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Hier gibt es Fördermittel für den privaten Bauherrn

Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst

Dienstag, 27. Februar 2018, 18:56 Uhr
Im Landratsamt des Kyffhäuserkreises fand heute eine gemeinsam von Landratsamt und der Thüringer Aufbaubank (TAB) statt, bei einige Möglichkeiten der staatlichen F+ürderung für das Wohnen und Bauen im Kyffhäuserkreis vorgestellt und besprochen wurde. Besonders interessant ist es für junge Familien...

Um das Wohnen und Bauen im Kyffhäuserkreis noch attraktiver zu gestalten, bietet der Freistaat Thüringen vielfältige Möglichkeiten für Bauwillige sowie Eigentümer von sanierungsbedürftigen Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Die Förderung des Freistaates gliedert sich in die Bereiche Bauen, Kaufen und Modernisieren.

Beim Neubau oder Ersterwerb einer Immobilie finanziert die Thüringer Aufbaubank anteilig als Ergänzung zur Vorrangfinanzierung der Banken und Sparkassen. Gefördert werden im Bereich Neubau, junge Ehepaare, Haushalte mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern von denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50% oder mehr schwerbehindert ist.

Beim Bestandserwerb einer Immobilie bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Familiengröße.

Im Bereich Modernisierung von Eigenheimen können bis zu 85% der Gesamtkosten finanziert werden. Antragsberechtigt sind die Eigentümer von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern.

Gefördert werden beispielsweise der Einbau einer Heizungsanlage, Dacherneuerung, Fassadendämmung, Elektroinstallation und einiges mehr.

In allen Förderprogrammen sind je nach Familiengröße, entsprechende Einkommensgrenzen vorgegeben, die im Rahmen einer detaillierten Beratung von den kompetenten Ansprechpartnern der Wohnungsbauförderung des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises erläutert und antragsbezogen geprüft werden.

Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiel, Landrätin Antje Hochwind, Kathrin Stracke-Wagner ((TAB), Marina Höxtermann (Landratsamt), Roland Erdtmann (TAB) und Bauamtsleiter Jürgen Hauskeller.

Des Weiteren steht auch in diesem Jahr wieder der „Thüringer Sanierungsbonus“ unter bestimmten Voraussetzungen zur Beantragung zur Verfügung. Hier handelt es sich um ein Zuschussprogramm.

Die Beratung zu allen Programmen erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten Berater der Wohnungsbauförderung des Bauverwaltungsamtes im Landtatsamt Kyffhäuserkreis.

Auch die Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen und die dazu erforderliche Beratung obliegt den Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung.

Am Dienstag, den 13. März 2018 wird es im Landratsamt einen gemeinsamen Sprechtag von Landratsamt und Aufbaubank in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr kommen.

Unabhängig steht Ihnen zu den normalen Sprechzeiten als Ansprechpartner der Wohnungsbauförderung im Landratsamt des Kyffhäuserkreises Marina Höxtermann
Telefon: 03632 / 741 - 606 oder Fax: 03632 / 741 - 881 oder E-Mail: m.hoextermann@kyffhaeuser.de jederzeit beratend zur Verfügung.

Direkte Anfragen an die Thüringer Aufbaubank bitte an Roland Erdtmann Telefon: 0361 / 7447 121 oder Fax: 0361 / 7447 559 oder auch Download von Formularen sind möglich unter www.aufbaubank.de/wohnraumfoerderung sind möglich.

Tipps im Einzelnen:


Sanierungsbonus

Dazu ein Tipp, wie es Laufen kann
Förderung einer Familie durch TAB

Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Was wird gefördert?
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen oder der Wiedernutzung einer Brachfläche.

Das Förderprogramm kann auch genutzt werden, wenn eine Wohnimmobilie Leerstand hat, oder vom Leerstand bedroht ist. Sogar "Schrottimmobilien" könnte bei guter Lage abreißen, und sich dort sein Haus aufbauen. Mindestbauumfang sind 50.000 Euro. Im Flyer finden Sie mehr Informationen:
Sanierungsbonus

Thüringer Familienbaudarlehen

Was wird gefördert
Schaffung von eigengenutztem Wohnraum:
- Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) eines Eigenheimes/Eigentumswohnung vorrangig in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost,
- Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb),
- Ausbau oder Erweiterung mit Baukosten von mind. 25.000 EUR.

Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Im Flyer finden Sie mehr Informationen:
Thüringer Familienbaudarlehen

Wohnraumförderung - Eigenwohnraum - Modernisierung und Instandsetzung - Modernisierungsdarlehen

Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Häuslebauer und Modernisierer aufgepasst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Was wird gefördert?
Zweck dieser Richtlinie ist es, Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen zu gewähren.
Im Flyer finden Sie mehr Informationen:
Wohnraumförderung
Autor: khh

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