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Landeswahlleiter informiert

Noch keine Wahlbenachrichtigung?

Montag, 28. August 2017, 10:34 Uhr
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz und erklärt, was getan werden kann wenn man bisher noch keine Benachrichtigung erhalten haben sollte...

Ist die Wahlbenachrichtigung bis Donnerstagabend noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie unbedingt bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung nachfragen. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat, so Krombholz.

Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, so muss bis spätestens 3. September 2017 ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde (Ort der Hauptwohnung) gestellt werden.
Autor: red

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