Nordthüringen
371 Lehrerinnen und Lehrer nun Beamte
Dienstag, 26. September 2017, 20:09 Uhr
Es war der 70er Jahrgang, der heute die Obereichsfeldhalle in Leinefelde belegte - Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen aller vier Landkreise Nordthüringens, dem Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuerkreis und dem Unstrut Hainich Kreis. Gastgeber war das Nordthüringer Schulamt mit einem wichtigen Grund...
Verbeamtung (Foto: I. Kühn)
Schulamtsleiter Bernd Uwe Althaus war es eine besondere Freude heute soviele Lehrerinnen und Lehrer begrüßen zu dürfen. Herzlichst begrüßte er darunter auch die ganz jungen Gäste, die, wie er sagte, auf das "Catering ihrer Mütter" angewiesen sind. Gemeint waren die Babys. Das Schulamt hatte deshalb auch für Stillzimmer gesorgt, falls sie benötigt werden sollten. Herzlichen Dank sprach der Amtsleiter dem Bürgermeister Marko Grosa aus, der die Obereichsfeldhalle zur Verfügung stellte, für diesen großen Tag der Verbeamtung von über 300 Lehrerinnen und Lehrer.
Doch bevor es soweit war, sagte Bernd Uwe Althaus noch einmal Grundlegendes zum Thema: Beamte. "Es gibt im öffentlichen Beschäftigungsverhältnis wohl keinen Begriff, an dem sich Diskussionen, über den sich für und wider so entzündet haben wir am Begriff des Beamten. Gehen wir also in wenigen Überlegungen der Frage nach, was den Kern ausmacht und wo Unterschiede zu der zweiten Art der Beschäftigung liegen, zum Angestellten. Im engeren Sinn bedeutet Beamtenstatus die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und das betrifft jene, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Sie können sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenschließen, haben aber kein Streikrecht. Somit sind – auf Lehrer bezogen - Beamte abzugrenzen von Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnis sich nach dem Arbeitsrecht richtet.
Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit begründet werden. Als Beamter ist man unkündbar – sofern man Beamter auf Lebenszeit ist – und hat Anspruch auf Beamtenbezüge, bzw. im Ruhestand dann auf Pension.
Beamte nehmen "hoheitliche" Aufgaben wahr, z. B. Richter, Polizeibeamte oder Beamte in Ministerien oder eben auch Lehrkräfte. Sie haben ihre Ämter unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Ein Beamter hat die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Bis auf wenige Ausnahmen ist jede Nebentätigkeit genehmigungspflichtig. Bei der Verletzung von Dienstpflichten haftet der jeweilige Dienstherr. Straftaten – auch als Privatperson – folgen ein Disziplinarverfahren und ggf. dienstrechtliche Konsequenzen."
Es wurde Zeit für Thüringen, zum Thema Beamtentum etwas zu ändern. Fast 10 Jahre hat es gedauert, bis sich der Freistaat dazu entschloss, Lehrerinnen und Lehrer wieder in den Beamtenstand aufzunehmen. "Damit haben wir nun einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil zu Nachbarbundesländern abgebaut, der immer wieder Bewerberinnen und Bewerber zu Absagen für Stellen bei uns geführt hat. Schon für den Einstellungszeitpunkt Sommer 2017 ist nachweisbar, dass dies einen positiven Effekt hat, sicher bleibt das auch so", sagte Bernd Uwe Althaus.
Und für diejenigen, die in den vergangenen Jahren noch darauf gehofft hatten Beamte zu werden, wurde dieser Traum heute in der Leinefelder Obereichsfeldhalle wahr.
"Thüringen hat in Fragen der Schulentwicklung – nachweisbar an zahlreichen Themen – oft in der ersten Liga gespielt. Schulentwicklung setzt aber solide personelle Bedingungen voraus, diese wollen und müssen wir wieder erreichen, auch mit dem Blick auf die weiteren Entwicklungsbedarfe von Schulen sowie der erfolgreichen Gestaltung der Übergänge – vom Kindergarten in die Schule, zwischen den Schularten sowie in Ausbildung oder Studium", sagte der Schulamtsleiter, bevor er jeweils 15 Lehrerinnen und Lehrer in Gruppen auf die Bühne bat, um ihnen die Urkunden, die sie nun als Beamte ausweisen, überreichen zu lassen.
Für die gelungene musikalische Untermalung der festlichen Veranstaltung sorgte ein Streicher-Ensemble aus der Eichsfelder Musikschule. Insgesamt war es eine Veranstaltung, die auf hohem Niveau durchgeführt wurde und dem Anlass entsprechend sehr würdevoll.
Ilka Kühn
Autor: en
Verbeamtung (Foto: I. Kühn)
Schulamtsleiter Bernd Uwe Althaus war es eine besondere Freude heute soviele Lehrerinnen und Lehrer begrüßen zu dürfen. Herzlichst begrüßte er darunter auch die ganz jungen Gäste, die, wie er sagte, auf das "Catering ihrer Mütter" angewiesen sind. Gemeint waren die Babys. Das Schulamt hatte deshalb auch für Stillzimmer gesorgt, falls sie benötigt werden sollten. Herzlichen Dank sprach der Amtsleiter dem Bürgermeister Marko Grosa aus, der die Obereichsfeldhalle zur Verfügung stellte, für diesen großen Tag der Verbeamtung von über 300 Lehrerinnen und Lehrer.
Doch bevor es soweit war, sagte Bernd Uwe Althaus noch einmal Grundlegendes zum Thema: Beamte. "Es gibt im öffentlichen Beschäftigungsverhältnis wohl keinen Begriff, an dem sich Diskussionen, über den sich für und wider so entzündet haben wir am Begriff des Beamten. Gehen wir also in wenigen Überlegungen der Frage nach, was den Kern ausmacht und wo Unterschiede zu der zweiten Art der Beschäftigung liegen, zum Angestellten. Im engeren Sinn bedeutet Beamtenstatus die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und das betrifft jene, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Sie können sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenschließen, haben aber kein Streikrecht. Somit sind – auf Lehrer bezogen - Beamte abzugrenzen von Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnis sich nach dem Arbeitsrecht richtet.
Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit begründet werden. Als Beamter ist man unkündbar – sofern man Beamter auf Lebenszeit ist – und hat Anspruch auf Beamtenbezüge, bzw. im Ruhestand dann auf Pension.
Beamte nehmen "hoheitliche" Aufgaben wahr, z. B. Richter, Polizeibeamte oder Beamte in Ministerien oder eben auch Lehrkräfte. Sie haben ihre Ämter unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Ein Beamter hat die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Bis auf wenige Ausnahmen ist jede Nebentätigkeit genehmigungspflichtig. Bei der Verletzung von Dienstpflichten haftet der jeweilige Dienstherr. Straftaten – auch als Privatperson – folgen ein Disziplinarverfahren und ggf. dienstrechtliche Konsequenzen."
Es wurde Zeit für Thüringen, zum Thema Beamtentum etwas zu ändern. Fast 10 Jahre hat es gedauert, bis sich der Freistaat dazu entschloss, Lehrerinnen und Lehrer wieder in den Beamtenstand aufzunehmen. "Damit haben wir nun einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil zu Nachbarbundesländern abgebaut, der immer wieder Bewerberinnen und Bewerber zu Absagen für Stellen bei uns geführt hat. Schon für den Einstellungszeitpunkt Sommer 2017 ist nachweisbar, dass dies einen positiven Effekt hat, sicher bleibt das auch so", sagte Bernd Uwe Althaus.
Und für diejenigen, die in den vergangenen Jahren noch darauf gehofft hatten Beamte zu werden, wurde dieser Traum heute in der Leinefelder Obereichsfeldhalle wahr.
"Thüringen hat in Fragen der Schulentwicklung – nachweisbar an zahlreichen Themen – oft in der ersten Liga gespielt. Schulentwicklung setzt aber solide personelle Bedingungen voraus, diese wollen und müssen wir wieder erreichen, auch mit dem Blick auf die weiteren Entwicklungsbedarfe von Schulen sowie der erfolgreichen Gestaltung der Übergänge – vom Kindergarten in die Schule, zwischen den Schularten sowie in Ausbildung oder Studium", sagte der Schulamtsleiter, bevor er jeweils 15 Lehrerinnen und Lehrer in Gruppen auf die Bühne bat, um ihnen die Urkunden, die sie nun als Beamte ausweisen, überreichen zu lassen.
Für die gelungene musikalische Untermalung der festlichen Veranstaltung sorgte ein Streicher-Ensemble aus der Eichsfelder Musikschule. Insgesamt war es eine Veranstaltung, die auf hohem Niveau durchgeführt wurde und dem Anlass entsprechend sehr würdevoll.
Ilka Kühn




























