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Ungültige Widerrufsbelehrungen bei Autokrediten:

So kommen Betroffene aus dem Vertrag

Donnerstag, 25. Mai 2017, 07:51 Uhr
Autokäufer, deren Fahrzeug über die VW-Bank, Commerzbank oder Santander finanziert wurde, haben Chancen auf einen lukrativen Widerruf. Grund: Autokredite genannter Banken und auch von Zweigniederlassungen der VW-Bank weisen vermutlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf...


Unabhängig davon, ob ein Kunde vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann er folglich noch heute seinen Autokredit widerrufen. Die Einzelheiten erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer:Autokäufer aufgepasst: „Es ist davon auszugehen, dass Widerrufsbelehrungen von Autokrediten, die ab dem 11. Juni 2010 mit der VW-Bank, der Santander Consumer Bank oder Commerzbank geschlossen wurden, fehlerhaft sind.“, erklärt Mingers.

„Hier fehlen gesetzlich verpflichtende Angaben, Verbraucherinformationen sind unvollständig oder widersprüchlich und verwirrend. Diese unsaubere Arbeit beim Einsetzen standardisierter Textblöcke ermöglicht Autokäufern nun die Chance durch Widerruf bares Geld zurückzuholen.“ Aufgrund der Mängel hat die Widerrufsfrist bis heute nicht begonnen. Autokredite der genannten Anbieter können folglich zeitlich unbegrenzt widerrufen werden und betroffene Autokäufer haben die Möglichkeit gegen Rückgabe ihres Fahrzeuges bereits gezahlte Raten zurückzuholen.

Der Widerruf für Autokredite lohnt sich besonders bei Vertragsabschlüssen ab dem 13. Juni 2014, denn an diesem Tag erfolgte eine grundlegende Änderung im gesetzlichen Widerrufsrecht. Zugrunde liegt die EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU).

Geschäftsregeln zwischen Verbrauchern und Unternehmen in ganz Europa wurden vereinheitlicht, wodurch ein äußerst hohes Niveau an Verbraucherschutz erreicht wurde. „Auch hier wurde bei der NeuEinführung von Widerrufsmustertexten geschludert und mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann seitens der Anbieter kein Nutzungswertersatz erhoben werden.“, so der Rechtsanwalt. Betroffen sind neben Autokreditverträgen der VW-Bank Verträge der
Zweigniederlassungen Skoda-, Seat- und Audi Bank. Ebenso wurden Fehler in den Verträgen der Santander gefunden.

„Gerade für Betroffene im VW-Abgasskandal kann ein Widerruf jetzt sehr gelegen kommen.“, erläutert Mingers. „Autokreditverträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, sind mittels Widerruf deutlich rentabler als gegen den Händler eine Sachmangelklage oder gegen VW eine Schadenersatzklage anzustrengen. In prozessualen Verfahren gegen Hersteller oder Händler müssen Geschädigte zumeist eine Nutzungsentschädigung zahlen oder auf den zu erstreitenden Rückerstattungswert anrechnen lassen. Dies fällt beim Widerruf der Kreditverträge weg.“ Achtung ist bei Verträgen mit Vertragsabschluss zwischen dem 11.06.2010 und 12.06.2014 geboten: Ein Widerruf ist hier zwar möglich, dennoch muss ein Nutzungsersatz gezahlt werden.

Die Volkswagen Bank GmbH besteht zwar darauf, ordnungsgemäße Wi-derrufsbelehrungen herausgegeben zu haben. Dennoch: Belegbare Formfehler führen für Autokäufer und -finanzierer zum sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“ für Verträge der VW-Finanzgruppe sowie der Commerzbank und Santander. „Darum heißt es für Autokäufer und -finanzierer nun handeln statt abwarten!“, rät Rechtsexperte Mingers. "Darlehensverträge genannter Anbieter sollten so bald wie möglich geprüft werden.“
Autor: red

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