auflage, umgehend eine Schuldnerberatung aufzusuchen und dem Gericht Vollzug zu melden.
Friedbert Specht
Autor: red

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