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Meldung aus dem Landratsamt

Berufung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis

Mittwoch, 31. Januar 2018, 19:24 Uhr
Im Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises ging es heute um die Berufung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund der §§ 13 und 17 ThürRettG sowie Pkt 8.4 des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.01.2018 Herrn Dr. Martin Kocur, tätig im DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH Bad Frankenhausen, zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst berufen. Das Ehrenamt des stellvertretenden leitenden Notarztes bleibt dadurch unberührt.

Gleichzeitig wird Herr Dr. med. Jürgen Wolter als stellv. Leitender Notarzt und Ärztlicher Leiter Rettungsdienst abberufen.

Berufung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Berufung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Nach der Ausbildung von 20 Sanitätern im Kyffhäuserkreis erhielt Dr. Martin KocurSanitäter für die Unterstützung, kn berichtete.

Aus der Vorlage von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Der Landkreis ist Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und nach
§ 13 ThürRettG zur Vorhaltung eines Ärztlichen Leiters für den Rettungsdienst (ÄLRD) verpflichtet.

Das spezielle Aufgabengebiet des ÄLRD ist insbesondere die Organisation und den Ablauf der Notfallrettung nach §3 Abs.3 ThürRettG sowie die notfallmedizinische Weiterbildung des nichtärztlichen Personals zu überwachen. Er ist den Notärzten gegenüber weisungsbefugt.

Herr Dr. med. Jürgen Wolter wurde im August 1994 zum stellv. Leitenden Notarzt berufen. Die Berufung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erfolgte im Januar 2014. Mit Schreiben vom 06.11.2017 legte er diese Ehrenämter zum 31.12.2017 nieder. Herr Dr. Martin Kocur wurde am 01.03.2017 durch den Kreistag bereits zum stellvertretenden leitenden Notarzt im Kyffhäuserkreis berufen. Er erklärte sich nun bereit, auch das Ehrenamt des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst zu übernehmen und damit die Nachfolge von Herrn Dr. med. Jürgen Wolter anzutreten.

Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie den ehrenamtlichen Kräften des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (-Aufwandsentschädigungssatzung-).
Autor: khh

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