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Hitzegewitter:

Wer für Schäden zahlt

Samstag, 02. Juni 2018, 10:41 Uhr
Gerade bei extremen Wetterumschwüngen sind Hitzegewitter keine Seltenheit. Sturmschäden oder durchflutete Keller können dabei häufig die Folgen sein. Wer bei solchen Schäden zahlt und was passiert, wenn der Arbeitsplatz nicht zu erreichen ist, fasst Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, zusammen...


Unwetter: Wie sich Arbeitnehmer richtig verhalten
Generell gilt: Der Arbeitgeber muss informiert werden - eine Abmahnung oder Kündigung müssen Arbeitnehmer aufgrund eines Unwetters nicht erwarten. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann entweder nachträglich ein Urlaubstag genommen werden oder die verpasste Arbeitszeit wird anteilig vom Lohn abgezogen. „In manchen Fällen sind Arbeitgeber sogar so kulant, dass sie die Arbeitnehmer für den Tag freistellen“, weiß der Rechtsexperte Mingers.

Sturmschäden nach Unwetter
Für Unwetterschäden kommen in der Regel die Gebäude- oder die Hausratversicherungen auf. „Nach Auffassung der Versicherung ist ein Sturm allerdings erst ab Windstärke 8 gültig. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit läge dabei bei 62 Stundenkilometern“, erklärt Mingers. Glaubhaft sind Unwetterschäden für Versicherungen dann, wenn eine offizielle Unwetterwarnung vorangegangen ist oder auch Gebäude in der angrenzenden Nachbarschaft beschädigt wurden.

Dachziegel auf Auto gefallen
In diesem Fall greift die Teilkasko des Autohalters. Versichert ist jedoch nur der Zeitwert des Autos, nicht der Neupreis, das heißt es gilt der Wert des Autos, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung hat.

Umgestürzte Bäume
Stürzt ein Baum während eines Unwetters auf ein Auto, dann greift auch die Teilkaskoversicherung zur Schadensbegrenzung. Anders bei einem umgestürzten Baum, der die Fahrbahn blockiert: Bei einem Auffahrunfall zahlt die Vollkaskoversicherung die Schäden am Auto. Hier gilt jedoch: Wenn ein Baum nachweislich morsch war, so muss der Besitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. „Da dies aber bei Sturmschäden oftmals schwer zu beweisen ist, gilt häufig der Fall der „höheren Gewalt“.

Schäden durch Regen
In diesem Fall ist eine Versicherung gegen Elementarschäden besonders wichtig, denn die Gebäudeversicherung tritt hierfür nicht ein. Die Elementarschäden-Versicherung, ergänzend zur Hausratversicherung, deckt auch Schäden durch Überschwemmungen, Erbeben, Lawinen und ähnliches ab. „Jedoch muss bei dieser Art des Versicherungsschutzes häufig eine Selbstbeteiligungen von 10 Prozent der Schadenssumme getragen werden“, fügt Mingers hinzu. Schäden durch Überschwemmungen am Auto, sind in den meisten Fällen bereits in der Teilkaskoversicherung enthalten.

Schäden durch einen Blitzeinschlag
Wenn der Blitz direkt im Haus einschlägt, so tritt die Gebäudeversicherung dafür ein. Entstehen Schäden durch Überspannung, werden diese ersetzt, sofern davon Spuren zu sehen sind. Für Schäden durch Kurzschlüsse gibt es eine Überspannungsklausel und zwar sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für die Hausratversicherung.
Autor: nnz

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