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Aus dem Vereinsleben

Probleme mit den Wasseruhren

Donnerstag, 05. April 2018, 10:08 Uhr
Bürgermeister, die im Abwasserzweckverband Thüringer Pforte (AZV) sind und die Gebührensatzung am 28.03.2015 mit beschlossen haben, werden gefordert, da der Wasserbrauch bei geeichten Wasseruhren nach wie vor geschätzt wird. Dazu diese Meldung von Haus und Grund Heldrungen u. Umgebung e. V....

Aus dem § 4 dieser Satzung geht eindeutig hervor, wann der Wasserverbrauch geschätzt werden darf und bei wem eine Schätzung durchgeführt wird – bei Wohngrundstücken.
Eigentümer von Betrieben, Firmen und Geschäften, die selbst mitunter mehr Geld verdienen, als Geringverdiener und Rentner werden nicht ansatzweise in der Satzung erwähnt.
In der Satzung steht weiter: „Die Schätzungen erfolgen, wenn Verdacht besteht, eine Wasserversorgungs-, ein Regenwassernutzungs- und eine Eigenförderungsanlage im Wohngrundstück vorhanden ist, bzw. sich der durchschnittliche Jahresverbrauch des Vorjahres geändert hat“.

Wie sieht aber die Realität aus? Der Jahresdurchschnittsverbrauch des Vorjahres änderte sich nicht, Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes Thüringer Pforte überzeugten sich selbst, dass es keine o. g. Anlagen auf dem Wohngrundstück gibt – mitunter aber noch Plumpsklos und geeichte Wasseruhren – aber der Wasserverbrauch wird geschätzt.
Man unterstellt den Verbrauchern sogar einen höheren Abwasserverbrauch.
Die Berechnung müsste laut dieser neuen Satzung nach Verbrauch erfolgen, trotzdem müssen alle in diesem Haushalt lebenden Familienmitglieder gemeldet werden. Warum?
In der Satzung steht auch: „die durch Eigenförderung oder und Regenwassernutzungsanlage zugeführten Wassermengen sind ebenfalls mittels geeichter Wasserzähler zu ermitteln.“

Eine Pflicht also, zugeführte Wassermengen nach weisen zu müssen, dann verstehe ich den AZV nicht, diese Pflicht auch bei Brunnenbesitzern umzusetzen, auch wenn darunter Bürgermeister zählen. Diese Kontrollen sind Pflicht und keine Datenschutzverletzungen!!
Wie oben schon erwähnt, werden in der Gebührensatzung keine Betriebe, Firmen und Geschäfte erwähnt. Deshalb frage ich die Bürgermeister, ob diese Intuitionen, ihren tatsächlichen Wasserverbrauch bezahlen müssen.

Wenn nicht, wer bezahlt diesen Verbrauch, der Normalbürger durch Schätzungen?
Wäre es deshalb nicht an der Zeit die Gebührensatzung dahingehend zu ändern, dass die Belastungen nicht nur Wohngrundstücke treffen, die geeichte Wasseruhren vorweisen?
Sollten nicht erneut alle Bürgerinnen und Bürger, ebenso Firmen, Betriebe und Geschäfte aufgefordert werden, erneut Angaben zu machen, woher sie ihr Wasser jetzt, im Jahr 2018, entnehmen und sollte man nicht auch diese Intuitionen in der Gebührensatzung mit aufnehmen das gehört nicht unter Datenschutzverletzung!!

Es reicht nicht aus, wenn mir gesagt wird, „wir haben extra Grundgebühren erhoben, damit wir wenigstens ein bisschen Geld von den Firmen bekommen“ und es reicht nicht aus, wenn man mir sagt, ach die „armen Geschäfte “….
Wenn Firmen, Geschäfte und Betriebe nicht mit in der Satzung stehen, dürfen sie auch nicht in die Pflicht genommen werden, also im Umkehrschluss, sie brauchen nichts an den AZV zu bezahlen, denn die Satzung bezieht sich in ihrem Wortlaut nur auf Wohngrundstücke.

Ein Verwirrspiel ist auch die Schmutzwassergrundgebühr im § 3 der Satzung, die nach dem Nenndurchfluss erhoben wird. An was misst der AZV den Nenndurchfluss - eine Abwasseruhr gibt es nicht.

Der Haushaltssatzung vom Abwasserzweckverband Thüringer Pforte kann man entnehmen, dass im Erfolgsplan 2018 ein Jahresgewinn i. H. v. 159342,00 € zu verzeichnen ist.

Doris Weber
Vorsitzende von Haus und Grund Heldrungen u. Umgebung e. V.
Autor: khh

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