Urteil im Prozess zu Messerattacke
Dienstag, 10. April 2018, 20:11 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte gegen einen 15-jährigen Jugendlichen aus Nordthüringen Anklage wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu der Jugendkammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben. Heute fiel das Urteil...
In unserer Meldung vom 19.02.2018 hieß es;
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. September vergangenen Jahres seinen Mitschüler in der Klosterschule in Roßleben mit einem circa 20 cm langen Küchenmesser angegriffen zu haben, um ihn zu töten.
Der Angeklagte, der sich bereits am Vorabend zu der Tat entschlossen haben soll, nahm am Tattag ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 cm Länge mit in die Schule. Nach der achten Schulstunde nahm er das Messer aus seiner Schultasche, trat hinter sein Opfer, drückte dessen Kopf mit dem linken Unterarm nach vorne und stach mit dem Messer mindestens fünfmal von hinten auf den Rücken des Geschädigten ein, um ihn zu töten.
Als die Klinge des Messers abbrach soll er noch dreimal mit der Faust in das Gesicht des Geschädigten geschlagen und sodann von ihm abgelassen haben. Der verletzte Junge erlitt schwerste Stichverletzungen im Brustbereich. Infolge einer inkompletten Querschnittslähmung wird er Zeit seines Lebens an den Rollstuhl gefesselt bleiben.
Der Angeklagte hat sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu verantworten. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit seiner vorläufigen Festnahme am 11.09.2017 in Untersuchungshaft. Anhaltspunkte dafür, dass seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt oder gar aufgehoben war, haben sich bislang nicht ergeben.
Der Angeklagte ist geständig. Zu seinem Motiv hat er erklärt, dass er seinen Mitschüler umbringen wollte, weil es ihn interessierte, wie es sich anfühlt, einen Menschen zu erstechen und zuzuschauen wie er stirbt.
Gegen den 15 Jahre alten Gymnasiast wurde vom Landgericht Mühlhausen eine achtjährige Jugendhaft ausgesprochen. Für die Richter war es erwiesen, dass der Jugendliche aus Roßleben einen 14-jährigen Mitschüler aus Mordlust und Heimtücke" mit fünf Messerstichen schwer verletzt hat.
Der Täter muss in einer sozialtherapeutischen Einrichtung innerhalb des Jugendgefängnisses untergebracht werden. Später soll sogar geklärt werden, ob eine Sicherheitsverwahrung in Betracht kommt.
Autor: khhIn unserer Meldung vom 19.02.2018 hieß es;
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. September vergangenen Jahres seinen Mitschüler in der Klosterschule in Roßleben mit einem circa 20 cm langen Küchenmesser angegriffen zu haben, um ihn zu töten.
Der Angeklagte, der sich bereits am Vorabend zu der Tat entschlossen haben soll, nahm am Tattag ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 cm Länge mit in die Schule. Nach der achten Schulstunde nahm er das Messer aus seiner Schultasche, trat hinter sein Opfer, drückte dessen Kopf mit dem linken Unterarm nach vorne und stach mit dem Messer mindestens fünfmal von hinten auf den Rücken des Geschädigten ein, um ihn zu töten.
Als die Klinge des Messers abbrach soll er noch dreimal mit der Faust in das Gesicht des Geschädigten geschlagen und sodann von ihm abgelassen haben. Der verletzte Junge erlitt schwerste Stichverletzungen im Brustbereich. Infolge einer inkompletten Querschnittslähmung wird er Zeit seines Lebens an den Rollstuhl gefesselt bleiben.
Der Angeklagte hat sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu verantworten. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit seiner vorläufigen Festnahme am 11.09.2017 in Untersuchungshaft. Anhaltspunkte dafür, dass seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt oder gar aufgehoben war, haben sich bislang nicht ergeben.
Der Angeklagte ist geständig. Zu seinem Motiv hat er erklärt, dass er seinen Mitschüler umbringen wollte, weil es ihn interessierte, wie es sich anfühlt, einen Menschen zu erstechen und zuzuschauen wie er stirbt.
Gegen den 15 Jahre alten Gymnasiast wurde vom Landgericht Mühlhausen eine achtjährige Jugendhaft ausgesprochen. Für die Richter war es erwiesen, dass der Jugendliche aus Roßleben einen 14-jährigen Mitschüler aus Mordlust und Heimtücke" mit fünf Messerstichen schwer verletzt hat.
Der Täter muss in einer sozialtherapeutischen Einrichtung innerhalb des Jugendgefängnisses untergebracht werden. Später soll sogar geklärt werden, ob eine Sicherheitsverwahrung in Betracht kommt.
