Tipps vom Rechtsexperten
Was tun bei Sturmschäden?
Samstag, 14. Oktober 2017, 14:30 Uhr
Der Sturm Xavier hat in weiten Teilen Deutschlands verheerende Schäden angerichtet. Häuser und Autos wurden beschädigt, viele Bahnstrecken gesperrt. Betroffene sind angesichts der chaotischen Zustände häufig nicht sicher, welche Schäden die eigene Versicherung übernimmt. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt, worauf es im Einzelnen ankommt...
Schwieriger ist dagegen die Thematik sogenannter Ausschlussklauseln, nach denen die Versicherer für gewisse Schäden nicht haften sollen. Hier kommt es auf den Einzelfall an, denn unter Umständen benachteiligen solche Klauseln die Betroffenen unangemessen und sind deshalb unwirksam.
Ein leidiges Bild nach einem heftigen Sturm: Die Straßen sind voller Äste und sogar Bäume. Hier greift nur die Vollkasko-, aber nicht die Teilkaskoversicherung. Nach einem Urteil des Landgerichts Ellwangen muss die Versicherung unter Umständen aber gar nicht zahlen, nämlich dann, wenn der Baum schon länger auf der Straße lag. Hier kommt es auf den Einzel- fall an. Zu beachten ist zudem die Eigenbeteiligung, die auch im Falle eines Sturms gezahlt werden muss.
Autor: redWann greift bei einem Sturm der Versicherungsschutz?
Nicht jeder Schaden am Auto oder am Haus wird einfach ersetzt. Zu- nächst einmal muss es sich tatsächlich um einen Sturm handeln – nach der sogenannten Beaufort-Skala ist ein solcher erst dann gegeben, wenn er die Stärke acht erreicht, erklärt Mingers. Die Ziffer zwei der Skala wird zum Beispiel mit einer leichten Brise beschrieben. Der Deutsche Wetter- dienst macht hierzu konkrete Angaben. Sturm Xavier hatte zwischenzeitlich Stufe elf erreicht – die Skala wird höchstrichterlich anerkannt und kann damit Grundlage für die Geltendmachung schadensersatzrechtlicher Ansprüche sein.Werden Schäden nur ersetzt, wenn die Windstärke feststellbar ist?
Es kommt mitunter vor, dass die Stärke im Rahmen der genannten Skala nicht festgestellt werden kann, was aber nicht heißt, dass etwaiger Versicherungsschutz entfällt. Vielmehr kommt es auf den Beweis an, dass zum Beispiel Schäden am Gebäude vor dem Sturm nicht vorhanden waren. Hier kann die Inanspruchnahme eines Gutachters Abhilfe schaffen, so der Rechtsexperte.Schwieriger ist dagegen die Thematik sogenannter Ausschlussklauseln, nach denen die Versicherer für gewisse Schäden nicht haften sollen. Hier kommt es auf den Einzelfall an, denn unter Umständen benachteiligen solche Klauseln die Betroffenen unangemessen und sind deshalb unwirksam.
Wer haftet bei einem Schaden am Auto?
Nicht selten krachen Äste, Dachziegel oder ganze Bäume als Folge eines Sturms auf das eigene Auto. In solchen Fällen haften in der Regel die TeilWer haftet bei Schäden durch Bäume, die auf der Straße liegen?Ein leidiges Bild nach einem heftigen Sturm: Die Straßen sind voller Äste und sogar Bäume. Hier greift nur die Vollkasko-, aber nicht die Teilkaskoversicherung. Nach einem Urteil des Landgerichts Ellwangen muss die Versicherung unter Umständen aber gar nicht zahlen, nämlich dann, wenn der Baum schon länger auf der Straße lag. Hier kommt es auf den Einzel- fall an. Zu beachten ist zudem die Eigenbeteiligung, die auch im Falle eines Sturms gezahlt werden muss.
