Aus der Polizeiarbeit
Verstecken im Gras half nicht
Freitag, 30. Juni 2017, 08:22 Uhr
Aus dem Kriminalitätsgeschehen gibt es ein Meldung bei der ein junger Mann gleich wegen einer ganzen Reihe von Delikten belangt werden wird. Hier die Einzelheiten...
Am 29.06.2017 gegen 23:45 Uhr wurden Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser nach Sondershausen in die Straße der Freundschaft gerufen, da es im familiären Bereich zu einer Sachbeschädigung gekommen war.
Während der Anzeigenaufnahme wurde bekannt, dass der Täte widerrechtlich den Schlüssel eines PKW Renault an sich genommen hatte und offensichtlich unter Alkoholeinwirkung weggefahren ist. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der PKW in der Straße der Freundschaft aufgefunden werden.
Der Fahrer befand sich nicht im Fahrzeug. Bei der Suche im Umfeld wurde der junge Mann schließlich versteckt im hohen Gras festgestellt. Bei der anschließenden Fesselung widersetzte sich der junge Mann den
Maßnahmen der Polizeibeamten.
Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 1,85 Promille. Es folgte eine Blutentnahme. Es laufen jetzt Ermittlungen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
Trunkenheit im Verkehr, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dazu kommt noch das zuerst genannte Verfahren wegen Sachbeschädigung
Autor: khhAm 29.06.2017 gegen 23:45 Uhr wurden Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser nach Sondershausen in die Straße der Freundschaft gerufen, da es im familiären Bereich zu einer Sachbeschädigung gekommen war.
Während der Anzeigenaufnahme wurde bekannt, dass der Täte widerrechtlich den Schlüssel eines PKW Renault an sich genommen hatte und offensichtlich unter Alkoholeinwirkung weggefahren ist. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der PKW in der Straße der Freundschaft aufgefunden werden.
Der Fahrer befand sich nicht im Fahrzeug. Bei der Suche im Umfeld wurde der junge Mann schließlich versteckt im hohen Gras festgestellt. Bei der anschließenden Fesselung widersetzte sich der junge Mann den
Maßnahmen der Polizeibeamten.
Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 1,85 Promille. Es folgte eine Blutentnahme. Es laufen jetzt Ermittlungen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
Trunkenheit im Verkehr, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dazu kommt noch das zuerst genannte Verfahren wegen Sachbeschädigung
