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Meldung aus dem Landratsamt

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst berufen

Mittwoch, 14. Februar 2018, 17:46 Uhr
Um die Berufung zum ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis ging es heute im Kreistag von Sondershausen...


Der Kreistag berief einstimmig aufgrund der §§ 13 und 17 ThürRettG sowie Pkt 8.4 des
Landesrettungsdienstplanes (LRDP) in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.01.2018 Herrn Dr. Martin Kocur, tätig im DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH Bad Frankenhausen, zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Das Ehrenamt des stellvertretenden leitenden Notarztes bleibt dadurch unberührt.

Gleichzeitig wird Herr Dr. med. Jürgen Wolter als stellv. Leitender Notarzt und Ärztlicher Leiter Rettungsdienst abberufen.

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst berufen (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Ärztlicher Leiter Rettungsdienst berufen (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Landrätin Antje Hochwind (SPD) bei der Übergabe der Berufungsurkunde an Dr. Martin Kocur.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind

Der Landkreis ist Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und nach
§ 13 ThürRettG zur Vorhaltung eines Ärztlichen Leiters für den Rettungsdienst (ÄLRD) verpflichtet.

Das spezielle Aufgabengebiet des ÄLRD ist insbesondere die Organisation und den Ablauf der Notfallrettung nach §3 Abs.3 ThürRettG sowie die notfallmedizinische Weiterbildung des nichtärztlichen Personals zu überwachen. Er ist den Notärzten gegenüber weisungsbefugt.

Herr Dr. med. Jürgen Wolter wurde im August 1994 zum stellv. Leitenden Notarzt berufen. Die Berufung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erfolgte im Januar 2014. Mit Schreiben vom 06.11.2017 legte er diese Ehrenämter zum 31.12.2017 nieder. Herr Dr. Martin Kocur wurde am 01.03.2017 durch den Kreistag bereits zum stellvertretenden leitenden Notarzt im Kyffhäuserkreis berufen. Er erklärte sich nun bereit, auch das Ehrenamt des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst zu übernehmen und damit die Nachfolge von Herrn Dr. med. Jürgen Wolter anzutreten.

Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie den ehrenamtlichen Kräften des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (-Aufwandsentschädigungssatzung-).


Ärztlicher Leiter Rettungsdienst berufen (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Ärztlicher Leiter Rettungsdienst berufen (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Autor: khh

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