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Meldung aus dem Landratsamt

Vergabe von Fördermitteln

Samstag, 17. März 2018, 20:32 Uhr
Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2018 zur Förderung für Betriebskosten von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit duch Jugendhilfeausschuss beschlossen...


Der Jugendhilfeausschuss beschloß die Vorlage der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes zur Vergabe der Fördermittel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, hier für Betriebskosten 2018 von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß der Empfehlung des Jugend- und Sozialamtes.

Laut Richtlinie zur Förderung der Kinder – und Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis vom 01.01.1995 mit Änderung vom 14.05.1997, 01.01.2002 und 01.01.2014 können freie und kommunale Träger Fördermittel zur betrieblichen Sicherstellung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit beim Jugend- und Sozialamt beantragen.

Es kann ein Zuschuss bis zu 50% der nachweisbaren zuschussfähigen Kosten (Miete, Strom, Heizung, Wasserver- und -entsorgung, Müllgebühren und Gebäudeversicherung) beantragt werden.

Es lagen der Verwaltung 35 Anträge von Jugendeinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft in Höhe von 49.197,02 Euro vor.

Die Verwaltung empfahl jeweils einen Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Gesamtkosten.

So gab es Zuschüsse für
Autor: khh

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