Meldung aus dem Landratsamt
Ermittlungen laufen noch
Mittwoch, 15. November 2017, 19:54 Uhr
Am Vormittag informierte das Landratsamt Kyffhäuserkreis in einer kleinen Pressekonferenz über die letzten Vorfälle in Sondershausen...
Nach mehreren Vorfällen (drei), zuletzt am Samstag gegen 19:45 am Wippertor laufen durch die Polizei die Ermittlung. Warum es zu diesen Auseinandersetzungen zwischen Armeniern und Afghanen kam, konnte noch nicht ermittelt werden.
Die namentliche Erfassung ergab, dass die beteiligten Personen alles bereits anerkannte Flüchtlinge sind.
Das Landratsamt hat alle erfassten Personen zu Gesprächen ins Landratsamt beordert. Hier wurde ihnen klar gemacht, so Pressesprecher Dr. Heinz-Ulrich Thiele, dass in Deutschland Meinungsverschiedenheiten nicht vor der Straße mit Kämpfen ausgetragen werden. Es wurde an alle Beteiligten eine ausländerrechtliche Verwarnung ausgesprochen, die in die Unterlagen kommen.
Mehr können wir aus rechtlichen Gründen nicht tun. Solange keine Strafen größer als 1,5 Jahre augesprochen werden, kann von Abschiebung und ähnlichen Maßnahmen keine Rede sein.
Noch heute wurde aber eine Person in den Ostteil des Kreises verlegt, um so wenigstens eine räumliche Trennung zu erreichen.
Wann die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, ist noch nicht bekannt.
Autor: khhNach mehreren Vorfällen (drei), zuletzt am Samstag gegen 19:45 am Wippertor laufen durch die Polizei die Ermittlung. Warum es zu diesen Auseinandersetzungen zwischen Armeniern und Afghanen kam, konnte noch nicht ermittelt werden.
Die namentliche Erfassung ergab, dass die beteiligten Personen alles bereits anerkannte Flüchtlinge sind.
Das Landratsamt hat alle erfassten Personen zu Gesprächen ins Landratsamt beordert. Hier wurde ihnen klar gemacht, so Pressesprecher Dr. Heinz-Ulrich Thiele, dass in Deutschland Meinungsverschiedenheiten nicht vor der Straße mit Kämpfen ausgetragen werden. Es wurde an alle Beteiligten eine ausländerrechtliche Verwarnung ausgesprochen, die in die Unterlagen kommen.
Mehr können wir aus rechtlichen Gründen nicht tun. Solange keine Strafen größer als 1,5 Jahre augesprochen werden, kann von Abschiebung und ähnlichen Maßnahmen keine Rede sein.
Noch heute wurde aber eine Person in den Ostteil des Kreises verlegt, um so wenigstens eine räumliche Trennung zu erreichen.
Wann die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, ist noch nicht bekannt.
