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Neues aus Sondershausen

Ortsteilbürgermeister Oberspier muss gewählt werden

Mittwoch, 02. August 2017, 00:06 Uhr
Die Bürger von Oberspier müssen am 24.9.17 gleich zwei Wahlhandlungen durchführen. Hier kn mit den Einzelheiten...

Der Ortsteilbürgermeister von Oberspier, René Fischer hatte zum 31.7.17 sein Amt niedergelegt. Es musste also zu Neuwahlen kommen. Dieser auf den Termin der Bundestagswahl (24.9.17) festgesetzt. Wahlvorschläge müssen bis zum 11.8.17 eingereicht werden.


Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Sondershausen

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Sondershausen für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Oberspier findet am 22.08.2014, um 18.00 Uhr im Gemeindehaus, Geschwister-Scholl-Straße 7, 99706 Sondershausen OT Oberspier statt.

Auf der Tagesordnung stehen die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge sowie die Beschlussfassung über ihre Zulassung.

Sollten Einwendungen gegen die Beschlüsse des Wahlausschusses erhoben werden, findet am 29.08.2017, um 18.00 Uhr im Gemeindehaus, Geschwister-Scholl-Straße 7, 99706 Sondershausen OT Oberspier eine weitere öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Sondershausen statt. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung steht die nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen.

Der Zutritt zu den Sitzungen ist für jedermann frei.

Auszug aus den Wahlbedingungen

Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 44. Tag vor der Wahl (11. August 2017) bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Sondershausen

Stadt Sondershausen
Wahlleiter - Herr Stefan Aschenbrenner
Carl-Schroeder-Straße 9
99706 Sondershausen

einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der (11. August 2017) bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.

Konplette Einzelheiten erhalten Sie in der Stadtverwaltung Sondershausen.
Autor: khh

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