Bikesharing
Auch hier das Kleingedruckte lesen
Sonntag, 14. Mai 2017, 11:03 Uhr
Bikesharing in Städten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Für rund 12 Euro pro Tag sind die Fahrräder an vielen Standorten zu haben. Nutzer sollten die Vertragsbedingungen genau prüfen...
Für Schäden an den Fahrrädern, Strafzettel oder einen Diebstahl während der Ausleihzeit haftet meist der Mieter. Inwieweit die Anbieter dem Nutzer im Schadensfall entgegenkommen, unterscheidet sich dabei stark. Folgende ADAC-Tipps sollten vor der ersten Tour beachtet werden:
Autor: redFür Schäden an den Fahrrädern, Strafzettel oder einen Diebstahl während der Ausleihzeit haftet meist der Mieter. Inwieweit die Anbieter dem Nutzer im Schadensfall entgegenkommen, unterscheidet sich dabei stark. Folgende ADAC-Tipps sollten vor der ersten Tour beachtet werden:
- Zuerst persönlichen Versicherungsschutz prüfen, da bei den meisten Betreibern keine automatische Haftpflichtversicherung besteht.
- Vor der ersten Nutzung online registrieren, sich mit den wichtigsten Funktionen und Nutzungsbedingungen vertraut machen und vergewissern, dass alle Zugangsbedingungen erfüllt sind. Bei einigen Anbietern ist beispielsweise nur eine Registrierung mit Kreditkarte möglich.
- Nummer einer Hotline oder Ansprechpartner für den Notfall parat haben.
- Nachfragen, was im Falle einer Beschädigung, eines Diebstahls oder Unfalls zu tun ist.
- Vor der kostenpflichtigen Nutzung alle wesentlichen Funktionen des Bikes checken, Reifendruck und Verstellbarkeit des Sattels überprüfen.
- Bei der Fahrradrückgabe auf eine entsprechende Bestätigung achten und die abgebuchten Beträge möglichst zeitnah kontrollieren.
