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Meldung aus dem Landratsamt

Modellregion für Ferndiagnose?

Donnerstag, 01. Februar 2018, 19:43 Uhr
Über die Beschlüsse des Kreisausschusses hatte kn bereits informiert. Hier weitere Informationen aus der Sitzung...

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion Jens Krautwurst hatte im Tagesordnungspunkt Fragen an die Kreisverwaltung.


In Medien waren zu lesen, dass die Kreise Altenburger Land und Kyffhäuserkreis bei der Notfallversorgung angeblich die längsten Anfahrzeiten hat.

Von Ordnungsverwaltung informierte Heinz-Ludolf Klopsch, dass beim Kyffhäuserkreis andere Unterlagen für die Auswertung herangezogen wurden. Bei gleichen Unterlagen schnitt der Kyffhäuserkreis auch nicht schlechter ab. Natürlich sei es auch zu beachten, ob die Notfälle in abgelegenen Gebiete passieren.
Selbst bei der Ermittlung der Notfallzeiten gibt es schon Unterschiede im Anruf. Es wird angesetzt, dass für die Rettungsleitstelle nur eine Minute für die Alarmierung braucht. Die Frage von Klopsch ist verständlich, ob ein Mitarbeiter nach 60 Sekunden Gespräch bei einem Notruf schon entscheiden kann, ob er wen (DRK, Polizei, Feuerwehr) wohin schicken soll.

Die zweite Frage von Krautwurst bezog sich auf die Telemedizin. Noch darf die ärztliche Beratung in Thüringen beim Erstkontakt nicht über Medien wie Internet usw. durch einen Arzt erfolgen. Es wird aber erwartet, dass es einen Testlauf geben wird. Krautwurst regte an, der Kyffhäuserkreis sollte sich als Modellregion bewerben. Noch gibt es keine Hinweise so Landrätin Antje Hochwind (SPD), dass so ein Test bevorsteht.


Die dritte Frage bezog sich aud die Planungskosten für den Geolift. Er wollte wissen, ob für den Landkreis noch Kosten kommen. Landrätin Antje Hochwind verneinte das. Die entstandenen Kosten für die Planung wurden durch Fördermittel und die angesammelten Mittel für den Geolift abgedeckt.

Auch wenn es für den Kyffhäuserkreis einen Doppelhaushalt gibt, hat die Landrätin vorsorglich in einer Eilentscheidung (wie in den letzten Jahren) eine Haushaltssperre verhängt.
Autor: khh

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